Vorsicht mit der Angabe der Steuernummer auf Rechnungen

Eine richtig ausgefüllte Rechnung ist für einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer die Voraussetzung die ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück zu erhalten. Dabei muss auch die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (die sogenannte USt-IDNr)angegeben sein. Und genau da könnte in der Praxis eine Sicherheitslücke bei den Finanzämtern liegen. Da die Steuernummer auf jeder Rechnung aufgedruckt sein muss, könnte jeder beim Finanzamt anrufen und unter Bekanntgabe der Steuernummer eine Auskunft zur steuerlichen Situation dieser Steuernummer erhalten. Um dem entgegenzuwirken sollte sich der Unternehmer ein Ust-IdNr. zulegen, denn mit dieser kann niemand eine Auskunft beim Finanzamt einholen.
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Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

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