Selbst für einen gut informierten Laien ist das deutsche Steuerrecht oft ein Buch mit sieben Siegeln. Durch das Jahressteuergesetz 2007 sind die Steuerberatungskosten für den privaten Teil der Steuererklärung nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit dem gleichen Gesetz wurde die Gebührenpflicht für „verbindliche Auskünfte“ durch die Finanzverwaltung eingeführt. Die Mindestgebühr für eine solche Auskunft beträgt 100,- EUR und muss vorab gezahlt werden. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ist derzeit eine Klage anhängig, die diese Gebührenpflicht für verfassungswidrig hält. Steuerpflichtige sollten gegen einen Gebührenbescheid für eine verbindliche Auskunft Einspruch mit dem Hinweis und dem Aktenzeichen der anhängigen Klage einreichen.
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
Bereits geschriebene Artikel: 279Weitere Artikel des Autors Torsten Montag
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
Bewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft des Finanzamts ist verfassungsgemäß
- Diese rechtliche Wirkung haben Auskünfte vom Finanzamt
- Investitionszulagengesetz 2007
- Elektronische Meldung zur Sozialversicherung ab 2006
- Private Kfz – Nutzung prüfen
Folgende Begriffe im Forum
auskunft
Sehr generelle Frage zur Steuerberatung
Foto für die SedCard, Bewerbungsfoto als Betriebsausgabe
beratung
Arbeitszimmer nicht anerkannt
Spenden und Bewerbungen
Finanzamt
Private und gewerbliche Käufe wie trennen?
Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)
gebühren
Konto für ebay Gebühren
ebay-Gutschein auf PayPal-Konto
kosten
vorweggenommene Betriebsausgaben - Fahrtkosten
Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)


Senden...
1 comment
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/04/02/die-verbindliche-auskunft-eine-neue-einnahmequelle-furs-finanzamt/trackback/