BahncardErstattet ein Unternehmer seinem Arbeitnehmer die Kosten für eine Bahncard sind diese Kosten Betriebsausgaben, wenn der Arbeitnehmer die Bahncard für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb bzw für Dienstreisen nutzt.
Differenzierter müssen die Ausgaben für die Bahncard eines Mitarbeiters unter dem Gesichtspunkt der Lohn- und Sozialversicherungspflicht gesehen werden.
Dienstreisen:
Kosten für eine Bahncard, die ausschließlich für Dienstreisen genutzt wird, ist gem. $3 Nr.16 EStG steuerfrei zu erstatten.
Private Nutzung:
Übersteigen die Kosten für die Dienstfahrten, die Kosten für die Bahncard und die damit verbilligten Fahrten, ist die Bahncard für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Eine nur untergeordnete private Nutzung ist grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Übersteigen die Kosten für die Dienstfahrten, die Kosten für die Bahncard und die damit verbilligten Fahrten, bleibt die zusätzliche Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb lohn- und sozialsteuerfrei.
Wird die Bahncard nur für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb erworben, sind die Kosten als lohn- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Der Arbeitgeber kann die pauschale Lohnsteuer von 15% wählen. Bahncard und seine TippfehlerBahnfahrkosten bahnkarten bahnfarten
1 Ergebniss in den NewsWir haben zum Thema Bahncard 1 Treffer in unserem Newsbereich gefunden:
Mit der Bahncard der Deutschen Bahn entspannt und kostengünstig reisen Die Benzinpreise steigen stetig – selbst die Kosten für Diesel. Warum also für ...
2 Ergebnisse im ForumWir haben zum Thema Bahncard 2 Treffer in unserem Forum gefunden:
Bahncard gekauft - wer bezahlt? Die Firma oder ich? Hallo,
ich musste mir vor kurzer Zeit eine Bahncard 50 kaufen, da ich nun öfter dienstlich ...
Entfernungspauschale f. Selbständige Hallo,
ich bin selbständig und fahre einmal pro Woche mit der Bahn zu meinem Kunden und zurück. ...
letzte Änderung: 00.00.0000 Aufrufe: 1274
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.betriebsausgabe.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Bademantel | Bahncardversicherung >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: |
|
|
|
| Newsletter abonnieren |
|
Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und profitieren Sie von unserem Fachwissen, den Gastbeiträgen und unseren Lösungen. Für alle die mit Steuern, Buchführung und dem Finanzamt zu tun haben.

|
| Verwandte Stichwörter |
In folgenden Stichwörtern (max. 10) des Lexikons wurde Bahncard auch noch gefunden.
|
|