AktenschrankEin Aktenschrank als Teil der Büroausstattung kann Betriebsausgabe sein, wenn der Unternehmer den Aktenschrank für betriebliche Zwecke nutzt. So zum Beispiel Ordner seines Unternehmens dort dauerhaft aufbewahrt. Der Aktenschrank steht in der Regel in seinem Arbeitszimmer oder in einem anderen betrieblich genutzten Raum und kann einzeln oder als Teil der gesamten Büroausstattung gekauft worden sein. Im ersten Fall sind die Regelungen zum GWG anzuwenden, andernfalls ist der Aktenschrank zusammen mit den anderen Büroschränken über die Nutzungsdauer abzuschreiben, wobei jedoch auch ein Geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegen kann. In jedem Fall mindert die ermittelte Abschreibung den Gewinn. Aktenschrank und seine TippfehlerAktenschrnak
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