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Übernachtungskosten von Mitarbeitern

Der Unternehmer U erstattet die Übernachtungskosten, die seinem Mitarbeiter auf einer Dienstreise entstanden sind. Diese Übernachtungskosten stellen für den Unternehmer eine Betriebsausgabe dar. U hat vorab mit dem Mitarbeiter die Regelung getroffen, dass Übernachtungsrechnungen auf den Namen des Unternehmens ausgestellt werden. Damit kann der Unternehmer zusätzlich aus dieser Rechnung die Vorsteuer ziehen, so das Finanzgericht Nürnberg mit Urteil vom 21.05.2007 (Az II 49/2004, DSTRE 2008, S. 29). Ausnahme: Bei Kleinbetragsrechnungen unter 150,- EUR muss der Name des Unternehmens nicht aufgeführt sein.

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Als Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.

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rechnung Übernachtungskosten Vorsteuer

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Mitarbeiter
   Geschenke, Bewirtung (extern und intern) eigener Minijobber
   Mobilfunkkosten des Arbeitnehmers

rechnung
   Differenzbesteuerung möglich oder doch kompl. MWSt.-Ausweis
   Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)

Übernachtungskosten
   Geschäftsreise Schweiz
   Übernachtungskosten

Vorsteuer
   Differenzbesteuerung möglich oder doch kompl. MWSt.-Ausweis
   gewerblicher Wareneinkauf von privaten Anbieter