Mit der neusten Regelung der Finanzverwaltung ist es nun erforderlich die Vorschriften über die korrekte Ausstellung von Rechnungen auch bei Bewirtungsrechnungen einzuhalten. Sollte der Unternehmer also einmal so viele Personen bewirten, dass die Rechung über 100 EUR hinaus geht, so muss auf der Rechung zum Beispiel auch die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte oder des Restaurants erscheinen. Nur wenn alle nötigen Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechung vorhanden sind, ist der Vorsteuerabzug auch gesichert.
You are currently browsing the monthly archive for Juni 2006.
Um eine plausible Abschätzung von Umsätzen, Gewinnen und Wareneinkäufen ermittlen zu können, stützt sich das Finanzamt seit vielen Jahren auf statistisch erhobenen Daten, den sogenannten Richtsatzsammlungen. Diese Datensammlungen werden regelmäßig aktualisert. Darin sind auch die Pauschalen Beträge für die Versteuerung der Entnahme von Waren aus dem Unternehmen durch den Unternehmer selbst oder seine Familien enthalten. Zu der Sammlung einfach auf den Quellenlink klicken.
Bis zum 31.12.2000 galt schonmal die nun wieder eingeführte Höchstgrenze bei der degressiven Abschreibung von maximal 30% oder dem Dreifachen der linearen Abschreibung. Seit dem 01.01.2006 hat die Bundesregierung diese Regelung wieder aufgeriffen, um den Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen und entsprechend steuerlich zu entlasten. Wirtschaftsgüter, welche in der Zwischenzeit angeschafft oder hergestellt wurden also vom 01.01.2001 bis 31.12.2005) können nur mit dem zweifachen der linearen Abschreibung aber maximal 20% der lineraren Abschreibung als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Die letzten Artikel
- Bundesfinanzhof überprüft Steuerpflicht von geringwertigen Geschenken an Geschäftsfreunde
- Wenn einer eine Reise tut - können Gruppenreisekosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
- Gute Nachrichten für Kleinstunternehmer
- Unternehmer kommen gratis zur Messe Hannover
- Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug liegt als Referentenentwurf vor

Senden...