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Altersvorsorge

Sofern es sich um die Altersvorsorge des Unternehmers selbst handelt, sind sämtliche Aufwendungen privat veranlasst und daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Zahlt der Unternehmer allerdings Beiträge zur Sozialversicherung seines Arbeitnehmers, so handelt es sich dabei ebenfalls um Beiträge zur Altersvorsorge, welche aber in diesem Fall Betriebsausgaben darstellen und als Personalkosten voll abzugsfähig sind. Der Begriff Altersvorsorge umfasst allgemein alle Versicherungen oder Maßnahmen, welche eine Person abschließt oder einleitet, um nach dem Eintritt in den Vorruhestand oder das Rentenalter in dem bisherigen Lebensstandart weiter leben zu können. Dazu muss während des Erwerbslebens ein gewisses Vermögen aufgebaut werden. Zu den Versicherungen zur Altersvorsorge zählen insbesondere die Rentenversicherung, auch die staatlich geförderten Rentenmodelle Riester-Rente und Rürup-Rente.



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