Die Gebühreneinzugszentrale verlangt seit 2007 auch für Computer die berüchtigte GEZ-Gebühr. Dabei wird von den Selbständigen Unternehmern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden die Gebühr verlangt, sofern Sie nicht schon für ein Fahrzeug oder ein Radio Ihres Unternehmens die GEZ-Gebühren bezahlen müssen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Unternehmer mit seinem PC auch wirklich Fernsehen schaut oder Radio hört. Als kleines Trostpflaster: Die GEZ-Gebühr auf betriebliche Radios, PCs oder Fahrzeuge ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
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Das lange Suchen hat nun ein Ende. www.Tarifevergleichen.com ist da. Hier können Sie so ziemlich alles vergleichen was Zahlen hat. Besonders empfehlenswert sind Versicherungsvergleiche. Ohne verbindliche Abschlüsse kann man hier eine Preisvorstellung bekommen und ist so seinem eigenem Versicherungsvertreter einen Schritt voraus. Das hilft bares Geld sparen. Mehr dazu unter www.Tarifevergleichen.com Übrigens, auf dieser Seite kann man auch Onlinehäuser und Auktionstools vergleichen.
Nicht nur die Mehrwertsteuer steigt mit satten 3% und macht den Unternehmern das Leben schwer, sondern auch die Versicherungssteuer, welche zufälligerweise auch 16% betrug und nun auf 19% angehoben wurde. Der Unternehmer kann diese Verteuerung zwar als Betriebsausgabe ansetzen, aber nur, wenn es sich auch um eine betriebliche Versicherung handelt. Ausgenommen von der Steigerung der Versicherungssteuer auf 19% sind private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Die zuletzt genannten sind aber ohnehin private Versicherungen, welche nicht zu Betriebsausgaben führen könnten, mit oder ohne Erhöhung.
Immer wieder erreichen uns Anfragen und Forenbeiträge zur Kleinunternehmerregelung und den umsatzsteuerlichen Möglichkeiten. Obwohl eine umsatzsteuerliche Beratung ausgeschlossen ist, habe wir das Umsatzsteuergesetz zum § 19 in einem Onlinetest aufgearbeitet, um die Vielzahl der Fragen damit in den Griff zu bekommen. Unter www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php kann jeder Unternehmer oder Existenzgründer testen, ob er die Kleinunternehmerregelung nutzen kann. Kleinunternehmer ist, wer bestimmte Umsatzgrenzen im Vorjahr und im aktuellen Jahr unterschreitet. Testen Sie selbst!
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