Steuersparmöglichkeit nicht nur für Unternehmer

Nicht nur im Unternehmensbereich eröffnen sich für den Unternehmer U Möglichkeiten zum Steuern sparen. Der Selbständige U kann einen Auftrag wie z.B. das Säubern der Dachrinnen an seinem Haus an den Handwerker H vergeben. Diese Arbeit zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. U kann in seiner privaten Einkommensteuererklärung 20%, max. 1.200,00 EUR pro Jahr der Arbeitsleistung von H direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Verwendetes Material wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto von H überwiesen werden. Barzahlungen finden keine steuerliche Berücksichtigung.

Weiterführende Informationen

Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen (PDF 100 KB) 

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

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