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Bahncard

Erstattet ein Unternehmer seinem Arbeitnehmer die Kosten für eine Bahncard sind diese Kosten Betriebsausgaben, wenn der Arbeitnehmer die Bahncard für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb bzw für Dienstreisen nutzt.

Differenzierter müssen die Ausgaben für die Bahncard eines Mitarbeiters unter dem Gesichtspunkt der Lohn- und Sozialversicherungspflicht gesehen werden.

Dienstreisen:
Kosten für eine Bahncard, die ausschließlich für Dienstreisen genutzt wird, ist gem. $3 Nr.16 EStG steuerfrei zu erstatten.

Private Nutzung:
Übersteigen die Kosten für die Dienstfahrten, die Kosten für die Bahncard und die damit verbilligten Fahrten, ist die Bahncard für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Eine nur untergeordnete private Nutzung ist grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Übersteigen die Kosten für die Dienstfahrten, die Kosten für die Bahncard und die damit verbilligten Fahrten, bleibt die zusätzliche Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb lohn- und sozialsteuerfrei.
Wird die Bahncard nur für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb erworben, sind die Kosten als lohn- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Der Arbeitgeber kann die pauschale  Lohnsteuer von 15% wählen.

Bahncard und seine Tippfehler

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letzte Änderung: 00.00.0000
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Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.


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