Die Versteuerung des Privatanteils bei einem Lkw kann viele Unternehmer treffen. Nach der allgemeinen Erfahrung der Unternehmer schließt die Einstufung als Lkw bei der Kraftfahrzeugsteuer die Privatnutzung aus. Das ist ein steuerlich festsitzendes Märchen, denn diese Kfz-steuerliche Einstufung spielt bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung keine Rolle. Vielmehr ist die Bauart und Einrichtung des Lkw ausschlaggebend, bspw. besitzt der Lkw VW Transporter T5 eine Doppelkabine, die 4-6 Personen Platz bietet. Ein klassischer Lkw hingegen ist nicht mit einer Doppelkabine ausgestattet. Das Ausstattungsmerkmal Doppelkabine unterstellt eine private Mitbenutzung und ist damit ausschlaggebend für die Anwendung der 1% Methode. Das gilt selbst dann, wenn weitere privat genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Der Versteuerung der privaten Nutzung des Lkw, kann der Unternehmer dann nur durch die genaue Führung eines Fahrtenbuches entgehen.
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Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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