Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug, das vom Arbeitnehmer lohnversteuert wird, ist dieses Fahrzeug zu 100% dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Aus der Sicht des Arbeitgebers hat die Überlassung eines Fahrzeuges an einen Mitarbeiter Entlohnungscharakter. Gehalt bzw. Lohn ist immer betrieblich veranlasst, wodurch der Unternehmer dieses Fahrzeug stets zu 100% betrieblich nutzt.
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
Bereits geschriebene Artikel: 279Weitere Artikel des Autors Torsten Montag
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
pkwBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- 1% Regelung für Fahrzeuge im Betriebsvermögen
- Vorsteuerabzug bei geringer betrieblicher Nutzung des privaten Pkw
- Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
- Wenn der Bruttolistenpreis realitätsfern wird
- Nur noch 50% Vorsteuer – Pkw Kauf in 2008 oder 2009?
Folgende Begriffe im Forum
betriebsvermögen
Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)
Arbeitszimmer = Betriebsvermögen?
pkw
EÜR
Handelsvertreter: Abgrenzung Privatfahrten, Fahrten zur Arbeitsstätte und Reisekosten


Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/01/21/fahrzeug-im-betriebsvermogen-bei-arbeitnehmeruberlassung/trackback/