Juli 2009

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Dieser Artikel ist Teil 2 von 8 der Serie

Und wieder veröffentlichen wir die lustigsten, kuriosesten und auch skurrilsten Betriebsausgaben, die auf betriebsausgabe.de gesucht wurden. Mal wieder war der häufigste Fehler die Rechtschreibung, welcher dazu geführt hat, dass Eingaben im Lexikon, im Forum oder im Blog nicht gefunden wurden. Die Reihenfolge ist nicht gewertet oder gerichtet, die Wörter wurden willkürlich nach Kuriosität ausgewählt.

Und los geht's mit der Rangliste

  1. Leichenwaschtisch – Hammer, was es alles gibt. Sicher kann man auch einen Leichenwaschtisch absetzen, als Betriebsausstattung.
  2. Grillfleisch oder Grillfeier – Eher unter Bewirtungskosten zu suchen.
  3. Hüpfburg
  4. Irrläufer
  5. Pkw mit Lkw Zulassung – Was ist das denn? Entweder Lkw oder Pkw. Nächstes mal nur ein Wort eingeben, dann klappt´s auch.
  6. Werbegeschnek
  7. Biersteuer
  8. freiwillige Feuerwehr – wieso die denn absetzen, die sind nützlich?
  9. hahLTsnAhe Dienstleistng – da meint einer wohl haushaltsnahe Dienstleistungen
  10. häsliches Arbeitszimmer – sicher häusliches Arbeitszimmer, blöder Schreibfehler
  11. güllenrührer
  12. spackenhonig – Ich kenne nur Imkerhonig
  13. glücksspiel – Zwar schön, aber auch privat.
  14. Kleindifferenzen – was ist das? Buchungsdifferenzen oder Kassendifferenzen
  15. Frisur – auch noch privat
  16. Busgeld – wenn Bußgeld, dann Geldbuße, wenn Busgeld, dann öffentliche Verkehrsmittel
  17. Kirchensteuer-Austritt – Immer noch eine private Angelegenheit, daher keine Betriebsausgabe.
  18. Was suchen Sihubschraubere? – Wir betreiben ein Lexikon für Betriebsausgaben, keine "Wer weiß was?"
  19. gülebecken – Das ist ein Teil eines Gebäudes oder Grundstücks und muss daher aktiviert und abgeschrieben werden.
  20. Leihgeld – Da meint wohl einer Kredit

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können. Überzeugen Sie sich selbst

Wir sind auf einen Twitterbeitrag von Harry Zingel aufmerksam geworden, indem er auf sein Forum zur BWL hinweist und dort aktiv seine Forenmitglieder befragt, wie viel sie denn an ihre zuständige IHK für die Ausbildung zum Technischen Betriebswirten (TBW) oder zum geprüften Betriebswirten zahlen müssen. Die Ergebnisse sind echt verblüffend. Da gibt es deutschlandweit sehr große Unterschiede und man fragt sich als Unternehmer ernsthaft, ob die Gebührenunterschiede auch bei den Pflichtbeiträgen zur IHK bestehen, die ja ein Unternehmer zu zahlen hat (oder auch die zur Handwerkskammer)? Zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK hatten wir bereits einen Beitrag verfasst. Auch die Leistungen der IHK habe haben wir bereits unter die Lupe genommen.

technischer Betriebswirthttp://forum.zingel.de/viewtopic.php?t=6391

geprüfter Betriebswirthttp://forum.zingel.de/viewtopic.php?t=6392

Das bisherige Ergebnis der Umfrage

Wir haben mal schnell die bisherigen Stimmen zusammengezählt, so dass die Preisunterschiede transparenter werden. Dieses Ergebnis wird in einigen Wochen nochmal aktualisiert werden, da wir der Meinung sind, dass es erheblich Staub aufwirbeln wird, zumindest bei den Industrie-und Handelskammer in Deutschland.

Unterschieden wird in der Umfrage zwischen dem Erstversuch und der Wiederholung der Prüfung. Wir beziehen uns zunächst nur auf die Gebühr für den Erstversuch.

technischer Betriebswirt

IHK Halle Dessau, 485 EUR

IHK Passau, 500 EUR

IHK Stuttgart, 460 EUR

IHK Hannover, 770,- EUR

IHK Köln, 500 EUR

IHK Düsseldorf, 500 EUR

IHK Karlsruhe, 500 EUR

IHK Hamburg, 600 EUR

IHK Heidenheim, 470 EUR

IHK Darmstadt, 520 EUR

geprüfter Betriebswirt

IHK Würzburg, 465 EUR

IHK Passau, 500 EUR

IHK Frankfurt / Main, 540 EUR

IHK Dortmund, 500 EUR

IHK Stuttgart, 320 EUR

IHK Osnabrück, 700 EUR

Neue oder alte Prüfungsordnung?

Bei dieser Statistik denke ich ist die Version der Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer egal, die Prüfungsgebühren variieren in jedem Fall erheblich und zwar von 320 EUR bis 700 EUR, was mehr als das Doppelte für dieselbe Leistung und den selben Abschluss bei der Industrie- und Handelskammer in ein und denselben Land ist. Unfassbar, man mag gar nicht darüber nachdenken, was die Kammer mit anderen Beiträgen für Unternehmer oder was andere Körperschaften des öffentlichen Rechts mit den Unternehmern machen.

Danke an Harry Zingel für den guten Einfall, der eventuell zur Einsparung von Betriebsausgaben für alle Unternehmen führen wird.

Das belegt eine noch laufender Umfrage auf dem Portal für Existenzgründer

7% haben vor, sich mit einem Büroservice, 9% sind im Bereich der Freiberufler künftig tätig, 2% arbeiten in Zukunft mitgenommen oder als Erzieher und weitere 6% Staaten ihr Unternehmen im Bereich Medizin, Betreuung oder Pflege. 15% sind im Bereich Gaststätten, Imbiss oder Kaffee in der Gründungsphase, 2% in der Unterhaltung und 11% im Internet.

15% gründen als Handwerker, 5% im Bereich Kfz sowie weitere 13% als Händler. Finanzen und Versicherungen, sowie Künstler und Autoren werden jeweils mit 3% selbst ständig und gerade mal 2% der Befragten stimmen einer Existenzgründung im Bereich Landwirtschaft zu.

Auf dieser Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen kann man gleich verschiedene Steuerarten berechnen lassen. Sehr hilfreich die Berechnung der Lohnsteuer für verschiedene Jahre sowie die Ausgabe von Lohnsteuertabellen für unterschiedliche Jahre. Darüberhinaus bietet ein weiterer Onlinerechner die Berechnung der Einkommensteuer in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen. Nach Auswahl der persönlichen Verhältnisse, verheiratet oder Single, berechnet der Onlinerechner für das entsprechend gewählte Steuerjahr die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, den durchschnittlichen Einkommensteuersatz, den Durchschnittssteuersatz  sowie den Grenzsteuersatz. Des weiteren wird die Formel der Berechnung zur Einkommensteuer ausgegeben sowie eine grafische Übersicht der aktuellen versteuernden Einkommen und der obigen Steuersätze.

abgabenrechner

https://www.abgabenrechner.de

 

Fazit

Somit kann ein jeder Unternehmer oder Arbeitnehmer seine ungefähre Steuerschuld für verschiedene Jahre selbst berechnen. Ein Abgleich mit den Daten, die das Finanzamt für vergangene Jahre ermittelt hat, ist damit ebenso möglich, wie die Vorausberechnung für künftige Jahre. Wichtig ist hierfür lediglich, dass das Einkommen bereits bekannt ist, zumindest aber entsprechend geschätzt werden kann. Durch diese Möglichkeiten kann eine mögliche Erstattung im Voraus berechnet werden, ebenso wie eine zu erwartende Nachzahlung. Dadurch kann auch der Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärungen den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. So empfiehlt es sich, bei hohen zu erwartenden Nachzahlungen die Steuererklärung später abzugeben, bei Erstattungen sollte sie früher abgegeben werden. Einen Aufschluss über den aktuellen persönlichen Steuersatz zu erhalten, ist ein weiterer Pluspunkt des Rechners, denn damit lassen sich auch die ungefähren Steuern für die künftigen Jahre errechnen. Allerdings kann der Online Einkommenssteuerrechner keine Garantie für genaue Werte übernehmen, sondern er dient lediglich der ungefähren Berechnung der Steuern.

 

Zur eigenen Übersicht und schnellen Berechnung haben wir einen kostenlosen Gehaltsrechner online gestellt. Mit diesen Onlinetool können Sie kostenlos und ohne Anmeldung sowohl vom Nettolohn zurück zum Bruttolohn, als auch vom Bruttolohn zum Nettolohn rechnen. Dabei werden sämtliche Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abzugsbeträge ermittelt.

Nach der Eingabe der von ihnen gefahrenen privaten und geschäftlichen Kilometer sowie der Eingabe der Kfz Betriebskosten, können Sie die Reisekostenmethode mit der Fahrtenbuch wurde vergleichen. probieren Sie doch einfach unseren kostenlosen Rechner für ihre Buchführung und die richtige Entscheidung ihrer Fahrtkosten aus. >>Reisekostenrechner starten

Diesen Onlinerechner können Sie selbstverständlich auch auf Ihrer Homepage einbinden.


Onlinerechner für Ihre Homepage auf betriebsausgabe.de

Dieser Onlinerechner berechnet, wie viel Gewinn einem selbstständigen Hartz IV Empfänger nach Berücksichtigung von gesetzlichen Vorschriften verbleibt. Dabei kann es sich sowohl um eine hauptberufliche als auch nebenberufliche Selbständigkeit handeln.


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Für Unternehmen ist nur das Geschäft, welches bezahlt wird, ein gutes Geschäft. Gerade Existenzgründer, aber genauso gestandene Unternehmen, trauen sich oft nicht, ihre Forderungen einzutreiben. Häufig besteht die Angst, dass die Kunden nach einer Mahnung oder ähnlichem nicht mehr wieder kommen. Das Gegenteil ist jedoch meist der Fall.

Denn mit einem effektiven Forderungsmanagement entstehen mehrere Vorteile: Zum einen wird das Unternehmen als professionell wahrgenommen. Zum anderen kann es die eigene Liquidität sichern. Dabei bieten sich für die erfolgreiche Eintreibung der Außenstände verschiedene Möglichkeiten an. Wichtig ist, dass die Forderungseintreibung konsequent durchgesetzt wird.

Wer nur nach Gefühl Forderungen eintreibt, etwa wenn kein Geld mehr auf dem eigenen Konto ist, wird langfristig nicht erfolgreich sein. Auch Mahnungen, die in unregelmäßigen Abständen versandt werden, bringen keinen Erfolg. Wenn in einem Schreiben weitere Schritte angedroht werden, müssen diese auch erfolgen. Zahlreiche Unternehmen versenden die „letzte Mahnung" mehrfach. Beim Kunden verlieren sie so nur an Glaubwürdigkeit.

Die Mahnung

Das Mahnwesen wird bei vielen Unternehmen vernachlässigt, dabei ist es ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Mahnungen sollten in regelmäßigen Abständen geschrieben werden. Am besten legen sich Unternehmer zwei Tage monatlich für das Erstellen der Mahnungen fest. Zum einen werden die Mahnungen so nicht vergessen, zum anderen geraten die Kunden schneller in Verzug.

Wichtig bei einer Mahnung ist, dass diese nicht vor der Fälligkeit der Rechnung gestellt wird. Andernfalls ist sie nicht rechtens. Es muss eine konkrete Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist enthalten sein. Am besten eignet sich dafür die Angabe eines konkreten Datums. Eine Angabe, wie „14 Tage nach Erhalt" ist sehr schwammig. Spätestens nach der zweiten oder dritten Mahnung werden oft weitere Schritte eingeleitet. Auf diese muss der Schuldner in der Mahnung eindeutig hingewiesen werden. Somit erhält er einen weiteren Anreiz, die Rechnungen zu begleichen.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren folgt meist auf die Mahnungen, die fruchtlos geblieben sind. Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids findet man im Schreibwarenhandel. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, so kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser gilt als vorläufig vollstreckbarer Titel. Sofern der Schuldner ihm nicht widerspricht, kann der Gläubiger ihn pfänden lassen. Bei einem Einspruch hingegen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Das Inkassounternehmen

Inkassounternehmen können ebenfalls für die Eintreibung der Außenstände beauftragt werden. Aufgrund ihres Rufes genießen Schreiben des Inkassounternehmens meist mehr Beachtung bei den Schuldnern. Bei großen Verbänden, wie etwa der Creditreform, werden auch gerichtliche Forderungseintreibungen möglich. Der Gläubiger muss bei einem solchen Unternehmen allerdings Mitglied werden und einen Jahresbeitrag bezahlen.

Sofern er einen Auftrag zur Eintreibung der Forderungen an das Inkassounternehmen vergibt, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr fällig. Diese zieht das Unternehmen aber vom Schuldner mit ein. Der Gläubiger muss für die Kosten nur aufkommen, wenn eine Eintreibung der Forderungen nicht möglich ist.

Das Factoring

Ein wichtiger Punkt im Forderungsmanagement ist auch das Factoring. Dabei kaufen Unternehmen die Forderungen von Unternehmen auf. Sie begleichen diese Forderungen sofort. Allerdings wird dabei ein prozentualer Anteil abgezogen, der für die Beitreibung der Forderungen fällig wird. Sinnvoll ist allerdings nur das echte Factoring. Bei diesem wird auch das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderungen mit übernommen. Für Unternehmen bedeutet Factoring eine sofortige Verfügbarkeit der Außenstände. Die eigene Liquidität kann auf diese Art und Weise gesichert werden.

Quellen: http://www.ihk-trier.de

Hartz IV Empfänger dürfen einer selbständige oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, um sich so einen Teil oder später, so das Ziel der ARGE, den vollen Lebensunterhalt zum ALG 2 hinzu zuverdienen.

Nicht alles was man verdient, darf man behalten

Wäre ja zu schön, wenn man in Deutschland auch das Geld behalten dürfte, was man verdient hat. Diese Erfahrung müssen leider auch immer wieder die ALG 2 Empfänger machen, auch wenn Sie selbständig sind. Was Ihnen als Hartz IV Empfänger vom Gewinn bliebt, können Sie mit folgendem Onlinerechner kostenlos und unverbindlich ausrechnen.

Der Onlinerechner dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihrer Internetseite einbauen.


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Im Artikel zum Thema Kapitalbedarfsplan haben wir bereits festgestellt, dass insbesondere Banken eine Aufstellung des betrieblichen Kapitalbedarfs verlangen, wenn es um die Vergabe eines Kredites gilt. Doch den Banken reichten ein Kapitalbedarfsplan sehr selten allein aus, wie auch im wahren Leben, möchte man doch wissen, wer das alles bezahlt? So ist es auch in der Wirtschaft, so dass der Unternehmer um einen Finanzierungsplan nicht herumkommt.

Was enthält der Finanzierungsplan?

Im Finanzierungsplan wird dem Kapitalbedarf das im Unternehmen vorhandene Kapital gegenübergestellt. Dazu zählen beispielsweise Barvermögen, Bankguthaben oder andere Spareinlagen, also das so genannte Eigenkapital. Die Differenz vom Kapitalbedarf zur Summe des Eigenkapitals wird Fremdkapital bezeichnet und stellt die Summe einen Geld dar, was der Unternehmer über Darlehen oder Kredite oder aber auch über Beteiligungen oder andere Kapitalgeber finanzieren muss. Genau das möchte die finanzierende Bank vom Unternehmer wissen. Mit dieser Aufstellung kann der Unternehmer seiner Hausbank darlegen, wie viel Geld er selbst zur Finanzierung aufbringen kann und wie viel er von anderen Unternehmern oder dem Kreditinstituten borgen, leihen oder ins Unternehmen auf andere Art und Weise einbringen muss.

Kostenlose Ermittlung der Finanzierung der Investitionen

Mit dem folgenden Onlinerechner kann der Unternehmer zunächst eine eigene Ausstellung seiner Finanzierung und damit seines Finanzierungsplans erstellen. Dieser Onlinerechner kostet kein Geld, nur etwas Zeit in der Recherche und dem zusammentragen der entsprechenden Unternehmensdaten. Ist der Finanzierungsplan erstellt, kann er ausgedruckt und mit einem Steuerberater oder Unternehmensberater detailliert besprochen werden. Selbstverständlich kann er auch abgeändert oder erweitert werden.

Wie auch bei den anderen Onlinerechner ist es möglich, den Onlinerechner zur Finanzierungsplanung in ihre eigene Homepage oder Webseite einzubauen. So können Sie auch anderen Unternehmen von der kostenlosen Möglichkeit berichten und bieten gleichzeitig wertvollen Inhalt auf Ihrer Seite an.

Gleich testen


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Der Kapitalbedarf muss regelmäßig bei den Unternehmen ermittelt werden,  welche in neue Wirtschaftsgüter, Maschinen oder Werkzeuge investieren wollen. Die Frage wie viel Geld, Kapital oder andere Mittel muss sich einsetzen, um diese Investitionen zu tätigen. Oder anders ausgedrückt: Wie viel Geld brauche ich, um mir das leisten zu können?

Um so häufiger muss ein Kapitalbedarfsplan erstellt werden, je öfter die Investitionen über Fremdkapital, also über Kredite und Darlehen der Hausbank finanziert werden. Kreditinstitute verlangen neben der Rentabilitätsvorschau im Rahmen des Rating aufgrund der Regelungen von Basel II einen Kapitalbedarfsplan sowie einen Finanzierungsplan.

Selber erstellten und prüfen bevor der Fachmann einen Plan entwirft

Häufig möchten Unternehmer zunächst selbst ihre Zahlen kalkulieren und einen Entwurf eines Kapitalbedarfsplan oder einer anderen Kalkulationen für sich selbst erstellen. Der Fachmann soll an dieser Stelle gar nicht tätig werden, der Unternehmer möchte für sich im stillen Kämmerlein seine eigenen Zahlen zunächst Revue passieren lassen. Erst wenn Schwierigkeiten oder Ungereimtheiten auftreten, sucht der Unternehmer den fachmännischen Rat, so unsere Erfahrung.

Einen kostenlosen Kapitalbedarfsrechner nutzen

Aus diesem Grund haben wir einen kostenlosen Onlinerechner zum ermitteln des Kapitalbedarfs entwickelt, welche allerdings nicht den fachmännischen Rat sowie die Überprüfung durch einen Unternehmensberater oder Steuerberater ersetzen kann. Der Onlinerechner bietet jedoch einen ersten Einblick und hilft dem Unternehmer Fragen zu entwickeln, wodurch er später beim Berater Geld sparen kann. Denn Zeit ist bekanntlich Geld und wer präzise und zielgerichtete Fragen stellt, redet nicht um den heißen Brei und kommt auf den Punkt. Somit kann man durch eine grundlegende Vorarbeit mit dem Kapitalbedarfsrechner beim Steuerberater nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.

Steuerberater sollte nicht ersetzt werden

Unser Onlinerechner kann auf keinen Fall eine Erläuterung, Analyse und die gerichtete Anpassung der Unternehmensdaten ersetzen. Wie bereits beschrieben, dient dieser kostenlose Rechner lediglich der Vorbereitung und dem Überblick vor einer fachmännischen Kapitalbedarfsplanung.

Onlinerechner testen

Selbstverständlich können Sie diesen Onlinerechner auch auf ihrer eigenen Internetseite einbauen und ihren Besuchern den kostenlosen Service zur Kapitalbedarfsplanung bieten. Probieren Sie es gleich aus!

 



Diesen Onlinerechner auf Ihrer Webseite verwenden?

Jeder Unternehmer braucht dann und wann eine Rentabilitätsvorschau. Sei es zum Beantragen eines Kredites oder für Fördermittel. Gläubiger wollen immer die Rentabilität des Unternehmens für mindestens 3 Jahre prognostiziert haben. Wir haben zu diesem Zweck einen Onlinerechner erstellt, der kostenlos und ohne Anmeldung eine Rentabilitätsvorschau ermittelt und ausdruckt. Auch zum Einbinden in die eigene Homepage geeignet. Übrigens, die Rentabilitätsvorschau wird häufig auch Ertragsvorschau genannt.

Kostenloser Onlinerechner


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Die wichtigsten Daten

Um den Onlinerechner zur Rentabilitätsvorschau korrekt nutzen zu können, müssen Sie nur einige wenige Daten eingeben. Die Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und des Unternehmens ist notwendig, um die Rentabilitätsvorschau gleich für Banken oder Steuerberater korrekt ausdrucken zu können.

Sie müssen weiterhin Ihre Umsatzerlöse, sowie Entnahmen aus dem Unternehmen angeben. Bestandsveränderungen, Material- und Wareneinsatz, sowie sonstige Erlösschmälerungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Aus diesen Werten errechnet sich Ihr Rohgewinn. Anschließend werden weitere anfallende Kosten abgefragt. Dazu zählen Personalkosten, Raumkosten, Versicherungen, Beratungskosten, Reisekosten, Werbungskosten und betriebliche Steuern, um nur einige Beispiele zu nennen. Geben Sie diese Werte für die nächsten drei Jahre an, so erhalten Sie ein entsprechendes Ergebnis, das Ihnen die voraussichtliche Rentabilität Ihres Unternehmens anzeigt.

Mit Hilfe dieser Berechnung können Sie schon einmal selbst abschätzen, ob sich Ihr Unternehmen trägt. Spielen Sie dabei durchaus verschiedene Szenarien durch, vom Worst Case bis zum Best Case. So erhalten Sie den besten Überblick.

 

Führt ein Freiberufler, im Beispiel ein EDV Spezialist, Tätigkeiten mit freiberuflichen und auch gewerblichen Elementen aus, liegt regelmäßig nur eine einzige Tätigkeit vor. Ob diese Tätigkeit dem Freiberuflichen oder dem Gewerblichen zugeordnet wird, muss auf Grund des Auftrags ermittelt werden. Überwiegt der freiberufliche Anteil ist der gesamte Auftrag dem Freien Beruf zuzuordnen. Ist der gewerbliche Anteil höher, muss der Auftrag der gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Diese Grundsätze ergeben sich aus dem BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 24.7.2008, VIII B 181/07.

Der im Beispiel genannte EDV Spezialist bot seinen Kunden Leistungspakete, die aus Netzwerkdienstleistungen und der Lieferung der entsprechenden Hardware bestehen, an. Das Gericht sah die Handelstätigkeit, in diesem Fall der An- und Verkauf von Hardware, als wesensfremd für einen Freien Beruf an. Durch die Handelstätigkeit wurde die gesamte Tätigkeit des EDV Spezialisten als gewerblich eingestuft.

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