Verlässlich und sorgfältig recherchierte Firmeninformationen sind die Basis für die Neukundengewinnung, Wettbewerbsbeobachtung und ein erfolgreiches Risikomanagement. Je nach Fragestellung und Hintergrund kann deshalb der Bedarf an der Art der Firmeninformation stark variieren. Für Vertrieb und Marketing sind Kontaktdaten und einige allgemeine Kennzahlen oft ausreichend. Um jedoch die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beurteilen zu können, werden neben den Basisinformationen wie Umsatz oder Mitarbeiter weitergehende Daten benötigt. Entscheidend für die Qualität von Firmeninformationen sind Abdeckung, Verlässlichkeit, Aktualität und Tiefe. Im Internet gibt es viele Informationsangebote, die explizit die Suche nach Firmeninformationen bedienen: Welche Firmendaten liefern die Lösung für welche Fragestellung?

Branchenbuch-Eintrag

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, ist für die Überprüfung vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen ein Branchenbuch der schnellste und kostengünstigste Weg.

Firmenprofil

Das Firmenprofil gibt Aufschluss über Handelsregisterdaten, Adresse, Management und Gesellschafter eines Unternehmens. Es enthält zusätzlich wichtige Kennzahlen wie Anzahl der Mitarbeiter und Umsatzzahlen und informiert über Haupt- und Nebenbranchen des Unternehmens. Das Firmenprofil kann bei vertrieblichen Aktivitäten, bei der Wettbewerbsbeobachtung oder bei der Recherche nach Lieferanten den entscheidenden Wissensvorsprung liefern.

Bilanzauskunft

Die Bilanzauskunft verschafft einen möglichst umfassenden Überblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des untersuchten Unternehmens. Wesentliche Indikatoren sind die Bilanz-Kennzahlen, die aus einer Bilanz errechnet werden können, wie die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad. Die Veröffentlichung von Finanzdaten im Rahmen der Bilanzauskunft hängt jedoch stark davon ab, ob das betreffende Unternehmen den Offenlegungspflichten unterliegt und ob es diese Daten zugänglich machen möchte.

Bonitätsauskunft

Bonitätsauskünfte dienen der Einschätzung von wirtschaftlichen Risiken in zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Die Bonitätsauskunft Informationen über Bonität, Finanzen, Struktur und Umfeld eines Unternehmens. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens dient der so genannte Bonitätsindex, der sich durch die Kombination von Merkmalen aus der Bonitätsauskunft und aus branchenanalytischen Vergleichswerten berechnet.

Marketingadressen

Für die Neukundengewinnung sind Informationen über potentielle Kunden das wichtigste Erfolgspotential. Firmendatenbanken bieten zahlreiche Selektionsmöglichkeiten um potentielle Kunden anhand von Branche, Standort und Größe des Unternehmens identifizieren und in einer Liste für Mailing-Aktionen exportieren zu können. Neben der Adresse ist dabei auch die Frage nach den Entscheidern im Unternehmen relevant, die gezielt angesprochen werden können.AR

Quelle: www.FirmenWissen.de

Ab dem 01.01.2010 gilt neu, dass Unternehmen die Pflicht haben, Abgaben innergemeinschaftlicher sonstiger Leistungen und Lieferungen in der Zusammenfassenden Meldung beim Finanzamt zu melden.

Was sich dadurch ändert

Somit gilt, dass im übrigen Gemeinschaftsgebiet die ausgeführten sonstigen Leistungen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, auch in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen sind. Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf die Steuersubjekte, welche Ware aus dem Ausland beziehen oder ins Ausland exportieren.

Die Zusammenfassende Meldung ist neu monatlich zu erstellen. Eine Ausnahme bilden hier Unternehmen, welche einen Vorjahresumsatz von weniger als 30.000 Euro ausweisen können und die Umsatzsteuer vierteljährlich berechnen. Hier beträgt der Meldezeitraum weiterhin ein Vierteljahr. Die Zusammenfassende Meldung ist jeweils bis zum Ablauf des Meldezeitraums des folgenden Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt wurde, abzugeben.

Abgabefristen

Unternehmen, welche die Zusammenfassende Meldung elektronisch vornehmen und deren Vorjahresumsatz 100.000 Euro überschritten hat, haben eine verkürzte Abgabefrist. Ab Januar 2010 gilt als Frist für die Einreichung der Zusammenfassenden Meldung der letzte Kalendertag des Folgemonats. Dies bedeutet für die elektronische Einreichung eine Verkürzung der Frist von 15 Kalendertagen. Für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen sind zwingend die amtlichen Formulare zu verwenden.

Quelle: Der Steuerzahler 12/2009 S. 262
 

Unternehmerinnen haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Angestellte. Was passiert während der Elternzeit? Besteht neben der unternehmerischen Tätigkeit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Selbständige Unternehmerinnen haben nur unter bestimmte Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmerinnen müssen den höheren Normalbeitrag zahlen oder den Wahltarif Krankengeld wählen. Nur mit dieser Konstellation besteht für Unternehmerinnen ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bei privat versicherten Unternehmerinnen kommt es allein auf die Vertragsbedingungen an, ob und welche Leistung gezahlt wird.

Anspruch auf Elterngeld

Das Elterngeld einer Unternehmerin berechnet sich auf der Grundlage des Vorjahreseinkommens. Zusätzlich kann die Unternehmerin eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 30 Stunden in ihr Unternehmen investieren. Allerdings wird der erwirtschaftete Gewinn während der Elternzeit wird auf das Elterngeld angerechnet.