Mit der Unternehmessteuerreform 2008 kann die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe angesetzt werden. Als Ausgleich wurde für Einzelunternehmer und Personengesellschaften der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht. Somit kann der Unternehmer seine Einkommenssteuer um das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages mindern.
Entsteht bei dem Unternehmer hingegen keine Einkommenssteuer, weil bspw. Verluste aus Vermietung und Verpachtung entstanden sind, erfolgt keine Gewerbesteueranrechnung. Gem. dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts Az. 2 K 245/04 darf die Anrechnung der Gewerbesteuer nicht zu einer Erstattung führen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Urteil mit dem Beschluss vom 11.11.2008, Az. X R 55/06 bestätigt. Der Unternehmer kann die nicht angerechnete Gewerbesteuer demzufolge auch nicht in die Vorjahre oder Folgejahre übertragen. Der Verfall des so genannten Anrechnungsüberhangs bei § 35 EStG ist gem. dem BFH verfassungsgemäß.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
Bereits geschriebene Artikel: 134Weitere Artikel des Autors Evelyn Brandies
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
Betriebsausgaben GewerbesteuerBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Anrechnung der Gewerbesteuer
- Neue Regeln für die Gewerbesteuer ab 01.01.2008
- BA – Faktorverfahren für die Steuerklassen IV/IV
- 200. Geburtstag der Gewerbesteuer und warum diese Steuer abgeschafft gehört
- Computerexperten sind Freiberufler
Folgende Begriffe im Forum
anrechnung
Kosten für Privat-PKW als Freibetrag eintragen
dopplete Haushaltsführung- angemessene Einrichtung
Betriebsausgaben
vorweggenommene Betriebsausgaben - Fahrtkosten
Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)
Einkommenssteuer
Sehr generelle Frage zur Steuerberatung
Einkommensteuererklärung und Steuerbefreiung KU
Gewerbesteuer
IHK-Beitrag als Betriebsausgabe mindert sich selbst?
ADDISON Software - Probleme ab VZ 2009


Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2009/05/07/warum-die-neue-gewerbesteuerregelung-reiche-unternehmer-bevorzugt/trackback/