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Bierzelt

Ein Bierzelt wird oft von Unternehmen benötigt, um darin Veranstaltungen abzuhalten. Denkbar sind dabei Veranstaltungen zu Werbezwecken (z. B. Hausmessen), gesellschaftliche Veranstaltungen (z. B. Einweihungsfeiern) oder auch Betriebsveranstaltungen (z. B. Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern). Sofern eine betriebliche Veranlassung gegeben ist, kann der Unternehmer die Mietkosten für ein Festzelt als Betriebsausgabe absetzen. Auch die Aufwendungen für Auf- und Abbau, Dekoration, Reinigung sowie Transport gehören zu den Betriebsausgaben.

Falls das Festzelt dem Betriebsvermögen eines Unternehmers – etwa eine Cateringfirma oder Eventagentur – zugehörig ist, so können die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgabe verbucht werden. Vielmehr wird die Wertminderung im Rahmen der Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt.


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