Hartz IV Empfänger dürfen einer selbständige oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, um sich so einen Teil oder später, so das Ziel der ARGE, den vollen Lebensunterhalt zum ALG 2 hinzu zuverdienen.
Nicht alles was man verdient, darf man behalten
Wäre ja zu schön, wenn man in Deutschland auch das Geld behalten dürfte, was man verdient hat. Diese Erfahrung müssen leider auch immer wieder die ALG 2 Empfänger machen, auch wenn Sie selbständig sind. Was Ihnen als Hartz IV Empfänger vom Gewinn bliebt, können Sie mit folgendem Onlinerechner kostenlos und unverbindlich ausrechnen.
Der Onlinerechner dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihrer Internetseite einbauen.
Diesen kostenlosen Onlinerechner für Ihre Webseite gibt´s auf gruenderlexikon.de
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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