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Warum die neue Gewerbesteuerregelung reiche Unternehmer bevorzugt?

Mit der Unternehmessteuerreform 2008 kann die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe angesetzt werden. Als Ausgleich wurde für Einzelunternehmer und Personengesellschaften der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht. Somit kann der Unternehmer seine Einkommenssteuer um das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages mindern.

Entsteht bei dem Unternehmer hingegen keine Einkommenssteuer, weil bspw. Verluste aus Vermietung und Verpachtung entstanden sind, erfolgt keine Gewerbesteueranrechnung. Gem. dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts Az. 2 K 245/04 darf die Anrechnung der Gewerbesteuer nicht zu einer Erstattung führen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Urteil mit dem Beschluss vom 11.11.2008, Az. X R 55/06 bestätigt. Der Unternehmer kann die nicht angerechnete Gewerbesteuer demzufolge auch nicht in die Vorjahre oder Folgejahre übertragen. Der Verfall des so genannten Anrechnungsüberhangs bei § 35 EStG ist gem. dem BFH verfassungsgemäß.
 

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Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

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