Der Jahreswechsel bringt auch für die sonst von Bürokratie weitestgehend verschonten Kleinunternehmer einige Pflichtaufgaben mit sich. Will der Unternehmer auch in 2009 die Kleinunternehmerregelung anwenden, darf der Jahresumsatz 2008 die Grenze von 17.500,- EUR nicht überschreiten.
Näheres dazu im Artikel Kleinunternehmer und Regelbesteuerung im gruenderlexikon
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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