Ermittelt der Unternehmer seinen Gewinn über die Einnahme-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, kann er 2007 mit einer Steuerersparnis rechnen. Für die EÜR gilt das Abflussprinzip, d.h. Ausgaben sind in dem Jahr zu erfassen, in dem sie getätigt wurden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen gilt die Ausnahme: wird die Zahlung spätestens 10 Tage nach Ende des Jahres fällig und geleistet, gilt die Zahlung als im abgelaufenen Wirtschaftsjahr geleistet. Unter diese Regel fallen auch die folgenden Umsatzsteuervorauszahlungen: aus dem Monat November 2007, welche mit Fristverlängerung zum 10.01.2008 fällig ist, aus dem Monat Dezember 2007 und für das IV. Quartal 2007 welche ohne Fristverlängerung ebenfalls zum 10.01.2008 fällig sind. Der Unternehmer, der seine Umsatzsteuervorauszahlungen rechtzeitig bis zum 10. Januar 2008 bezahlt, erhöht damit seine Betriebsausgaben 2007 und senkt somit seinen Gewinn.
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Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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