100% Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Unternehmer sind im Rahmen ihrer geschäftlichen Beziehungen oft in der Situation ihre Geschäftspartner zum Essen einzuladen. Soweit ist dieser Umstand auch in finanzieller oder menschlicher Hinsicht kein Problem. Für unseren Finanzminister allerdings schon, da er unterstellt, dass 30% der Aufwendungen privat veranlasst sind. Es muss ein betrieblicher Anlass vorliegen und der Betrag muss angemessen hoch sein. Die Rechnung muss Name, Anschrift, Anlass der Bewirtung, bewirtete Personen, Datum, Vorsteuer und natürlich die Speisen und Getränke beinhalten. Das Finanzministerium setzte allerdings dem Ganzen noch eins drauf. Dem Unternehmer war es bisher nur möglich 70% des Vorsteuerbetrags der Rechnung vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Glücklicherweise hat nun der Bundesfinanzhof zumindest die Beschränkung dahingehend korrigiert. Was heißt das für den Unternehmer? Die Beschränkung der betrieblichen Aufwendungen auf 70% bleibt nach wie vor, jedoch kann die in der Bewirtungsrechnung enthaltende Vorsteuer zu 100% beim Finanzamt geltend gemacht werden. Mehr dazu und wie sie Ihre Bewirtungskosten ermitteln unter http://www.betriebsausgabe.de/onlinerechner-bewirtungskosten.php

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

Bereits geschriebene Artikel: 286
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

Bewirtungskosten Vorsteuer

Bewerten Sie den Artikel

1 5 5 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


abzug
   Fragen zum Verpflegungsmehraufwand
   Investitionsrücklage PKW

bewirtung
   Geschenke, Bewirtung (extern und intern) eigener Minijobber
   Besuch einer Veranstaltung / während u. außerhalb der Arbeitszeit

Bewirtungskosten
   Erste Steuererklärung als Freiberuflerin...
   Eigenen Kaffebesuch absetzen (während beruflicher Einkaufstour)...

Vorsteuer
   Rechnung an Verein, dafür Zuwendungsbescheinigung?
   Cashback und AFA

Archiv

Die letzten Artikel