Das häusliche Arbeitszimmer ist bereits seit 2007 im Gespräch. Damals wurde beschlossen, dass die Kosten hierfür nur noch unter ganz eng definierten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden könnten. Diese besagen, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen muss. Andernfalls sind die entstehenden Kosten nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Uneinige Gerichte
Neben zahlreichen Lehrern und anderen Steuerzahlern hat sich auch der Bund der Steuerzahler gegen diese Regelungen zur Wehr gesetzt. Nachdem unter anderem das Finanzgericht in Münster einen Fall an das Bundesverfassungsgericht verwiesen hat, bleibt abzuwarten, wie sich die Sachlage entwickelt. Die Gerichte sind sich hierbei in jedem Fall nicht einig. Münster und ein Finanzgericht aus Niedersachsen sehen die Streichungen des häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig. In Berlin-Brandenburg und Rheinland-Pfalz hatten sich vorab ebenfalls Finanzgerichte mit ähnlichen Fällen befasst und die neuen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer als verfassungsgemäß angesehen.
Außerhäusliches Arbeitszimmer und steuerliche Gerechtigkeit
Klar ist jedoch, dass ein außerhäusliches Arbeitszimmer genutzt werden kann. Bei diesem sind alle entstehenden Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn ein Büro angemietet wird, welches aus mehreren Räumen besteht. In diesem Fall müssen nicht alle Räumlichkeiten wie ein typisches Büro eingerichtet sein. Selbst ein Kaminzimmer kann steuerlich abgesetzt werden. Wird es genutzt, um geschäftliche Gespräche zu führen oder Präsentationen zu zeigen, ist es steuerlich abzugsfähig. Daraus ergibt sich eine Steuerungerechtigkeit. Und genau über diese Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes muss das Bundesverfassungsgericht nun entscheiden. Bisher ist noch nicht klar, wie die Entscheidungen ausfallen werden, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass das Bundesverfassungsgericht den Sachverhalt genau prüfen wird. Denn ein häusliches Arbeitszimmer sollte laut Gerechtigkeitsdenken der Steuerzahler genauso absetzbar sein, wie das außerhäusliche Kaminzimmer.
Quelle: Steuerzahler 07/2009, S. 137
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
Bereits geschriebene Artikel: 204Weitere Artikel des Autors Sabine Hutter
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
arbeitszimmer steuernBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Neuregelung zum Arbeitszimmer dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
- Neue Regelungen zum Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer
- Endlich wieder absetzbar: Das häusliche Arbeitszimmer
- Sonstiger, beruflich genutzter Raum oder häusliches Arbeitszimmer?
- Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt
Folgende Begriffe im Forum
absetzbar
Arbeitszimmer nicht anerkannt
AfA-Korrektur bei Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung?
Absetzbarkeit
Riester oder Rürup
Kinderbetreuungskosten
arbeitszimmer
Kosten Arbeitszimmer für Vermietungstätigkeit bei gleichzeitiger Tätigkeit als Angestellter
Arbeitszimmer = Betriebsvermögen?
Büroräume
Büroräume / Zweigstelle im privaten Neubau
Welche Kosten absetzbar bei häuslichem Arbeitszimmer
steuern
Freiberufler, Abrechnung Fahrtkosten bei fremdem KFZ (weit über 50% beruflich)
Solarthermie Steuerliche Behandlung


(1 Stimme(n), Durchschnitt: 4,00 von 5)
Senden...
No comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2009/08/30/neue-wege-beim-arbeitszimmer/trackback/