ArbeitgeberkreditDer Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinem Arbeitnehmer einen Kredit, den sogenannten Arbeitgeberkredit zu gewähren. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt in den günstigeren Zinskonditionen. Für den Arbeitgeber bietet sich hier eine gute Möglichkeit zur Arbeitnehmerbindung.
Die Kreditvereinbarungen müssen in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden. Dazu zählt insbesondere die Höhe des Kredits, die Laufzeit, die Verzinsung und die Rückzahlungsmodalitäten. Festgehalten werden müssen ebenso die Kündigungsvoraussetzungen. Der vereinbarte Zinssatz muss sich am Referenzzinssatz orientieren. Wird der Zinssatz zu niedrig angesetzt, entsteht für den Arbeitnehmer ein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Arbeitgeberkredit und seine TippfehlerArbeitgeberdarlehen
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