Nicht nur geschäftlichen E-Mails sondern auch Geschäftsbriefen müssen seit Anfang des Jahres bestimmte Pflichtangaben umfassen. Zu den Geschäftsbriefen zählen u.a.: Angebote, Auftragsbestätigungen Rechnungen und Quittungen. Abhängig von der Gesellschaftsform sind verschiedene Angaben Pflicht. Ein Kleingewerbetreibender muss demzufolge seinen ausgeschriebenen Vor- und Zunamen, seine Geschäftsbezeichnung und eine ladungsfähige Adresse angeben. Angaben die auf der Grundlage des Ust-Rechtes gemacht werden müssen, bleiben hiervon unberührt.
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Ab 2007 muss der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer angesiedelt sein, um dessen Aufwendungen als Betriebsausgabe ansetzen zu können. Das trifft nur auf wenige Ausnahmen wie z. B. der Hausgewerbetreibende zu. Die Kosten der Anschaffung von beruflich erforderlichen Arbeitsmitteln wie ein PC, der Schreibtisch oder der Bürostuhl sind weiterhin auch ohne Arbeitszimmer abzugsfähig. Dabei ist es unerheblich wo der Schreibtisch in der Wohnung steht.
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