Mai 2005

You are currently browsing the monthly archive for Mai 2005.

Unternehmer sind im Rahmen ihrer geschäftlichen Beziehungen oft in der Situation ihre Geschäftspartner zum Essen einzuladen. Soweit ist dieser Umstand auch in finanzieller oder menschlicher Hinsicht kein Problem. Für unseren Finanzminister allerdings schon, da er unterstellt, dass 30% der Aufwendungen privat veranlasst sind. Es muss ein betrieblicher Anlass vorliegen und der Betrag muss angemessen hoch sein. Die Rechnung muss Name, Anschrift, Anlass der Bewirtung, bewirtete Personen, Datum, Vorsteuer und natürlich die Speisen und Getränke beinhalten. Das Finanzministerium setzte allerdings dem Ganzen noch eins drauf. Dem Unternehmer war es bisher nur möglich 70% des Vorsteuerbetrags der Rechnung vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Glücklicherweise hat nun der Bundesfinanzhof zumindest die Beschränkung dahingehend korrigiert. Was heißt das für den Unternehmer? Die Beschränkung der betrieblichen Aufwendungen auf 70% bleibt nach wie vor, jedoch kann die in der Bewirtungsrechnung enthaltende Vorsteuer zu 100% beim Finanzamt geltend gemacht werden. Mehr dazu und wie sie Ihre Bewirtungskosten ermitteln unter http://www.betriebsausgabe.de/onlinerechner-bewirtungskosten.php

Nicht nur die Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen müssen auf elektronischem Weg übermittelt werden, sondern auch die Meldungen der Arbeitgeber an die Krankenkassen. Es besteht dahingehend eine Verpflichtung für Unternehmer die Arbeitnehmer beschäftigen. Datenänderungen wie Namen, Adressen, aber auch die Beitragsnachweise den Krankenkassen zu melden. Was bisher per Brief, Fax oder auf Disketten geschah, muss ab dem Jahr 2006 auf elektronischem Weg bereitgestellt werden. Doch auch hier gibt es noch einen Wermutstropfen. Die bisher eingesetzte Software, welche diese elektronische Übermittlung schon ermöglichte (bei Steuerberatern usw.) muss einer Prüfung unterzogen werden. Das bedeutet eine Erhöhung der Kosten bei Steuerberatern und ähnlichen Dienstleistern, was wiederum auf die Mandanten umgelegt wird. Kleinere Unternehmen, die sich entsprechende Software nicht leisten können, müssen dann wohl die Dienste der Steuerberater oder anderer Firmen in Anspruch nehmen, um der Regelung gerecht zu werden, so dass auch hier eine höhere finanzielle Belastung zu erwarten ist.

Die heftig umstrittene Anlage zur Einkommensteuererklärung, welche die Einnahmen / Überschussrechnung standardisieren sollte, kommt nach heftiger Kritik erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zum Einsatz. Dann müssen Gewerbetreibende zu Ihrer Anlage GSE der Einkommensteuererklärung die besagte Anlage EÜR abgeben, in welcher sämtliche Einnahmen und Ausgaben ihres Gewerbes aufgeführt sind. Diese Aufstellung konnte bisher nach eigenem ermessen gestaltet und die einzelnen Positionen angeordnet werden.

Archiv

Die letzten Artikel