Mit der Unternehmensteuerreform ab 01.01.2008 werden die Regelungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter – kurz GWG genannt – verändert. Künftig ist ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, z.B. ein Schreibtisch, ab einem Wert von 150 EUR als GWG in einem Sammelposten zu erfassen und auf einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abzuschreiben. Das GWG darf dabei nicht teurer als 1.000 EUR sein. Auch durch diese Regelung steigen die Gewinne der Unternehmen, wodurch eine höhere einkommensteuerliche Belastung zu erwarten ist.
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Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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