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Bausparvertrag

Will ein Unternehmer mit Hilfe des Bausparvertrages ein Gebäude errichten, das ausschließlich betrieblichen Zwecken dient, kann er den Bausparvertrag ins Betriebsvermögen einlegen. Die Einzahlungen auf den Bausparvertrag sind in diesem Fall Betriebsausgaben. Bei der Errichtung eines Mietshauses entstehen Werbungskosten.

Soll mit dem Bausparvertag ein Eigenheim finanziert werden, gehören die Beiträge zu den Kosten der Lebensführung und sind damit steuerlich nicht absetzbar.

Nach Zuteilung des Darlehens kann der Unternehmer die Darlehenszinsen und Verwaltungskosten als Betriebsausgaben geltend machen. Die Tilgungsraten sind wie bei einem Darlehen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Bausparvertrag und seine Tippfehler

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Der Bausparvertrag ist eine der beliebtesten Anlageformen der Deutschen, ähnlich wie das ...

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