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Abschaffung der degressiven Abschreibung

Der Bundestag hat mit Beschluss am 25.05.2007 den Weg für die Unternehmenssteuerreform ab dem Jahr 2008 freigemacht. Damit schafft der Gesetzgeber die degressive Abschreibung ab. Dem Unternehmer wird somit ein wichtiges Instrument zur Steuerung und Optimierung seines Unternehmensgewinns genommen. Die Folgen daraus sind: Steigende Unternehmergewinne und somit eine höhere steuerliche Belastung der Unternehmen, was nicht zuletzt eine Abdämpfung der Investitionstätigkeit und somit die Veralterung des Anlagevermögens der Unternehmen bedeutet. So wird der beginnende Aufschwung gleich im Keim erstickt.

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

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