Viele Unternehmer haben ihren Investitionsplan für 2009 schon fertig aufgestellt. Sollte 2009 der Kauf eines Pkw geplant sein, kann sich der Vergleich der steuerlichen Auswirkungen 2008 zu 2009 lohnen. Das Jahressteuergesetz 2009 könnte für die Behandlung von gemischt genutzten Fahrzeugen im Betriebsvermögen einige Änderungen bringen.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die Fahrzeuge müssen zum Betriebsvermögen gehören und sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden.
Was ändert sich ab 2009?
Ab 2009 erhält der Unternehmer nur noch 50% der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kfz Kosten vom Finanzamt zurück. Einsparungen dagegen ergeben sich für den Unternehmer durch den Wegfall der Besteuerung der privaten Nutzung des Fahrzeugs.
Im Folgenden möchten wir zwei Fälle durchrechnen. Bei beiden Fällen wird zur Berechnung der privaten Nutzung des Pkws die aufwendige Fahrtenbuchmethode angewandt. Nur so können wir die Möglichkeiten vergleichen.
Fall 1
Gegeben sind folgende Daten:
betriebliche Nutzung: 70% (30% privat);
Anschaffungskosten netto: 30.000,- EUR
jährliche laufende Kfz-Kosten netto: 10.000,- EUR
Bruttolistenpreis: 35.700,- EUR
Nutzungsdauer: 6 Jahre
|
Pkw Nutzung: 70% betrieblich / 30% privat |
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2008 in EUR |
2009 in EUR |
|
Anschaffungskosten |
30.000,- |
30.000,- |
|
darauf entfallende USt |
5.700,- |
5.700,- |
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davon als VSt abziehbar |
5.700,- |
2.850,- |
|
Besteuerung des Eigenverbrauchs auf Grundlage eines Fahrtenbuchs: |
10.000,- x 30% x 19% |
0,0 |
|
VSt der lfd. Kfz- Kosten |
19% von 10.000,- |
19% von 10.000,- |
|
Summe |
13.680,- EUR |
8.550,- EUR |
Über den Zeitraum von 6 Jahren erhält der Unternehmer, der den Pkw in 2008 gekauft hat, 13.680,- EUR vom Finanzamt zurück. Der Unternehmer der 2009 kauft, erhält dagegen nur 8.550,- EUR. Das ergibt für den Unternehmer in 2009 ein Minus von 5.130 EUR.
Fall 2:
Gegeben sind folgende Daten:
betriebliche Nutzung: 30% (70% privat);
Anschaffungskosten netto: 30.000,- EUR
jährliche laufende Kfz-Kosten netto: 10.000,- EUR
Bruttolistenpreis: 35.700,- EUR
Nutzungsdauer: 6 Jahre
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Pkw Nutzung: 30% betrieblich / 70% privat |
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2008 in EUR |
2009 in EUR |
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Anschaffungskosten |
30.000,- |
30.000,- |
|
darauf entf. USt |
5.700,- |
5.700,- |
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davon als VSt abziebar |
5.700,- |
2.850,- |
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Besteuerung des Eigenverbrauchs auf Grundlage eines Fahrtenbuchs: |
10.000,- x 70% x 19% |
0,0 |
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VSt der lfd. Kfz- Kosten |
19% von 10.000,- |
19% von 10.000,- |
|
Summe |
9.120,- |
8.550,- |
Der Unternehmer der den Pkw 2008 kauft, erhält vom Finanzamt über 6 Jahre 9.120,- EUR. Beim Kauf in 2009 bekäme der Unternehmer 8.550,- EUR. Somit ist Variante 2008 mit 570,- EUR die günstigere.
Vergleich:
Bei einer Nutzung des betrieblichen Pkw zu 70%, bei einer Privatnutzung von 30% ist der Kauf ab 2009 um 5.130,- EUR ungünstiger
Bei einer Nutzung des betrieblichen Pkw zu 30% ist der Kauf ab 2009 um 570,- EUR ungünstiger.
Fazit:
Der Unternehmer zahlt bei Anschaffung in 2009 auf jeden Fall mehr für seinen Fuhrpark. Vorteile offenbaren sich für Unternehmer, mit einem hohen Anteil an Privatnutzung. In unserem Rechenbeispiel verliert dieser nur 570,- EUR. Der Unternehmer der sein Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzt verliert demgegenüber satte 5.130,- EUR, das sind immerhin 4.560 EUR (5.130 EUR abzgl. 570,- EUR) mehr.
Chart zum Vergleich der Vorsteuererstattungen beim Kfz Kauf 2008 gegenüber 2009

Das Diagramm zeigt die Vorsteuererstattung aufgrund des Pkw KAufs und der anfallenden Kfz Kosten durch die Nutzung über 6 Jahre. Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass die Änderung der privaten Nutzung keinen Einfluss auf die Vorsteuererstattung im Jahr 2009 hat. Warum? Da der Unternehmer die private Nutzung ab 2009 nicht mehr versteuern muss, setzt sich die Erstattung nur aus dem Kauf und 50% der Kosten zusammen.
Ergebnis:
Aus Vorsteuererstattungsicht ist der Kauf ab 2009 in fast allen Fällen ungünstiger als 2008. Außer bei einer geringen betrieblcihenh Nutzung kann der Kauf ab 2009 günstiger ausfallen.
In einem nächsten Beitrag untersuchen wir die Auswirkung obiger Erkenntnisse auf den ertragssteuerlichen Teil, das heißt, wie wirken sich die Betriebsausgaben durch ein Kfz auf die Einkommensteuer aus.
In seiner Kolumne schreibt Robert Kracht auch über das Problem und geht sogar noch einen Schritt weiter zur Abschreibung und Sonderabschreibung. Wir haben die neue Regeung mal nur Umsatzsteuertechnisch betrachtet und stellen dabei fest, dass der Unternehmer den kürzeren zieht, wie sollte es auch anders sein?
Achtung
Diese Gesetzesänderung ist nie beschlossen worden. Demzufolge sind die Aussagen dieses Artikels nur als Rechenbeispiel zu verstehen.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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Handelsvertreter: Abgrenzung Privatfahrten, Fahrten zur Arbeitsstätte und Reisekosten
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Zum Zeitpunkt der Erstellung war er korrekt. Das ist ein Blog und kein Lexikon. Es werden immer neue Meldungen oben drauf gesetzt. Wie bei der Zeitung. Da bekommen Sie ja auch nicht eine überarbeitete Ausgaben von vor 3 Wochen, oder?
Was ist ein Blog?
http://de.wikipedia.org/wiki/Blog -
Hallo admin,
ihr Einwand ist korrekt – aber das Problem ist, daß der Artikel nicht von einer "voraussichtlichen Gesetzesänderung" spricht, sondern so redet, wie wenn diese schon perfolgt wäre:
…" Das Jahressteuergesetz 2009 bringt für die Behandlung von gemischt genutzten Fahrzeugen im Betriebsvermögen einige Änderungen."…
…"Was ändert sich ab 2009?
Ab 2009 erhält der Unternehmer nur noch 50% der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kfz Kosten vom Finanzamt zurück."….
Also entweder war das Gesetz damals noch nicht durchgewunken worden – dann ist im Artikel falsch formuliert….
….oder das Gesetz wurde beschlossen, aber nachträglich wieder auf die Originalfassung geändert – dann wäre der Artikel ok.
Übrigens: wenn Sie den Zeitungsvergleich machen, müssen Sie auch erwähnen, daß es auch in Zeitungen Korrekturen von Fehlern geben kann. 1, 2 oder 3 Ausgaben später wird dann etwas berichtigt. In Zeitschriften ebenso. Und in Blogs kann es sicher auch neuere Einträge geben, die einen falsch beschriebenen Sachverhalt klarstellen.
Klar, der Betreiber / Schreiber eines Blogs hat nicht die Aufgabe, ständig alle alten Beiträge nach Änderungen zu durchforsten….
…aber wenn man wie hier, von anderen darauf hingwiesen wird, daß etwas flasch ist oder beim Leser missverständlich ankommt, dann sollte dem adminm der sowas bemerkt, kein Zacken aus der Krone fallen, wenn er schnell einen kurzen Hinweis vor den Beitrag setzt:
Achtung, Artikel geht von nicht in Kraft getretenen Gesetzen aus und ist deshalb obsolet. Er steht nur noch zu Dokumentationszwecken hier.
Das wäre nur unwesentlich mehr Aufwand, wie ein Oberlehrer-hafter Verweis auf die Definition eines Blogs ….
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Zum Glück habe ich den Kommentar gelesen dass diese Gesetzesänderung so nicht gekommen ist.
Finde die Haltung des Admins sich zu weigern einen kurzen Hinweis oben reinzusetzen ziemlich daneben. Hätte zumindest mir die Zeitgespart diesen dadurch völlig falschen Artikel zu lesen.


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