Freiberufler zahlt Gewerbesteuer, wenn gemischte Aufträge untrennbar sind

Führt ein Freiberufler, im Beispiel ein EDV Spezialist, Tätigkeiten mit freiberuflichen und auch gewerblichen Elementen aus, liegt regelmäßig nur eine einzige Tätigkeit vor. Ob diese Tätigkeit dem Freiberuflichen oder dem Gewerblichen zugeordnet wird, muss auf Grund des Auftrags ermittelt werden. Überwiegt der freiberufliche Anteil ist der gesamte Auftrag dem Freien Beruf zuzuordnen. Ist der gewerbliche Anteil höher, muss der Auftrag der gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Diese Grundsätze ergeben sich aus dem BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 24.7.2008, VIII B 181/07.

Der im Beispiel genannte EDV Spezialist bot seinen Kunden Leistungspakete, die aus Netzwerkdienstleistungen und der Lieferung der entsprechenden Hardware bestehen, an. Das Gericht sah die Handelstätigkeit, in diesem Fall der An- und Verkauf von Hardware, als wesensfremd für einen Freien Beruf an. Durch die Handelstätigkeit wurde die gesamte Tätigkeit des EDV Spezialisten als gewerblich eingestuft.

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.

Bereits geschriebene Artikel: 134
Weitere Artikel des Autors

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

Gewerbesteuer

Bewerten Sie den Artikel

1 5 5 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Freiberufler
   Texte schreiben bei textbroker.de gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?
   Wie "Testprodukte" korrekt steuerlich behandeln?

Gewerbesteuer
   Texte schreiben bei textbroker.de gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?
   Notebook absetzen trotz Zeit des Aussetzen

Archiv

Die letzten Artikel