Degressive Abschreibung im Wandel des letzten Jahrzehnts

Die degressive Abschreibung war in den letzten Jahren ein Spielball der Politik. Mit der Wiedereinführung für die Jahre 2009 und 2010 können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder degressiv abgeschrieben werden. Weil Wirtschaftgüter nach den Regeln des Anschaffungsjahres abgeschrieben werden, muss insbesondere bei langen Nutzungsdauern der Überblick gewahrt bleiben. Eine Übersicht über die Regelungen und die Entwicklung der degressiven Abschreibung der letzten Jahre beinhaltet die folgende Tabelle:

Anschaffungsjahr
Höhe der degressiven AfA
bis 2000
3-fache der linearen AfA max. 30%
2001 bis 2005
2-fache der linearen AfA max. 20%
2006 bis 2007
3-fache der linearen AfA max. 30%
2008
die degressive Abschreibung ist unzulässig
2009 – 2010
2,5-fache der linearen AfA max. 25%
voraussichtlich ab 2011
die degressive Abschreibung ist unzulässig

 

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

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