Seit dem 01.04.1999 ist es den Steuerpflichtigen Unternehmern nicht mehr möglich die Vorsteuer aus Reisekosten in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist bis heute noch nicht entschieden, ob diese Regelung auch im Sinne des Europarechts festgelegt wurde, so dass dahingehend Umsatzsteuerbescheide offen zu halten sind. So können im Entscheidungsfall nötige Maßnahmen ergriffen werden, um die bis dahin angesammelte Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
Bereits geschriebene Artikel: 286Weitere Artikel des Autors Torsten Montag
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
fahrtkosten Reisekosten VorsteuerBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Wie Sie Reisekosten als Betriebsausgaben absetzen können
- Weiterhin voller Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen
- Vorsteuerabzug bei Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf einem Carport
- Pauschale Reisekosten oder Fahrtenbuchmethode?
- Adresse muss stimmen für den Vorsteuerabzug
Folgende Begriffe im Forum
fahrtkosten
Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben
Fahrkosten
Reisekosten
Fahrtkosten Freiberufler privater PKW
gewerbliche Nutzung, was beachten?
Vorsteuer
Rechnung an Verein, dafür Zuwendungsbescheinigung?
Cashback und AFA
vorsteuerabzug
Rechnung an Verein, dafür Zuwendungsbescheinigung?
Cashback und AFA
Die letzten Artikel
- Bundesfinanzhof überprüft Steuerpflicht von geringwertigen Geschenken an Geschäftsfreunde
- Wenn einer eine Reise tut - können Gruppenreisekosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
- Gute Nachrichten für Kleinstunternehmer
- Unternehmer kommen gratis zur Messe Hannover
- Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug liegt als Referentenentwurf vor


Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2005/04/14/pauschaler-vorsteuerabzug-aus-reisekosten/trackback/