Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wird die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Jahresabschlussdaten standardmäßig festgeschrieben. So muss bspw. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Anlage EÜR ab dem 1.01.2011 elektronisch übermittelt werden.
Von dieser Regelung sind nicht nur die Steuerberater betroffen, sondern auch die Unternehmer, die ihre Buchhaltung in Eigenregie abwickeln. Eine Ausnahme bilden Kleinstbetriebe. Diese können die so genannte Härtefallregelung bei der zuständigen Finanzbehörde auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Härtefallregelung greift, wenn die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich unzumutbar ist. Das ist bspw. der Fall, wenn der Unternehmer die notwendige technische Ausstattung lediglich für die Datenübertragung anschaffen müsste.
Ebay-Händler sind auf Grund ihrer Tätigkeit, bestens für die Datenübertragung gerüstet. Sie können die Härtfallregelung daher nicht in Anspruch nehmen.

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