AutoreifenKauft der Unternehmer gegen eine ordnungsgemäße Rechnung Autoreifen für seinen betrieblichen Pkw oder Lkw, so sind diese Autoreifen in der Regel als Kfz Reperaturkosten sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Auch das Aufziehen der Reifen, Auswuchten oder Reparieren einzelner Reifen stellt ein Instandsetzungsaufwand dar. Im weitesten Sinne fallen die Autoreifen unter die KfZ Kosten. Bei erfüllung der Vorausetzungen kann der Unternehmer auch die in Rechnung gestellte Vorsteuer geltend machen. Autoreifen und seine Tippfehlerraiffen autoraiffen
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