Bürokratieabbau zeigt erste Früchte

Der Bundestag hat mit dem beschlossenen Bürokratieabbaugesetz ab 2009 die Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben. Ein Unternehmer muss die Voranmeldung monatlich abgeben, wenn er im Vorjahr mehr als 7.500,- EUR (vorher 6.136,- EUR) monatliche Umsatzsteuerschuld hatte. Vierteljährlich muss die Voranmeldung bei einer Umsatzsteuerschuld von 1.000,- bis 7.500,- EUR (vorher 512,- bis 6.136,-) und jährlich bei einer Umsatzsteuerschuld von weniger als 1.000,- EUR (vorher 512,- EUR).
 

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

Bereits geschriebene Artikel: 134
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

umsatzsteuer

Bewerten Sie den Artikel

1 5 5 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Bürokratieabbau
   Betriebsausgaben bei Einzelunternehmer

umsatzsteuer
   Frage zu Sammelposten
   Absetzbarkeit ausländischer Rechnung EU

Umsatzsteuervoranmeldung
   Betriebliche Nutzung Privat PKW schätzen?
   Noch mal eBay

voranmeldung
   Cashback und AFA
   USt auf privat genutzten Anteil des Betriebswagens

Archiv

Die letzten Artikel