AbmahnungDie Abmahnung als eine Aufforderung zur Unterlassung einer Handlung kann sowohl an Privatpersonen erklärt, als auch Unternehmern oder juristischen Personen ausgesprochen werden. In den meisten Fällen wird eine Abmahnung ausgesprochen oder erteilt, um im wettbewerbsrechtlichen Sinne dem Mitbewerber das Unterlassen einer Aktivität, Werbung oder Handlung schriftlich mitzuteilen. Daher ist in diesem Fall eine Abmahnung für den Mahnenden auch als Betriebsausgabe zu verstehen. Erhält der Unternehmer eine Abmahnung für eine betriebliche Handlung, welche er unterlassen soll, so stellen damit zusammenhängende Kosten, etwa Gerichtskosten, Anwaltskosten oder Gebühren Betriebsausgaben dar.
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