Betriebsausstattung
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung, kurz BGA, ist ein Teil des Anlagevermögens. Unter der BGA werden Wirtschaftsgüter erfasst, die dem Betrieb länger als ein Jahr dienen. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung soll das Unternehmen in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und halten. Der Werteverlust der BGA wird durch Abschreibung ermittelt.
Beispiele: Computer, Bürostuhl, Tische, Regale
Hinweis: Ausstattung, die während der Produktion verbraucht wird, zählt nicht zur Betriebsausstattung sondern zu den Verbrauchsmaterialien. Davon abzugrenzen ist noch der Wareneingang. Betriebsausstattung und seine Tippfehler büroeinrichtunjg
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Zukauf bei GWG Habe ein Laptop mit Anschaffungskosten von 560,- € gekauft und dies als Wirtschaftsgut in den Pool ...
Buchen hallo, (bin neu hier)
habe mir für meine Firma einen Bürostuhl € 169,00 und ein Navigationsgerät ...
Geschäftshandy anschaffen mit privater Nutzung hallo,
ich habe einen ähnlichen fall. wir haben ein handy gekauft, dieses hat 63€ gekostet. kann ...
letzte Änderung: 26.03.2008 Aufrufe: 11552
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