Abschreibungen
Die Abschreibungen oder auch Afa genannt (Absetzung für Abnutzung) dienen in der Buchführung den Werteverlust eines Wirtschaftsgutes zu ermitteln. Dieser Werteverlust ist in Abhängigkeit der Nutzungsdauer des Gegenstandes zu errechnen. Diese Art des Werteverzehrs wird jedoch nur bei Wirtschaftsgütern angewandt, welche mehr als ein Jahr im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen genutzt werden. Für die steuerliche Gewinnermittlung sind vom Gesetzgeber mehrere Arten der Abschreibung zugelassen. Dabei ist die Absicht des Unternehmers entscheidend, inwieweit er seinen Betriebsgewinn positiv oder negativ gestalten möchte. Neben der linearen Abschreibung darf auch die Leistungsabschreibung angesetzt werden.
Der Abschreibung über mehrere Jahre unterliegen jedoch nur Wirtschaftsgüter, bei welchen die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten 1.000 € (netto) überschreiten. Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 1.000 € nicht übersteigen, werden auch als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bezeichnet und unterliegen als solche einer besonderen Regelung.
Neben den oben beschriebenen Abschreibungen existieren auch so genannten Sonderabschreibungen.
Wodurch kommt der Werteverlust eines Wirtschaftsgutes zu Stande?
Der Werteverlust kann sowohl durch neue Innovationen oder eine fortschreitende Forschung und Entwicklung herbeigeführt werden, aber auch durch die Witterung (Regen, Schnee oder Frost) oder durch den Verschleiß der Gegenstände.
Zu unterscheiden ist zwischen der bilanziellen Abschreibung und der kalkulatorischen Abschreibung. Die bilanzielle Abschreibung wird als Aufwand (Betriebsausgabe) in der Gewinnermittlung gewinnmindernd berücksichtigt und vom Finanzamt insoweit anerkannt.
Die kalkulatorische Abschreibung jedoch dient nur der Ermittlung der Selbstkosten eines Produkts oder einer Dienstleistung. Sie wird allerdings nicht vom Finanzamt als Betriebsausgabe oder Aufwand anerkannt. Wie der Name schon sagt, dient sie nur der Kalkulation und muss am Jahresende umgekehrt werden.
Ebenso muss bei der Abschreibung zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung unterschieden werden. Planmäßige Abschreibungen werden über einen Abschreibungsplan und in einem zeitlich begrenzten Rahmen ermittelt. Sie sind vom Unternehmer bereits vor der Anschaffung des Wirtschaftsgutes berechenbar.
Außerplanmäßige Abschreibungen können über die planmäßigen Abschreibungen hinaus zum Ansatz kommen. Voraussetzung dazu ist jedoch das Vorliegen einer dauernden Wertminderung des Wirtschaftsgutes. Beispielsweise wird eine außerplanmäßige Abschreibung bei einem Gebäude ermittelt, wenn unmittelbar neben dem Gebäude eine Autobahn gebaut wird und somit der Wert des Gebäudes außergewöhnlich und auf Dauer sinkt. Abschreibungen und seine Tippfehler abschreibugn abschriebung abschreibungshöhe Abschreibnug autoabschreibungen Twilwertabschreibung Autoabschriebung gruppenabschreibung pauschalabschreibungen einzelabschreibung bmg afa Gebäude-Afa abschribung afa für trolley Afa für koffer AfA computer software kalkulatosche Abschreibung AFA für bücher Buchwert 1,00 Abschreibungsdauer Kfz Erlöse anlagenverkäufe
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letzte Änderung: 09.06.2009 Aufrufe: 83192
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