November 2008

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 Unternehmer die bspw. für das Jahr 2009 ernsthaft eine Investition planen und deren Gewinn 2008 nicht über 100.000,- EUR liegt, können in 2008 einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Eine Gewinnverlagerung ist durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nicht möglich, weil bei Nichtinvestition immer das Jahr der Bildung rückgängig gemacht und die Steuernachzahlung verzinst wird.
Die Investitionszulage darf für jedes neue oder gebrauchte, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgut gebildet werden, welches zum Anlagevermögen gehört und zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird. Demnach fallen Lizenzen und teure Software als immaterielle Wirtschaftgüter nicht unter diese Regelung. Bei Firmen Pkws ist hinsichtlich der 90% Grenze Vorsicht geboten.
Der gebildete Betrag für ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut darf max. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten betragen.

Beispiel
Unternehmer U plant für das Jahr 2009 die Anschaffung eines Dampfhochdruckreinigers für 50.000,- EUR. Er bildet zum 31.12.2008 einen Investitionsabzugsbetrag von 20.000,- EUR (50.000,- EUR x 40%). Am 1. Juli 2009 kauft U den Dampfhochdruckreiniger für 50.000,- EUR netto.

Auswirkungen im Unternehmen

2008
Der gebildete Investitionsabzugsbetrag wird nicht in der Buchhaltung erfasst. Der Betrag wird in der Anlage EÜR hinzugerechnet. Dabei müssen der Oberbegriff bspw. Reinigungsmaschine, die voraussichtlichen Anschaffungskosten von 50.000,- EUR und der gebildete Investitionsabzugsbetrag von 20.000,- EUR angegeben werden.

Auswirkungen auf den Gewinn

Gewinn 2008 70.000,- EUR
Bildung des Investitionsabzugsbetrages - 20.000,- EUR
Gewinn 2008 nach der Bildung 50.000,- EUR

2009
Durch die erfolgte Investition in 2009 löst U den Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend auf. Auch die Auflösung wird nicht in der Buchhaltung sondern erst in der Anlage EÜR hinzugerechnet. Die Anschaffungskosten des Dampfhochdruckreinigers werden in Höhe des in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags gekürzt und betragen somit 30.000,- EUR (50.000,- EUR abzgl. 20.000,- EUR). Die Kürzung wird buchhalterisch als außerordentlicher Aufwand erfasst. Weiterhin kann U die Sonderabschreibung in Höhe von 20% das entspricht 6.000,- EUR (30.000,- EUR x 20%) in Anspruch nehmen. Die normale Abschreibung bei einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 Jahren beträgt 3.750,- EUR (30.000,- EUR / 8 Jahre), damit sind für 6 Monate 1.875,- EUR zu berücksichtigen.

Auswirkungen auf den Gewinn

 

Gewinn 2009

60.000,- EUR

 

Auflösung des Investitionsabzugsbetrages

+ 20.000,- EUR

 

 

 

80.000,- EUR

Kürzung der Anschaffungskosten

- 20.000,- EUR

 

 

 

60.000,- EUR

Sonderabschreibung i.H.v. 20%

- 6.000,- EUR

 

Abschreibung für 6 Monate

- 1.875,- EUR

 

 

 

52.125,- EUR

Das Anlagenkonto des Dampfhochdruckreinigers stellt sich folgendermaßen dar.

 

Kauf

50.000,- EUR

Kürzung um den Investitionsabzugsbetrag

-20.000,- EUR

Anschaffungskosten

30.000,- EUR

abzgl. Sonderabschreibung

- 6.000,- EUR

abzgl. normale Abschreibung

- 1.875,- EUR

Buchwert am 31.12.2009

22.125,- EUR

Steuerliche Folgen für den Unternehmer

Der persönliche Steuersatz von U beträgt bspw. 30%. Für den gebildeten Investitionsabzugsbetrag spart er so 2008 an Einkommenssteuer 6.000,- EUR (20.000,- x 30%). Durch die verminderten Anschaffungskosten ist der normale Abschreibungsbetrag in den Folgejahren niedriger. Dadurch ist der Gewinn der Folgejahre um 2.500,- EUR erhöht. Damit zahlt U ab 2009 für den Zeitraum der restlichen Abschreibungsdauer 750,- EUR (2.500,- x 30%) mehr an Steuern.

Der Unterschied der normalen Abschreibung zu den Investitionsabzugsbeträgen
Normale Abschreibung

50.000,- EUR / 8 Jahre ergibt einen jährlichen Abschreibungsbetrag von 6.250,- EUR.
 

Abschreibung nach INvestitionsabzugsbetrag

30.000,- EUR / 8 Jahre führt zu einem jährlichen Abschreibungsbetrag von 3.750,- EUR.
 

Differenz

Es entsteht eine Differenz von 2.500,- EUR (6.250,- EUR abzgl. 3.750,- EUR).
 

Verträge, die unter Angehörigen abgeschlossen wurden, werden von den Finanzämtern immer dahingehend überprüft, ob sie einem Drittvergleich standhalten. Der Drittvergleich drückt aus, dass das Darlehen auch einem unbeteiligten Dritten zu den gleichen Bedingungen gewährt worden wäre. Allein aus diesem Grund sollten Verträge unter Angehörigen immer schriftlich fixiert werden und Zahlungen möglichst unbar, also per Überweisung erfolgen.

Warum ein Darlehensvertrag unter Angehörigen?

Hat ein Angehöriger ausreichend Geldmittel zur Verfügung, kann ein Unternehmer ebenso gut bei seinem Angehörigen ein Darlehen aufnehmen. Dabei ergeben sich sowohl für den Darlehnsgeber als auch für den Darlehnsnehmer Vorteile. Der Darlehnsgeber erhält für das Darlehen einen höheren Zinssatz als bei einer alternativen Geldanlage. Der Darlehnsnehmer profitiert bspw. von einem günstigeren Zins. Sicherheiten müssen oft nicht erbracht werden. Was muss im Einzelnen beachtet werden:

Steuerliche Auswirkung beim Darlehnsgeber

Die erhaltenen Zinsen sind für den Darlehnsgeber immer Einkünfte aus Kapitalvermögen, sie müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden

Steuerliche Auswirkung beim Unternehmer

Dient das Darlehen der Anschaffung, Erhaltung oder Sicherung einer Einnahmequelle, bspw. der Neuanschaffung einer Maschine für die Produktion, sind die Zinsen als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig.

Welche Angaben muss der Darlehensvertrag enthalten?

Im Darlehensvertrag sollten die beteiligten Personen, die Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, der Zinssatz, die Zinszahlungstermine, die Darlehenslaufzeit und die Darlehensrückzahlung aufgeführt sein.

Vergleich von Darlehens- und Marktzins

Der vereinbarte Darlehenszins sollte sich im Bereich des Marktzinses bewegen. Probleme können beim Darlehensnehmer auftreten, wenn der Zins oberhalb des üblichen Marktzinses liegt, als Betriebsausgabe wird dann i.d.R. nur der übliche Marktzins anerkannt. Liegt er unterhalb des Marktzinses „schenkt“ der Geber dem Nehmer Zinsen. Übersteigt der geschenkte Zinsbetrag die Freibeträge, fällt Schenkungssteuer an.

Checkliste für Darlehen mit Angehörigen

  1. Vertrag wurde schriftlich fixiert
  2. Alle Angaben sind im Darlehensvertrag enthalten
  3. Zahlung der vereinbarten Zins- und Tilgungsraten erfolgt regelmäßig und unbar
  4. Der marktübliche Zinssatz wurde nachgewiesen

Internetlinks zum Thema Geld verleihen an Verwandte

rechtsanwalt-news.de – schreibt vom Vetrag, der Fälligkeit der Rückzahlung, rechtliche Absicherung und typischen Schwierigkeiten beim Geld verleihen im Bekanntenkreis

Viele Unternehmer haben ihren Investitionsplan für 2009 schon fertig aufgestellt. Sollte 2009 der Kauf eines Pkw geplant sein, kann sich der Vergleich der steuerlichen Auswirkungen 2008 zu 2009 lohnen. Das Jahressteuergesetz 2009 könnte für die Behandlung von gemischt genutzten Fahrzeugen im Betriebsvermögen einige Änderungen bringen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Fahrzeuge müssen zum Betriebsvermögen gehören und sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden.

Was ändert sich ab 2009?

Ab 2009 erhält der Unternehmer nur noch 50% der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kfz Kosten vom Finanzamt zurück. Einsparungen dagegen ergeben sich für den Unternehmer durch den Wegfall der Besteuerung der privaten Nutzung des Fahrzeugs.

Im Folgenden möchten wir zwei Fälle durchrechnen. Bei beiden Fällen wird zur Berechnung der privaten Nutzung des Pkws die aufwendige Fahrtenbuchmethode angewandt. Nur so können wir die Möglichkeiten vergleichen.

Fall 1

Gegeben sind folgende Daten:
betriebliche Nutzung:                           70% (30% privat);
Anschaffungskosten netto:                 30.000,- EUR
jährliche laufende Kfz-Kosten netto: 10.000,- EUR
Bruttolistenpreis:                                  35.700,- EUR
Nutzungsdauer:                                    6 Jahre

Pkw Nutzung: 70% betrieblich / 30% privat

 

2008 in EUR

2009 in EUR

Anschaffungskosten

30.000,-

30.000,-

darauf entfallende USt

5.700,-

5.700,-

davon als VSt abziehbar

5.700,-

2.850,-

Besteuerung des Eigenverbrauchs auf Grundlage eines Fahrtenbuchs:
Umsatzsteuer auf 30% der Privatnutzung

10.000,- x 30% x 19%
=570,-
x 6 Jahre =
- 3.420,-

0,0
X 6 Jahre = 0

VSt der lfd. Kfz- Kosten

19% von 10.000,-
= 1.900,- x 6 Jahre
= 11.400,-

19% von 10.000,-
= 1.900,- davon 50%
= 950,- x 6 Jahre
= 5.700,-

Summe

13.680,- EUR

8.550,- EUR

Über den Zeitraum von 6 Jahren erhält der Unternehmer, der den Pkw in 2008 gekauft hat, 13.680,- EUR vom Finanzamt zurück. Der Unternehmer der 2009 kauft, erhält dagegen nur 8.550,- EUR. Das ergibt für den Unternehmer in 2009 ein Minus von 5.130 EUR.

Fall 2:
Gegeben sind folgende Daten:
betriebliche Nutzung:                           30% (70% privat);
Anschaffungskosten netto:                 30.000,- EUR
jährliche laufende Kfz-Kosten netto: 10.000,- EUR
Bruttolistenpreis:                                  35.700,- EUR
Nutzungsdauer:                                    6 Jahre

Pkw Nutzung: 30% betrieblich / 70% privat

 

2008 in EUR

2009 in EUR

Anschaffungskosten

30.000,-

30.000,-

darauf entf. USt

5.700,-

5.700,-

davon als VSt abziebar

5.700,-

2.850,-

Besteuerung des Eigenverbrauchs auf Grundlage eines Fahrtenbuchs:
Umsatzsteuer auf 70% der Privatnutzung

10.000,- x 70% x 19%
=1.330,-
x 6 Jahre =
-7.980,-

0,0
X 6 Jahre = 0

VSt der lfd. Kfz- Kosten

19% von 10.000,-
= 1.900,- x 6 Jahre
= 11.400,-

19% von 10.000,-
= 1.900,- davon 50%
= 950,- x 6 Jahre
= 5.700,-

Summe

9.120,-

8.550,-

Der Unternehmer der den Pkw 2008 kauft, erhält vom Finanzamt über 6 Jahre 9.120,- EUR. Beim Kauf in 2009 bekäme der Unternehmer 8.550,- EUR. Somit ist Variante 2008 mit 570,- EUR die günstigere.

Vergleich:
Bei einer Nutzung des betrieblichen Pkw zu 70%, bei einer Privatnutzung von 30% ist der Kauf ab 2009 um 5.130,- EUR ungünstiger

Bei einer Nutzung des betrieblichen Pkw zu 30% ist der Kauf ab 2009 um 570,- EUR ungünstiger.

Fazit:
Der Unternehmer zahlt bei Anschaffung in 2009 auf jeden Fall mehr für seinen Fuhrpark. Vorteile offenbaren sich für Unternehmer, mit einem hohen Anteil an Privatnutzung. In unserem Rechenbeispiel verliert dieser nur 570,- EUR. Der Unternehmer der sein Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzt verliert demgegenüber satte 5.130,- EUR, das sind immerhin 4.560 EUR (5.130 EUR abzgl. 570,- EUR) mehr.

Chart zum Vergleich der Vorsteuererstattungen beim Kfz Kauf 2008 gegenüber 2009

Das Diagramm zeigt die Vorsteuererstattung aufgrund des Pkw KAufs und der anfallenden Kfz Kosten durch die Nutzung über 6 Jahre. Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass die Änderung der privaten Nutzung keinen Einfluss auf die Vorsteuererstattung im Jahr 2009 hat. Warum? Da der Unternehmer die private Nutzung ab 2009 nicht mehr versteuern muss, setzt sich die Erstattung nur aus dem Kauf und 50% der Kosten zusammen.

Ergebnis:

Aus Vorsteuererstattungsicht ist der Kauf ab 2009 in fast allen Fällen ungünstiger als 2008. Außer bei einer geringen betrieblcihenh Nutzung kann der Kauf ab 2009 günstiger ausfallen.

In einem nächsten Beitrag untersuchen wir die Auswirkung obiger Erkenntnisse auf den ertragssteuerlichen Teil, das heißt, wie wirken sich die Betriebsausgaben durch ein Kfz auf die Einkommensteuer aus.

In seiner Kolumne schreibt Robert Kracht auch über das Problem und geht sogar noch einen Schritt weiter zur Abschreibung und Sonderabschreibung. Wir haben die neue Regeung mal nur Umsatzsteuertechnisch betrachtet und stellen dabei fest, dass der Unternehmer den kürzeren zieht, wie sollte es auch anders sein?

Achtung

Diese Gesetzesänderung ist nie beschlossen worden. Demzufolge sind die Aussagen dieses Artikels nur als Rechenbeispiel zu verstehen.

Jedes Jahr im November sind die Sparfüchse unter den Autofahrern auf der Suche nach der günstigsten Kfz Versicherung. Wechselwillige müssen bis zum 30.11. ihre alte Autoversicherung gekündigt haben. Die erste Wahl bei der Versicherungssuche ist bei den meisten Nutzern Google. Die folgende Statistik zeigt den rapiden Anstieg der suchenden Google Nutzer im Wechselzeitraum Oktober/November und zwar über mehrere Jahre:

Suchevolumen der Kfz Versicherung Wechsler

Mit dem Thema, Wechsel der Autoversicherung, beschäftigt sich auch die aktuelle AutoBild Umfrage. Auf die Frage, ob bis zum 30.11. die Kfz-Versicherung gewechselt wird, sagen 17% ja. Dagegen wollen 72% bei ihrer alten Versicherung bleiben, unentschlossen sind noch 12% der Umfrageteilnehmer.
Quelle: http://www.autobild.de/umfrage/index.html?bid=526282&page=0

Ist der Wechsel immer sinnvoll?

Autofahrer, die bereits in den letzten 3 Jahren Versicherungsvergleiche angestellt haben, sind kostenmäßig in der Regel auf der sicheren Seite. Einsparungen sind nur noch im Kleinen möglich, was die Wechselei unattraktiv macht. Für diese Fahrer geht es 2008 eher um die Frage, welche der günstigen Versicherungen bietet eine unbürokratische Schadensabwicklung oder Zusatzleistungen? Eine aktuelle Tendstudie des IMWF lautet „Kfz-Versicherung 2009“, sie befasst sich nicht nur mit vergangenem sondern sucht Faktoren, die den Markt der Zukunft beeinflussen.

Quelle: http://www.imwf.de/studien_untersuchungen/2008/Trendstudie_Kfz_2009.php
(Die Seite existiert leider nicht mehr, daher haben wir den Link deaktiviert)

Wichtige Neuerungen werden den Autofahrern sicherlich kurzfristig von den Versicherungen präsentiert.

Und für alle die einen Vergleich benötigen hier ein Vergleichsrechner.

Vorsicht ist bei den Laufzeiten angebracht. Erste Versicherungen gehen dazu über, nicht mehr das Kalenderjahr als Versicherungsjahr zu nehmen. Ihre Verträge laufen dann bspw. vom 01.11. bis 31.10 des Folgejahres. Bei diesen Verträgen können die Versicherungsnehmer ganz schnell den Kündigungstermin verpassen.

Führen die geschäftlichen Belange einen Unternehmer ins Ausland, hat er dort ebenfalls Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen (VMA). Die umgangssprachlich sogenannten Spesen sind in dem BMF Schreiben vom 9. November 2004 IV C 5 – S 2353 – 108/04 – / – IV A 6 – S 2145 – 4/04 – für die einzelnen Länder der Erde festgeschrieben. Die aufgeführten Pauschalen für die Übernachtungskosten gelten ab dem 1.01.2008 nicht mehr für Unternehmer. Der Unternehmer kann aber weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgabe erfassen.

Laut dem BMF-Schreiben IV C 5 – S 235 Auslandsreisekosten ab 1.01.2010 (PDF; 41 KB) vom 17.12.2009 können Pauschbeträge für Übernachtungskosten nur in Fällen der Arbeitgebererstattung angewendet werden.

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 und R 9.11 Absatz 10 Satz 7 Nummer 3 LStR), für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Absatz 2 und R 9.11 Absatz 8 LStR).
Dieses Schreiben gilt entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Das bedeutet für die Unternehmer, sie können die Pauschbeträge für Verpflegungen im Ausland nicht für sich selbst sondern nur für ihre Arbeitnehmer anwenden.

Übersicht über die ab 1. Januar 2005 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten (PDF, 22 KB)

Übersicht über die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten (PDF, 34 KB)

Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten (PDF, 145 KB)

Für die verschiedenen Städte eines Landes können ohne weiteres unterschiedlich hohe Pauschalen gelten. So bekommt der Arbeitnehmer für einen 24-stündigen Aufenthalt in Paris eine Pauschale von 48 Euro, in Straßburg und anderen französischen Städten stehen ihm dagegen nur 39 Euro zu.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Viele Unternehmer haben ihren Investitionsplan für 2009 schon fertig aufgestellt. Sollte 2009 der Kauf eines Pkws geplant sein, kann sich der Vergleich der steuerlichen Auswirkungen 2008 zu 2009 lohnen. Das Jahressteuergesetz 2009 bringt für die Behandlung von gemischt genutzten Fahrzeugen im Betriebsvermögen, also von Fahrzeugen die geschäftlich und privat genutzt werden, einige Änderungen. Ab 2009 erhält der Unternehmer nur noch 50% der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kfz Kosten vom Finanzamt zurück. Durch den Wegfall der Besteuerung auf die private Nutzung ergeben sich für den Unternehmer im Gegenzug Einsparungen. Das Finanzministerium rechnet mit Umsatzsteuermehreinnahmen von ca. 80 Millionen EUR pro Jahr. Bezahlen müssen das die Unternehmer, die ihren neuen Pkw erst in 2009 kaufen. Unsere Vergleichsrechnung 2008 zu 2009 hat ergeben, das Unternehmer, die kurzfristig einen Autokauf planen, den Kauf unbedingt noch in 2008 tätigen sollten.

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