Dezember 2007

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Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 kann die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe angesetzt werden. Dafür sinkt die Steuermesszahl der Gewerbesteuer von 5% auf 3,5% ab. Hinzurechnungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie den Grenzwert i.H.v. 100.000 EUR übersteigen. Die Staffelung der Steuermesszahl bei Personengesellschaften wurde aufgehoben. Der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer erhöht sich von 1,8 auf 3,8. Ob das für den einzelnen Unternehmer ein Vorteil ist, hängt von seinem persönlichen Einkommenssteuersatz ab. Eine genaue individuelle Aussage kann nur durch einen steuerlichen Vergleich einzelner steuerlicher Varianten ermittelt werden.

Beispiel:
Ein gewerblicher Einzelunternehmer hat im Kalenderjahr einen Gewinn von 80.000 EUR erwirtschaftet. An Darlehenszinsen zahlt er jährlich 3.000 EUR. Der Einzelunternehmer besitzt ein Leasingfahrzeug, die jährliche Rate beträgt 9.000 EUR und eine Lagerhalle. Der Einheitswert dieser Lagerhalle beträgt 100.000 EUR. Die Gewinnentnahme beträgt monatlich 3.500 EUR.

Berechnungsschema:

  2007 2008
Gewerbeertrag (Gewinn) 80.000 80.000
Hinzurechnungen    

Schuldentgelte 2007 (3.000 x 0,5)

1.500 3.000

Miet- und Pachtzinsen (2007 – 9.000 x 0,5)(2008 – 9.000 x 20%)

4.500 1.800

 

tatsächl. Hinzurechnung (2008)
1/4 des Betrages, der die Freigrenze
von 100.000 EUR übersteigt

  0
Gewinnanteile Vollhafter (3.500 x 12) 42.000 42.000
Summe der Hinzurechnungen 48.000 42.000
     
Kürzungen:    
Einheitswert des Grundbesitzes (100.000 x 1,2%) 1.200 1.200
Summe der Kürzungen 1.200 1.200
     
Maßgeblicher Gewerbeertrag 126.800 120.800
abzgl. Freibeträge für Personengesellschaften 24.500 24.500
     
Gekürzter Gewerbeertrag 102.300 96.300
Ermittlung der Steuermesszahl    
erste 12.000 EUR 1% 120 x 3,5%
weitere 12.000 EUR 2% 240  
weitere 12.000 EUR 3% 360  
weitere 12.000 EUR 4% 480  
alle weiteren Beträge 5% (von 54.300 EUR) 2.715  
Steuermessbetrag insgesamt 3.915 3.370
Steuerschuld bei einem Hebesatz von z.B.: 420% 16.443 14.154

Stromsparen, ein Wort das zurzeit in aller Munde ist. Und immer wieder die Aussage, na dann vergleich doch mal den Strom. Stromsparen kann jeder vor allem durch den effektiven Einsatz der elektrischen Geräte, die im Haushalt vorhanden sind. Die Stromanbieter zu vergleichen ist dagegen eine simple Angelegenheit. Dazu sucht man sich kurz die letzte Stromabrechnung heraus und schaut sich an, wie viele KWh im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht worden sind. Mit dieser Zahl geht man dann z.B. auf den unten stehenden Vergleichsrechner. Dort muss nur die eigene PLZ und der Verbrauch eingegeben werden. Sekunden später weiß der Wechselwillige, an welcher Stelle sein Energieversorger steht. Je tiefer der eigene Versorger in der Liste erscheint, umso höher die Ersparnis beim Anbieterwechsel. Ein Wechsel geht ganz einfach vonstatten, entweder fordert man beim ausgewählten neuen Anbieter die Unterlagen an oder man füllt diese gleich online aus. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Anbieter kommt der Strom weiterhin ohne Änderung oder irgendwelche Umbauten aus der Steckdose. Nur die nächste Abrechnung kommt vom neuen Anbieter und es wurde Geld gespart.

http://www.tarifevergleichen.com/stromtarife-vergleichen.html

Hier ein Screenshot von der Ergebnistabelle. Oben stehen die günstigen Tarife und darunter die teureren.

Stromvergleich

Quelle: Verifox

Das war mal wieder typisch deutsch, alle jammern über den Strompreis und die sich bereichernden Konzerne, aber keiner bekommt mal den Arsch hoch und mach bei einer Aktion wie am gestrigen Abend mit. Es ging meiner Meinung nicht nur um das Klima, nein man könnte den Energieriesen auch mal zeigen, was wir bewirken können.

“Das Stromnetz wird zusammenbrechen.” oder “Wir sitzen den ganzen Abend im Dunkeln!” solche Sprüche waren zu hören. Als ich dann mal kurz nach 8 aus dem Fenster schaute, sah alles so aus wie sonst auc. Weihnachtsbeleuchtung brannnte, Zimmer war hell keine Spur von der Aktion “Licht aus!”

In Deutschland funktioniert so was nicht, den Deutschen kann es so dreckig gehen wie man es sich nur vorstellen kann, den Pops zu bewegen, etwas zu bewegen macht keiner. Da muss ich mich ja vom Sofa hochrecken. Eigentlich geht es uns zu gut, sonst würde sich was bewegen.

Derzeit kann man hinkommen wo man will, überall wird gejammert und auf den Stromanbieter bzw. die Strompreise geschimpft. Die sind ja auch frech. Habe ich doch von eon Energie ein Kunenmagazin erhalten. Ich stelle fest: Immer wenn die Strompreise mal wieder angehoben werden, rechtfertigen sich die Anbieter bei ihren Kunden und versuchen ihre Umsatzsteigerungen mit Stromspartipps auszubügeln. Für den Kunden wird´s ja eigentlich nciht teuerer, wenn er zusätzlich spart. Dann kompensiert die Ersparbnis des Kunden die Preiserhöhung und alle sind zufrieden. Der Kunde hat seine alten Preise und die Energeiversorger haben trotzdem mehr verdient. Klasse System, ein wunder das die Ölindustrie noch nicht soweit ist. Frei nach dem Motto: Die Preise sind stabil, wenn sie nur richtig Strom sparen und Ihre Geräte optimal einsetzen und nutzen.

Aber wann wird wirklich gespart und funktioniert das mit den Energiesparlampen auch oder ist das alles nur veralberung der Menschen? Wir haben da mal eine kleine Übersicht vorbereitet.

  Leistungin Watt Lebensdauerin Stunden Anschaffungs-preis

in EUR

Kosten bei Betriebsdauer von 2.000 Stunden*(Lampe + Verbrauch = Gesamtkosten)
Glühlampe (Standard) 75 1.000 1,00 2,00 + 30,00 = 32,00
Halogenlampe (Glühlampenform) 60 1.500 3,00 4,00 + 24,00 = 28,00
Halogenlampe
(12V)
50 2.000 2,00 2,00 + 20,00 = 22,00
Halogenlampe, infrarotbeschichtet
(12V)
35 4.000 6,00 3,00 + 14,00 = 17,00
Energiesparlampe 15 15.000 12,00 1,60 + 6,00 = 7,60
*Energiekosten von 20,0 Cent pro Kilowattstunde inkl. Mehrwertsteuer, Lichtstrom von 1.000 Lumen;Lampendaten gemäß Herstellerangaben

Quelle: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik sowie eigene Berechnungen

Mehr dazu erfahren Sie auf tarifevergleichen.com/stromtarife-vergleichen.html

Übrigens, Strompreise vergleichen kann man auch, die meisten haben allerdings Angst zu wechseln. Ehrlich gesagt ich auch etwas und wegen 50 EUR im Jahr würde ich es auch nicht machen. Bei 200 oder 300 EUR würde ich ins grübeln kommen und bei 400 EUR garantiert wechseln. Mit dem Vergleich kann man die Ersparnis ausrechnen.

Sie als Unternehmer beschäftigen keinen Sänger oder Schauspieler und müssen u.U. trotz allem Künstlersozialabgabe zahlen! Denn grundsätzlich muss jedes Unternehmen auf die gezahlten Entgelte für regelmäßige künstlerische Leistungen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse kurz KSK entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob der Künstler bzw. Publizist selbst der Versicherungspflicht der KSK unterliegt. Der Abgabesatz für 2007 beträgt 5,1% und für 2008 4,9% der Bemessungsgrundlage. Zur Bemessungsgrundlage gehören alle für künstlerische/publizistische Leistungen oder Werke geleisteten Zahlungen. Die auf Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Als Künstler im Sinne der KSK sind neben Schauspielern und Sängern beispielsweise einzuordnen: ein Grafik-Designer (einschl. Multimedia-Designer), ein Web-Designer oder ein wissenschaftlicher Autor. Wenn also regelmäßig, die Betonung liegt auf regelmäßig, ein Web-Designer für das Unternehmen tätig ist, oder regelmäßig Werbeblätter erstellt werden, muss das Unternehmen dafür Abgaben an die KSK leisten. Genau diesen Sachverhalt kennen viele Unternehmen nicht. Die KSK sucht verstärkt nach Unternehmen, die noch nicht angemeldet sind und zu den abgabepflichtigen Verwertern gehören. Bekommt ein Unternehmen das Schreiben der KSK und ist abgabepflichtig, dann kann es richtig teuer werden. Die Abgabe verjährt erst nach 5 Jahren, d.h. bis 2001 kann nachgefordert werden. Das Schreiben einfach zu ignorieren ist allerdings auch keine Lösung, da die Höhe der zu leistenden Abgabe auch geschätzt werden kann. Außerdem können Bußgelder bis zu 50.000 EUR ausgesprochen werden.

Weitere Infos unter: http://www.kuenstlersozialkasse.de

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