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Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für einen Auszubildenden oder Azubi stellt mit all den Lohnnebenkosten für den Unternehmer regelmäßig Personalkosten oder Personalaufwand dar. Somit handelt es sich um Betriebsausgaben, da der Azubi im Rahmen des Unternehmens eingestellt ist und ausgebildet wird. Eine Vorsteuer kann bei der Ausbildungsvergütung vom Unternehmer nicht geltend gemacht werden.



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letzte Änderung: 28.11.2009
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