logo

Lkw nun doch private Nutzung versteuern?

Die Versteuerung des Privatanteils bei einem Lkw kann viele Unternehmer treffen. Nach der allgemeinen Erfahrung der Unternehmer schließt die Einstufung als Lkw bei der Kraftfahrzeugsteuer die Privatnutzung aus. Das ist ein steuerlich festsitzendes Märchen, denn diese Kfz-steuerliche Einstufung spielt bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung keine Rolle. Vielmehr ist die Bauart und Einrichtung des Lkw ausschlaggebend, bspw. besitzt der Lkw VW Transporter T5 eine Doppelkabine, die 4-6 Personen Platz bietet. Ein klassischer Lkw hingegen ist nicht mit einer Doppelkabine ausgestattet. Das Ausstattungsmerkmal Doppelkabine unterstellt eine private Mitbenutzung und ist damit ausschlaggebend für die Anwendung der 1% Methode. Das gilt selbst dann, wenn weitere privat genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Der Versteuerung der privaten Nutzung des Lkw, kann der Unternehmer dann nur durch die genaue Führung eines Fahrtenbuches entgehen.

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

Bereits geschriebene Artikel: 134
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

Eigenverbrauch lkw

Bewerten Sie den Artikel

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Stimme(n), Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Eigenverbrauch
   Eigenverbrauch Gastronomie/Einzelhandel
   neues Firmenfahrzeug

kfz
   Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)
   Handelsvertreter: Abgrenzung Privatfahrten, Fahrten zur Arbeitsstätte und Reisekosten

lkw
   Methode für Fahrzeug mit LKW Zulassung?
   Kfz zu 100% betrieblich genutzt

private nutzung
   Private und gewerbliche Käufe wie trennen?
   Private Nutzung der Telefonanlage

Privatnutzung
   Arbeitszimmer nicht anerkannt
   Kauf Gepäckträger für betrieblichen PKW Betriebsausgabe?