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Aktivierungspflicht

Bilanzierungspflichtige Unternehmer sind gem. §246 HGB verpflichtet alle Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Dadurch entsteht eine Übersicht über die tatsächlichen Vermögenswerte sowie die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Zu den aktivierungspflichtigen Vermögenswerten zählen insbesondere die Anlagegüter. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Anlagegüter mit ihren Anschaffungskosten nach dem Kauf zu aktivieren, indem er sie auf die Aktivseite der Bilanz aufnimmt.



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