Die degressive Abschreibung war in den letzten Jahren ein Spielball der Politik. Mit der Wiedereinführung für die Jahre 2009 und 2010 können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder degressiv abgeschrieben werden. Weil Wirtschaftgüter nach den Regeln des Anschaffungsjahres abgeschrieben werden, muss insbesondere bei langen Nutzungsdauern der Überblick gewahrt bleiben. Eine Übersicht über die Regelungen und die Entwicklung der degressiven Abschreibung der letzten Jahre beinhaltet die folgende Tabelle:
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Anschaffungsjahr
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Höhe der degressiven AfA
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bis 2000
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3-fache der linearen AfA max. 30%
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2001 bis 2005
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2-fache der linearen AfA max. 20%
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2006 bis 2007
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3-fache der linearen AfA max. 30%
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2008
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die degressive Abschreibung ist unzulässig
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2009 – 2010
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2,5-fache der linearen AfA max. 25%
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voraussichtlich ab 2011
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die degressive Abschreibung ist unzulässig
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Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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