Bis zum 31.12.2000 galt schonmal die nun wieder eingeführte Höchstgrenze bei der degressiven Abschreibung von maximal 30% oder dem Dreifachen der linearen Abschreibung. Seit dem 01.01.2006 hat die Bundesregierung diese Regelung wieder aufgeriffen, um den Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen und entsprechend steuerlich zu entlasten. Wirtschaftsgüter, welche in der Zwischenzeit angeschafft oder hergestellt wurden also vom 01.01.2001 bis 31.12.2005) können nur mit dem zweifachen der linearen Abschreibung aber maximal 20% der lineraren Abschreibung als Betriebsausgabe angesetzt werden.
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Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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