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Akkubohrer

Ein Akkubohrer zählt für den Unternehmer aus der Handwerkerbranche zur normalen Betriebsausstattung im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit. Für andere Unternehmer stellen die Anschaffungskosten für den Akkubohrer ebenfalls eine Betriebsausgabe dar, wenn der Erwerb betrieblich veranlasst ist. Der Unternehmer kann den Akkubohrer je nach Höhe der Anschaffungskosten als Werkzeuge und Kleingeräte oder als GWG erfassen. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten des Akkubohrers geltend machen.



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letzte Änderung: 15.01.2010
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