logo

Telefonflatrate vs. Private Nutzung

Auch bei der Telefonnutzung im Rahmen einer Telefonflatrate muss der Unternehmer die private Nutzung ermitteln und u.U. der Umsatzsteuer unterziehen. Der Aufteilungsschlüssel der privaten Nutzung der Telefonkosten kann bei einer Flatrate nicht mehr per Einzelverbindung durchgeführt werden, da ja seitens der Anbieter keine Einzelverbindungen mehr abgerechnet werden. Der Unternehmer muss also auf einem anderen Weg den Schlüssel ermitteln. Am schnellsten wird wohl eine gute Schätzung sein, was als letzte Option herhalten muss, sofern keine anderen Daten vorhanden sind.

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

Bereits geschriebene Artikel: 279
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

telefonkosten

Bewerten Sie den Artikel

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


nutzung
   Private und gewerbliche Käufe wie trennen?
   EÜR

privatanteil
   EÜR
   Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)

private
   Private und gewerbliche Käufe wie trennen?
   EÜR

private nutzung
   Private und gewerbliche Käufe wie trennen?
   Private Nutzung der Telefonanlage

Telefon
   Private Nutzung der Telefonanlage
   Arbeitszimmer nicht anerkannt

telefonkosten
   Arbeitszimmer nicht anerkannt
   Proto, Telefon, Internet, Büromaterial