Steuernummer auf Rechnungen für Bewirtungskosten

Mit der neusten Regelung der Finanzverwaltung ist es nun erforderlich die Vorschriften über die korrekte Ausstellung von Rechnungen auch bei Bewirtungsrechnungen einzuhalten. Sollte der Unternehmer also einmal so viele Personen bewirten, dass die Rechung über 100 EUR hinaus geht, so muss auf der Rechung zum Beispiel auch die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte oder des Restaurants erscheinen. Nur wenn alle nötigen Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechung vorhanden sind, ist der Vorsteuerabzug auch gesichert.

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

Bereits geschriebene Artikel: 286
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

Bewirtungskosten rechnung Vorsteuer

Bewerten Sie den Artikel

1 5 5 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


abzug
   Fragen zum Verpflegungsmehraufwand
   Investitionsrücklage PKW

bewirtung
   Geschenke, Bewirtung (extern und intern) eigener Minijobber
   Besuch einer Veranstaltung / während u. außerhalb der Arbeitszeit

Bewirtungskosten
   Erste Steuererklärung als Freiberuflerin...
   Eigenen Kaffebesuch absetzen (während beruflicher Einkaufstour)...

rechnung
   Arbeitszimmer - Selbstständig und Arbeitnehmer
   Betriebsausflug

steuernummer
   Auslandskauf -Betriebsausgabe
   § 4 Nr. 21 a) bb)

Vorsteuer
   Rechnung an Verein, dafür Zuwendungsbescheinigung?
   Cashback und AFA

Archiv

Die letzten Artikel