Sonstiger, beruflich genutzter Raum oder häusliches Arbeitszimmer?

Die Abgrenzung zwischen sonstigen, beruflich genutzten Räumen und einem häuslichen Arbeitszimmer stellt Unternehmer oft vor ein nur schwer lösbares Problem. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Vielzahl von Urteilen die Definition ob es sich um ein Arbeitszimmer oder einen sonstigen, beruflich genutzten Raum handelt, konkretisiert. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein 7 Seiten langes Schreiben mit Beispielen verfasst, wann ein Arbeitszimmer vorliegt. Liegt ein sonstiger, beruflich genutzter Raum vor, wie bspw. ein Lager- oder Ausstellungsraum, sind die Aufwendungen unbeschränkt als Betriebsausgaben absetzbar. Beim Arbeitszimmer dagegen, sind sehr enge Grenzen für die Anerkennung von Betriebsausgaben gesetzt.

Das Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) BGBl. I S. 1652, BStBl I S. 432 definiert den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers genau.

Auszug
III. Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
3 Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung ge-danklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient (>BFH-Urteile vom 19. September 2002, – VI R 70/01 -, BStBl II 2003 S. 139 und vom 16. Oktober 2002, – XI R 89/00 -, BStBl II 2003 S. 185) und ausschließlich oder nahezu aus-schließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird.

Im Urteil vom 26. März 2009 Az. VI 15/07 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen, unbeschränkt als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.

Nutzt ein Arbeitnehmer Räume zu beruflichen Zwecken, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zugeordnet werden können, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich uneingeschränkt als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar.

Weitere interessante Seiten zu diesem Thema

Arbeitszimmer voraussichtlich doch absetzbar
Arbeitszimmer: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit bestätigt
Arbeitszimmer Münster Lehrer

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

Bereits geschriebene Artikel: 134
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

arbeitszimmer Lager

Bewerten Sie den Artikel

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Stimme(n), Durchschnitt: 4,00 von 5)


Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Arbeitsraum
   Anfallende Kosten für freiberufliche Tätigkeit ohne häusliches Arbeitszimmer

arbeitszimmer
   Arbeitszimmer - Selbstständig und Arbeitnehmer
   Abschreibungsdauer Plissee-Anlage

Ausstellungsraum
   Raumkosten geltend machen

häusliches Arbeitszimmer
   PC-Installation im Büro
   Aufbewahrungskosten

Lager
   Büro/Zweitwohnung absetzen
   Abschreibungsdauer Plissee-Anlage

Lagerraum
   Neubau mit Arbeitszimmer
   Miete aufteilen

Lehrer
   Umstieg auf Fahrtenbuch - was muss beachtet werden?
   § 4 Nr. 21 a) bb)

Selbständige
   Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben
   Provisionszahlung
  1. Lisa’s avatar

    Gestalten Sie Ihr Abreitszimmer.
    Whiteboard-flipchart.de präsentiert einen Online- Shop der ganz besonderen Art. Bei uns erhalten Sie zu einem besonders günstigen Preis- Leistungs- Verhältnis alles, was sich ums Kommunizieren und Präsentieren dreht. Wir bieten Whiteboards, Pinnwände, Flipcharts, Schaukästen, Stellwände und sämtliches Moderations- Zubehör.

Archiv

Die letzten Artikel