Mit der Unternehmensteuerreform ab 01.01.2008 werden die Regelungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter – kurz GWG genannt – verändert. Künftig ist ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, z.B. ein Schreibtisch, ab einem Wert von 150 EUR als GWG in einem Sammelposten zu erfassen und auf einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abzuschreiben. Das GWG darf dabei nicht teurer als 1.000 EUR sein. Auch durch diese Regelung steigen die Gewinne der Unternehmen, wodurch eine höhere einkommensteuerliche Belastung zu erwarten ist.
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
Bereits geschriebene Artikel: 279Weitere Artikel des Autors Torsten Montag
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
geringwertige wirtschaftsgüter GWGBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Ab 2008 müssen für GWGs Sammelposten gebildet werden
- Neuregelung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2010
- Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben
- So finden Sie heraus, ob es sich bei Ihrer Neuanschaffung um ein GWG handelt
- Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Buchführung behandelt?
Folgende Begriffe im Forum
abschreiben
Notebook absetzen trotz Zeit des Aussetzen
Objektive
abschreibung
EÜR
Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)
geringwertige wirtschaftsgüter
Ist eine Software-Lizenz abschreibbar?
GWG Abschluß(buchungen) 2007
GWG
Objektive
Steuerliche Behandlung von Software


Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2007/06/09/geringwertige-wirtschaftsguter-kunftig-5-jahre-abschreiben/trackback/