Aufregung am Jahresende für Webdesigner durch die Künstlersozialkasse

Sie als Unternehmer beschäftigen keinen Sänger oder Schauspieler und müssen u.U. trotz allem Künstlersozialabgabe zahlen! Denn grundsätzlich muss jedes Unternehmen auf die gezahlten Entgelte für regelmäßige künstlerische Leistungen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse kurz KSK entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob der Künstler bzw. Publizist selbst der Versicherungspflicht der KSK unterliegt. Der Abgabesatz für 2007 beträgt 5,1% und für 2008 4,9% der Bemessungsgrundlage. Zur Bemessungsgrundlage gehören alle für künstlerische/publizistische Leistungen oder Werke geleisteten Zahlungen. Die auf Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Als Künstler im Sinne der KSK sind neben Schauspielern und Sängern beispielsweise einzuordnen: ein Grafik-Designer (einschl. Multimedia-Designer), ein Web-Designer oder ein wissenschaftlicher Autor. Wenn also regelmäßig, die Betonung liegt auf regelmäßig, ein Web-Designer für das Unternehmen tätig ist, oder regelmäßig Werbeblätter erstellt werden, muss das Unternehmen dafür Abgaben an die KSK leisten. Genau diesen Sachverhalt kennen viele Unternehmen nicht. Die KSK sucht verstärkt nach Unternehmen, die noch nicht angemeldet sind und zu den abgabepflichtigen Verwertern gehören. Bekommt ein Unternehmen das Schreiben der KSK und ist abgabepflichtig, dann kann es richtig teuer werden. Die Abgabe verjährt erst nach 5 Jahren, d.h. bis 2001 kann nachgefordert werden. Das Schreiben einfach zu ignorieren ist allerdings auch keine Lösung, da die Höhe der zu leistenden Abgabe auch geschätzt werden kann. Außerdem können Bußgelder bis zu 50.000 EUR ausgesprochen werden.

Weitere Infos unter: http://www.kuenstlersozialkasse.de

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Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

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  1. Florian Jacobs - kreatives Webdesign’s avatar

    Verstehe ich das richtig, dass jede Webdesign-Agentur automatisch die 5,1% zahlen muss? Ebenfalls muss dann jedes Unternehmen, das unsere Leistungen in Anspruch genommen hat, der KSK verpflichtet ist?

    Wuerde mich hier ueber Aufklaerung freuen, da dies unser erstes Jahr ist und wir momentan noch in den Kinderschuhen stecken!

    Vielen Dank,
    Florian

  2. admin’s avatar

    Hi, was die Agenturen zahlen müssen weiß ich nciht, wir sind nur vom auftraggeber ausgegangen und der muss zahlen. zumindest haben wir in einer schulung das so mitbekommen und auch von anderen kollegen bestätigt erhalten. nciht jeder ist betroffen, manche werden geprüft manche nciht, soll wohl sogar durch die eu ein riegel davor geschoben werden. es betrifft nciht die kunden einer gmbh mit mehr als 3 beschäftigten, also keine ein.mann gmbh.

    nähere infos dazu unter
    http://lexware-hilfe.com/CMS/index.php?option=com_content&task=view&id=25

  3. H.Wolf’s avatar

    Hallo,
    gibt es Erfahrungen, wie hoch die tatsächlich durch die KSK verhängten Bußgelder ausfallen?
    Danke!
    H.Wolf

  4. Torsten Montag’s avatar

    Mhh, mir ist derzeit nichts bekannt. Mal im Forum die Frage stellen, da gibt´s viele Experten die antworten können.

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