Das Kassenbuch ist eine Aufzeichnung der täglichen Bargeschäfte, also Bareinnahmen und Barausgaben. Mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann man einfach, zeitnah und schnell dieser täglichen Arbeit nachkommen. Man sollte jedoch dabei beachten, dass derartige Aufzeichnungen zu manipulieren sind. Es wird von der Finanzverwaltung unterstellt, dass man Zeilen nachträglich einfügen oder auch entfernen kann, was bei einem handschriftlichen Kassenblatt nicht möglich ist. Ein Kassenblatt soll lückenlos geführt werden und nachträgliche Änderungen oder Streichungen nachvollziehbar sein. Deshalb ist eine Excel-gestützte Aufzeichnung abzulehnen. Beim BFH ist zwar noch eine Entscheidung darüber offen, jedoch sollte man hier auf Nummer Sicher gehen und die Aufzeichnungen handschriftlich festzuhalten.
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Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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