September 2009

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Urlaubsgeld ist für jeden Arbeitnehmer eine willkommene Zusatzeinnahme. Schade nur, dass auf das Urlaubsgeld Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer gezahlt werden müssen. Das dachte sich auch ein pfiffiger Unternehmer. Er wandelte kurzerhand den Barlohn in Sachlohn um. Bei Sachlohn gilt gem. § 8 Abs. 3 EStG ein Rabattfreibetrag von 1.044,- EUR. Der Arbeitgeber konnte so das Urlaubsgeld steuer- und sozialversicherungsfrei als Warengutschrift auszahlen.

Bundesfinanzhof (BFH) urteilt entgegengesetzt

Der BFH sah die Sachlage leider nicht im Sinne der Arbeitgeber und –nehmer. In seinem Urteil vom 6.3.2008 Az. VI R 6/05 entschied der BFH, dass im vorliegenden Fall kein Anspruch auf den Rabattfreibetrag besteht. Eine Umwandlung von Barlohn in eine Warengutschrift ist reine Lohnverwendung. Die auf das Urlaubsgeld anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer mussten nachgezahlt werden.

Hat die Umwandlung dennoch eine Chance?

Im o.g. Urteil hat der BFH aber ein Hintertürchen offen gelassen. Mit einer Änderung des Arbeitsvertrages kann der Arbeitnehmer auf einen Teil des Barlohns verzichten und dafür Sachlohn wählen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Lohnverwendung und der Rabattfreibetrag von 1.044,- EUR greift.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, stellt eine besondere Form der Gewinnermittlung dar. Sie kann allerdings nur von bestimmten Unternehmen genutzt werden, wenn speziell festgelegte Voraussetzungen vorliegen. Andernfalls kommt die Nutzung der EÜR nicht in Frage. Dabei bietet die EÜR einige Vorteile für die Unternehmen, allerdings ist sie in manchen Fällen auch mit Nachteilen verbunden.

Die Vorteile der EÜR

Wie bereits erwähnt, ist die EÜR eine vereinfachte Form, um die Gewinne eines Unternehmens zu ermitteln. Hierbei müssen lediglich die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens gegenüber gestellt werden, um den Gewinn zu ermitteln. Eine doppelte Buchführung, wie es bei bilanzierenden Unternehmen der Fall ist, ist bei der EÜR nicht notwendig. Ebenfalls kann auf die Durchführung der jährlichen Inventur verzichtet werden und es muss keine Kassenführung erfolgen. Der bürokratische Aufwand wird also deutlich verringert, wenn die Gewinnermittlung mittels EÜR durchgeführt wird. Zudem sind nur tatsächlich eingegangene Gelder zu versteuern. Das bedeutet, Rechnungen, die gestellt wurden, aber noch nicht bezahlt wurden, müssen nicht versteuert werden.

Die Nachteile der EÜR

Die Nachteile finden sich im Gegenzug zu den Vorteilen der EÜR. So können Betriebsausgaben erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie auch tatsächlich bezahlt wurden. Für künftige Ausgaben dürfen keine Rückstellungen gebildet werden. Ebenfalls entfallen die Rechnungsabgrenzungsposten, die beispielsweise dann entstehen, wenn Wartungsverträge mit Kunden geschlossen werden. Die Einnahmen können nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, wenn die Verträge darüber laufen. Weiterhin können betriebliche Darlehen keinerlei Wirkung erzielen. Lediglich die Zinsen und Gebühren, die gezahlt werden, gelten als Betriebsausgabe im Rahmen der EÜR. Beim Kauf von Wirtschaftsgütern, wie etwa einem Wagen, darf nur der Abschreibungsbetrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Allerdings kann beim Verkauf des Wirtschaftsguts auch der noch nicht verbrauchte Abschreibungsbetrag von den Einnahmen abgezogen werden. Somit verringern sich die Verkaufserlöse um die noch nicht verbrauchte Abschreibung für das betreffende Wirtschaftsgut.

Quelle: Haufe Info-Brief 3/09

Im Zeitraum der Unternehmensgründung beobachtet und analysiert der Jungunternehmer seine Konkurrenz sehr genau. Nach einer bestimmten Zeit am Markt, glaubt der Unternehmer, seine Konkurrenz zu kennen. Ein wertvoller Informationsvorteil ist das neue Programm der gb consite GmbH. Dieses Programm erstellt Konkurrenzanalysen für den jeweiligen Standort.

Warum ist eine Konkurrenzanalyse wichtig?

Kennt der Unternehmer seine Wettbewerber und dessen Produkte, kann er sein eigenes Unternehmensziel konkreter ausrichten. In der Konkurrenzanalyse wird nicht nur der Wettbewerber an sich analysiert, sondern auch seine Produkte, seine Verkaufspreise, seine Corporate Identiy und andere Unternehmensmerkmale.

Banken

Bei der Kreditvergabe der Banken spielt im Zuge von Basel II die Konkurrenzanalyse eine zentrale Rolle.

Gutschein für die Konkurrenzanalyse

In Kooperation mit der gb consite GmbH vergeben wir als Aufwandsentschädigung Gutscheine zur Konkurrenzanalyse. Sie schreiben auf einer thematisch passenden und gepflegten Internetseite oder Blog über unsere Gutscheinaktion. Für Ihre Mühe erhalten Sie einen Gutschein für eine kostenlose Konkurrenzanalyse.

Für den Gutschein Ihre Interntseite anmelden

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 eine Grundsatzentscheidung
zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung getroffen.

Die Einsicht von Außenprüfern in elektronisch geführte Aufzeichnungen und Daten wurde mit diesem Urteil konkretisiert. Nach dem Gesetz besteht das Einsichtsrecht nur im Umfang der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht des § 147 Abs. 1 AO. Führt ein Unternehmer Aufzeichnungen, die vom Gesetz nicht gefordert sind, kann der Prüfer keine Einsicht in diese Unterlagen verlangen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfinanzhof

 

Tätigt ein Unternehmer größere Anschaffungen, überwacht die Finanzverwaltung den dabei entstandenen Vorsteuerabzug 5 Jahre lang. Bei Gebäuden beträgt der Berichtigunszeitraum sogar 10 Jahre. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Vorsteuerabzug von 1.000,- EUR, der Nettopreis der Anschaffung damit bei 5.263,- EUR (19% von 5.263,- entspr. 1.000,- EUR). Unterhalb dieser Grenze ist eine spätere Nutzungsänderung unschädlich.

Vorsteuerberichtigung zum Nachteil des Unternehmers

Um eine Vorsteuerberichtigung auszulösen, muss der Unternehmer eine Nutzungsänderung des Wirtschaftsgutes herbeiführen. Bspw. ein bisher umsatzsteuerpflichtig vermietetes Gebäude wird zukünftig umsatzsteuerfrei vermietet. Oder ein Unternehmer mit teilweise umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Umsätzen erhöht den Anteil der umsatzsteuerfreien Umsätze. Der Übergang von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer kann ebenfalls eine Berichtigung der Vorsteuer auslösen.

Vorsteuerberichtigung zum Vorteil des Unternehmers

Indem sich die o.g. Nachteile umkehren, kann die Nutzungsänderung zum Vorteil für den Unternehmer werden. Wechselt ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung sollte er seine teuren Anschaffungen der letzten 5 Jahre überprüfen. Liegt der Nettopreis über 5.263,- EUR kann das zu einer Vorsteuerberichtigung zu seinen Gunsten führen.

Die im Konjunkturpaket II beschlossene Abwrackprämie hat die Gemüter erhitzt und fast das ganze Jahr über gab es kein anderes Thema. Doch gerade Unternehmen stellten sich oft die Frage, ob der Erhalt der Abwrackprämie die zu zahlende Umsatzsteuer beeinflusst. Diese Frage kann klar mit Nein beantwortet werden. Zwar haben die Autohändler den Kunden jeglichen Schriftverkehr zur Beantragung der Abwrackprämie abgenommen und ließen sich die Zahlung in Höhe von 2.500 Euro abtreten, doch ändert dies nichts am eigentlichen Erlös.

So mindert die Abwrackprämie die Umsatzsteuer für die Unternehmen nicht, nur weil sie weniger Geld für das Auto zahlen müssen. Kostet ein Neufahrzeug 22.500 Euro, so bleibt es bei einem Nettopreis von 18.908 Euro und es fallen auch weiterhin 3.592 Euro Umsatzsteuer an, die normal an das Finanzamt abgeführt werden müssen, seitens der Verkäufer. Die Käufer dagegen können den vollen Betrag als Vorsteuer geltend machen.

Quelle: Pro Firma 03/2009, S. 52

Schüler dürfen während ihrer Ferien arbeiten gehen, ohne dass sie zur Sozialversicherung gemeldet werden müssen. Dies geht jedoch nur dann, wenn von vornherein feststeht, dass die Tätigkeit nicht länger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr andauern wird. Für den Arbeitgeber fallen in diesem Fall keine Lohnnebenkosten an.

Wie geht’s weiter?

Anders ist die Sachlage, wenn das Beschäftigungsverhältnis länger andauert. Liegt das Entgelt bei 400 Euro oder niedriger, so liegt ein Minijob vor und es sind entsprechend die pauschalen Beiträge und Umlagen an die Knappschaft Bahn-See abzuführen.

Ist das Entgelt dagegen höher als 400 Euro, so liegt ein ganz normales, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor. Der Schüler müsste zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Ein Beispiel

Schülerin Juliane hilft in den Sommerferien vom 1.8. bis zum 5.9. im nahegelegenen Supermarkt aus. Die Tätigkeit dauert unter 50 Tage und ist somit eine kurzfristige Beschäftigung. Wird Juliane jedoch ab dem 1.11. auf 400-Euro-Basis eingestellt, gelten die Regelungen des Minijobs und die Pauschalen sind abzuführen.

Quelle: http://www.luebeckonline.com

Dem Social Networking kommt in der heutigen Geschäftswelt eine große Bedeutung zu. Kontakte werden geknüpft, neue Geschäftspartner kennen gelernt und Verbindungen gehalten. Der wichtigste Anbieter ist in diesem Bereich XING. Um umfassend von diesem Netzwerk profitieren zu können, gehen viele Unternehmer für einen Jahresbeitrag von knapp 60 Euro eine Vollmitgliedschaft ein. Damit diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, muss das Profil eindeutig der Geschäftstätigkeit zuordenbar sein. Damit bei der Steuerprüfung keine Missverständnisse aufkommen können, sollten Informationen aus dem Privatleben tunlichst aus dem Profil verbannt werden. Weder Hobbys noch die letzten Urlaubsfotos sollten hier eingestellt werden. Stehen dagegen die eigenen Geschäftsfelder im Vordergrund und die angegebenen Interessen beziehen sich vor allem auf das Knüpfen neuer Geschäftskontakte, wird es bei der Anerkennung der Mitgliedsgebühren keine Probleme geben. Quelle: http://www.bwr-media.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 3 der Serie

In Krisenzeiten boomt der Gebrauchtwarenmarkt, bspw. der Handel mit gebrauchten Autos, Kleidung oder Spielzeug. Im Gegensatz zum privaten Verkäufer muss der gewerbliche Verkäufer aber Umsatzsteuer aus dem Verkaufspreis zahlen. Dem Wiederverkäufer bietet sich indes die Möglichkeit, mit der Anwendung der Differenzbesteuerung (gem. 25a UStG), diese Benachteiligung abzuschwächen. Besonders wichtig ist die Einsatz der Differenzbesteuerung für Ebay-Händler und die Betreiber von Onlineshops. Diese Unternehmer treten oft in direkte Konkurrenz mit den privaten Verkäufern.

Im ersten Teil unserer Serie über die Differenzbesteuerung wird erläutert, für wen die Differenzbesteuerung gilt, welchen Zweck sie verfolgt und welche Methoden angewendet werden können.

1.    Für wen gilt die Differenzbesteuerung?

Nicht jeder Unternehmer kann die Differenzbesteuerung anwenden. Die Differenzbesteuerung wurde bewusst für Wiederverkäufer angelegt. Dabei hat der Unternehmer für die eingekauften Waren keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, bspw. weil er die Waren von Privatpersonen ankauft. Anwenden können die Differenzbesteuerung u.a. Autohändler, Trödler, Antiquitätenhändler aber auch Auktionatoren.

2.    Welchen Zweck verfolgt die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung soll den Wettbewerbsnachteil zwischen Privaten Verkäufern und gewerblichen Wiederverkäufern beseitigen.

Beispiel

Ein Antiquitätenhändler kauft eine wertvolle Büchersammlung von einem Privatsammler für 8.000,- EUR. Kurze Zeit später verkauft er die Münzsammlung für 11.900,- EUR.

2.1.    Nichtanwendung der Differenzbesteuerung

Wendet der Antiquitätenhändler die Differenzbesteuerung nicht an, muss er bei 19% Umsatzsteuer 19/119tel des Verkaufspreises (1.900,- EUR) an Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

2.2.    Die Differenzbesteuerung wird angewendet

Der Antiquitätenhändler wendet als Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung an. Er muss Umsatzsteuer aus dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufspreis (EK) und Verkaufspreis (VK) zahlen. Der positive Unterschiedsbetrag beträgt 3.900,- EUR (Verkaufspreis 11.900,- EUR abzüglich Einkaufspreis 8.000,- EUR). Die zu zahlende Umsatzsteuer beträgt damit 622,69 EUR (19/119 tel von 3.900,- EUR).

2.3.    Gewinnauswirkung

Würde ein Privatmann die Münzsammlung verkaufen, hat er nach Abschluss des Geschäfts einen Gewinn von 3.900,- EUR.
Verkauft ein Unternehmer ohne Anwendung der Differenzbesteuerung diese Münzsammlung hat er einen Gewinn von 2.000,- EUR (11.900,- VK abzgl. 8.000,- EK abzgl. 1.900,- USt).
Ein Unternehmer der die Differenzbesteuerung anwendet hat dagegen einen Gewinn von 3.277,31 EUR (11.900,- EUR (VK) abzgl. 8.000,- EUR (EK) abzgl. 622,69 EUR USt).
Sein Gewinn ist bei Anwendung der Differenzbesteuerung damit um 1277,31 EUR höher als ohne die Anwendung. Gegenüber dem Privatmann wird damit die Benachteiligung ein Stück weit ausgeglichen.

3.    Die Methoden der Differenzbesteuerung

Wiederverkäufer können generell zwischen zwei Methoden der Differenzbesteuerung wählen.

3.1.    Berechnung nach der Einzeldifferenz

Berechnet ein Unternehmer die Umsatzsteuer nach der Einzeldifferenz, muss er für jeden Gegenstand die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ermitteln. Liegt der Einkaufspreis über 500,- EUR ist zwingend die Berechnung nach der Einzeldifferenz anzuwenden.

3.2.    Berechnung nach der Gesamtdifferenz

Soll die Umsatzsteuer nach der Gesamtdifferenz berechnet werden, spart der Unternehmer damit einen Großteil der administrativen Arbeit. Bei dieser Methode wird die Summe der Verkaufspreise der Summe der Einkaufspreise des Wirtschaftsjahres gegenübergestellt. Nur aus dem positiven Unterschiedsbetrag des Wirtschaftsjahres fällt Umsatzsteuer an. Diese Methode ist jedoch nur bei Einkaufspreisen bis zu 500,- EUR erlaubt.

Im zweiten Teil unserer Serie über die Differenzbesteuerung „Auswirkung der Differenzbesteuerung“ gehen wir auf die Zulässigkeit, den anzuwendenden Steuersatz und den Verzicht bei steuerbegünstigten Umsätzen ein.

Die Investitionszulage wurde von der Bundesregierung bis 2013 verlängert, dass ist die gute Neuigkeit. Zum Nachteil für die Unternehmen sinkt der Investitionszuschlag mit dem Investitionszulagengesetz 2010, veröffentlicht am 10. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 2350 – 2357). Unternehmer, die bis 2009 Investitionszulage beantragen erhalten eine reguläre Förderung in Höhe von 12,5%, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 25%. In den Jahren 2010 bis 2013 sinkt dieser Fördersatz jährlich um 2,5% für KMU um 5%.

Höhe des Fördersatzes

Beginn des Investitionsvorhabens Fördersatz (regulär) Fördersatz (KMU)
bis 31.12.2009 12,5 25,0
bis 31.12.2010 10,0 20,0
bis 31.12.2011 7,5 15,0
bis 31.12.2012 5,0 10,0
bis 31.12.2013 2,5 5,0

Die Höhe des Fördersatzes ist auf den Zeitpunkt des Beginns des Investitionsvorhabens abgestellt. Damit können Unternehmer noch die volle Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie die I-Zulage in 2009 beantragen und bis zum 31.12.2009 mit dem Vorhaben beginnen.

Die Investitionszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Im § 3 des Investitionszulagengesetz (InvZulG) ist geregelt, welche Branchen Anspruch auf Investitionszulage haben.

(1) Begünstigte Betriebe sind:

1. Betriebe des verarbeitenden Gewerbes;
 
2. Betriebe der folgenden produktionsnahen Dienstleistungen:
a) Rückgewinnung,
b) Bautischlerei und Bauschlosserei,
c) Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software),
d) Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie,
e) Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale,
f) Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung,
g) Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign,
h) technische, physikalische und chemische Untersuchung,
i) Forschung und Entwicklung,
j) Werbung und Marktforschung,
k) Fotografie,
l) Reparatur von Telekommunikationsgeräten;
 
3. folgende Betriebe des Beherbergungsgewerbes:
 
a) Hotels, Gasthöfe und Pensionen,
b) Erholungs- und Ferienheime,
c) Jugendherbergen und Hütten,
d) Campingplätze.

Welche Investitionen werden gefördert?

Erstinvestitionen in die Anschaffung und die Herstellung von neuen, abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können mit der Investitionszulage gefördert werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Luftfahrzeuge, Personenkraftwagen und Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG). Gefördert werden auch Erstinvestitionen in Gebäuden bei der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte.

Welche Fördergebiete gibt es?

Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Investitionszulage wird ausschließlich in diesen Fördergebieten gewährt.

Wo wird der Antrag auf Investitionszulage gestellt?

Der Unternehmer stellt den Antrag auf Investitionszulage beim zuständigen Finanzamt. Das Antragsformular umfasst 8 Seiten inkl. Erläuterungen, Antrag Formular Investitionszulage (PDF 149 KB). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen zusätzlich noch die  Anlage KMU Investitionszulage (PDF, 206 KB) ausfüllen. Der Antrag muss zwingend mit dem Antragsformular des jeweiligen Wirtschaftsjahres gestellt werden und vom Anspruchsberechtigtem oder dem gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterschrieben sein.

In welcher Höhe wird die Investitionszulage ausgezahlt?

Die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist die Summe aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes.

Beispiel

Im Februar 2009 wird ein Gerät zum Nettopreis von 10.000,- EUR gekauft. Bis zum Einsatz des Gerätes fallen noch 1.000,- EUR Einrichtungskosten an. Die Anschaffungskosten des Gerätes betragen 11.000,- EUR (10.000,- + 1.000,- EUR). Als KMU kann der Unternehmer den Fördersatz von 25% erhalten. Der Förderbetrag beträgt 2.750,- EUR (11.000,- x 25%).

Auszahlung der Investitionszulage

Die Investitionszulage ist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres oder Kalenderjahres festzusetzen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides vom Finanzamt auszuzahlen.

Spezielle Fragen zur Gewährung der Investitionszulage beantwortet das BMF Schreiben vom 23. Juli 2009 (BStBl I S. XX) (PDF, 457 KB).

Jeder Unternehmer im Dienstleistungssektor kennt diese Situation: Die Kunden erwarten eine „24-Stunden-Betreuung". Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt dies oftmals ein nahezu unlösbares Problem dar.

Telefonische Erreichbarkeit gewährleisten

Doch hier kann, mit der Bereitschaft der Angestellten, Abhilfe geschaffen werden. Für die Abendstunden und Wochenenden wird eine Rufbereitschaft eingeführt. Im rotierenden System sind die Mitarbeiter für Kunden auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Das Prinzip funktioniert ebenso auch andersherum: Die Angestellten können potentielle Auftraggeber und Käufer, die ebenfalls tagsüber schwer erreichbar sind, telefonisch kontaktieren. Diesen zusätzlichen, nicht selbstverständlichen Service werden viele Kunden dankend annehmen.

Abrechnung entstehender Telefonkosten

Durch die Rufbereitschaft entstehen dem Unternehmen keine zusätzlichen Lohnkosten. Aber da der Angestellte von seinem Privattelefon die Kundschaft kontaktiert, fallen bei ihm zusätzliche Telefonkosten an, die ihm aber steuerfrei erstattet und als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Für derartige Abrechnungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  1. Die Mitarbeiter belegen jedes dienstliche Telefonat anhand der Einzelverbindungsnachweise.
  2. Die Mitarbeiter weisen einmalig oder über den Zeitraum eines Vierteljahres den Anteil der Diensttelefonate anhand entsprechender Einzelverbindungsnachweise nach. Der derart berechnete Anteil wird vom Arbeitgeber das restliche Jahr steuerfrei erstattet und abgesetzt.
  3. Pauschal können durch den Unternehmer beim Finanzamt bis zu 20 Prozent der Telefonkosten – maximal 20 EURO pro Monat – pauschal steuerfrei geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt aber nur, wenn erfahrungsgemäß tatsächlich berufliche Telefonkosten anfallen, wie zum Beispiel bei Kundendienstmonteuren oder -beratern.
  4. Der Arbeitgeber kann den Angestellten einen betrieblichen Computer inklusive Telefon- und Internetanschluss zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse der Telefongespräche können sofort entsprechend festgehalten werden. Diese Möglichkeit ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Sie umfasst die laufenden Telefonausgaben. Alle anfallenden Kosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ein großer Vorteil ist, dass die Steuerbefreiung und die Betriebskostenabrechnung die private Nutzung und die privaten Verbindungsgebühren umfassen, solange der PC Eigentum des Unternehmers bleibt.

Quelle: http://www.bwr-media.de

Nach dem Bundesfinanzhof besteht ein Unterschied zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer und den beruflich genutzten Räumen in der eigenen Wohnung. Dadurch ergeben sich auch bei der steuerlichen Behandlung dieser beiden Raumgruppen Unterschiede. Das häusliche Arbeitszimmer zum Beispiel unterliegt dem Abzugsverbot. Bei beruflich genutzten Räumen hingegen sind sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dabei sind diese Aufwendungen in ihrer Höhe nicht beschränkt.

Definition des häuslichen Arbeitszimmers

Als häusliches Arbeitszimmer werden Zimmer angesehen, die von den anderen Räumen der Wohnung abgetrennt sind. In der Regel dürfen diese Zimmer keine Durchgangszimmer darstellen und sind üblicherweise als Büro eingerichtet. Das zentrale Möbelstück ist hierbei der Schreibtisch.

Beruflich genutzte Räume

In Abgrenzung dazu finden sich beruflich genutzte Räume, die zum Beispiel als Lagerraum oder Werkstatt genutzt werden können. Diese zählen nicht zum Arbeitszimmer, selbst wenn sie direkt in die private Wohnung mit eingebunden sind. Einzige Voraussetzung, um alle Kosten abzusetzen, besteht darin, dass das Zimmer hauptsächlich beruflich genutzt wird. Eine ausschließlich berufliche Nutzung ist hingegen nicht notwendig.

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Quelle: Steuerzahler 07/2009, S. 131

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf eingereicht, nach dem zukünftig auch Internetauktionen und nicht nur Versteigerungen vor Ort zum Regelfall werden. Bei einer Internetauktion lassen sich vermutlich wesentlich höhere Beträge ersteigern, da eine Auktionsplattform mehr Interessierte erreicht und 24 Stunden zugänglich ist.

Vorteilhaft für Gläubiger und Schuldner

Aus einem derartigen Gesetz ergeben sich nicht nur Möglichkeiten für den Gläubiger, auch für die Schuldner liegen die Vorteile klar auf der Hand. Mittels höherer Erlöse, lassen sich Verbindlichkeiten schneller begleichen. Das geplante Gesetz erstreckt sich auch auf vollstreckbare Steuerbescheide, sowie auf Urteile des Finanzgerichtes.

Quelle: http://www.bmj.bund.de

Wenn der Vorsteuerabzug berücksichtigt werden soll, muss die Adresse auf der Rechnung des leistenden Unternehmens korrekt sein, entschied der Bundesgerichtshof. Nach Vertrauensschutzgrundsätzen sei der Vorsteuerabzug dem Kläger auch bei unkorrekten Rechnungsangaben zu gewähren, meinte das Finanzgericht, nachdem das Finanzamt angeklagt worden ist, weil es einem Kläger diesen nicht gewährte. In einem Urteil vom 30.04.2009 hat der BFH aber, nach der Revision des Finanzamtes, die Entscheidung vom Finanzgericht aufgehoben. Die Klage ist damit abgewiesen worden. Es ist jedoch nicht entschieden worden, ob der Kläger die unkorrekten Angaben hätte erkennen können und ihm darum der Anspruch auf den Vorsteuerabzug zu gewähren sei.

Quelle: http://www.stb-web.de

Grundsätzlich werden unentgeltliche Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, den Leistungen gleichgestellt, die mit Umsatzsteuer belastet sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Leistung hauptsächlich den privaten Bedarf des Arbeitnehmers deckt. Sind sowohl private, als auch unternehmerische Gründe vorhanden, dann muss der vorrangige Zweck bestimmt werden und die Umsatzsteuerpflicht ergibt sich daraus. Werden nun Parkplätze auf dem Firmengelände unentgeltlich an Mitarbeiter überlassen, ist der Hauptzweck unternehmerisch. Demzufolge bleibt diese Leistung an die Mitarbeiter von der Umsatzsteuer befreit.

Quelle: Steuerzahler 06/2009, S. 110

Dieser Artikel ist Teil 3 von 8 der Serie

Und wieder ist mehr als zwei Monate vorrüber, seit wir am 28.07.2009 das letzte mal die lustigsten, kuriosesten und auch skurrilsten Betriebsausgaben veröffentlicht haben. Auch dieses Mal war der häufigste Fehler die Rechtschreibung, welcher dazu geführt hat, dass Eingaben im Lexikon, im Forum oder im Blog nicht gefunden wurden. Und wie immer: Die Reihenfolge des Rankings ist nicht gewertet und stellt keine Priorität dar, die Wörter wurden willkürlich nach Kuriosität ausgewählt.

Suchstatistik für August

In Monat August wurden und insgesamt 326 Suchanfragen per E-Mail weitergeleitet, welche aus verschiedenen Gründen zu keinem Ergebnis im Lexikon geführt haben.

Unsere Auswahl für August und September

  1. Bei den Begriffen Verkauf, Maschinenverkauf, firmen lizenz verkauf, verkauf pkw, verkauf wertpapiere, verkauf nach Italien, Liquidationserlös, Verrechnung Erlöse, verwertungserlöse, Umsatzerlöskonto, innergemeinschaftlicher erlös, Umsatzsteuererlöse, Rückstellungen für Erlöse, erlöse aus altem jahr, Provisionserlöse, Anlagenverkauf, Einnahmen, Mieteinnahmen, Verkaufserlöse, Einnahmebeleg (ist eine Rechnung), Betrieseinnahmen (besser Betriebseinnahme) handelt es sich nicht um Betriebsausgaben, daher werde diese Begriffe nicht im Lexikon der Betriebsausgaben aufgenommen.
  2. Die Einnahmen/Überschussrechung, einnahmen-/überschussrechung auch Einnahmen/Überschußregelung oder Einnahmen/Überschuss Rechnung hat im Lexikon nichts zu suchen. Gern können Sie aber unter Einnahmenüberschussrechnung nachsehen, was darunter zu verstehen ist.
  3. kleingewerbetreubender
  4. 10 euro geschenke – hier meint sicher jemand Geschenke an Mitarbeiter oder aber Geschenke an Geschäftsfreunde
  5. Gewerksschaft – komisch, Unternehmer wollen Gewerkschaftsbeiträge oder Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft absetzen. Das passt irgendwie nicht zusammen.
  6. resekosteni – hier meint wohl ein Italiener die Reisekosten.
  7. angebort – Angebot oder angebohrt? Das sind beides keine Betriebsausgaben.
  8. nutzungseinlage – einer Privateinlage, was hier wohl gemeint war, ist ebenso keine Betriebsausgabe, sondern lediglich das Verschieben von privaten Vermögen in das Betriebsvermögen. Der Gewinn der Unternehmungen wird dadurch nicht beeinflusst, lediglich das Eigenkapital der Firma.
  9. aufstellung der halbfertigen arbeiten – was meint dieser Ratsuchende wohl? halb fertige Arbeiten kommen vorwiegend bei bilanzierenden Unternehmen vor und werden daher in der Bilanz in der Aktiva ausgewiesen. Haben also nichts mit Betriebsausgaben im Sinne unseres Lexikons zu tun. Hier sollte man besser einen Steuerberater fragen.
  10. fahrtkosten privater pkw – sagt der Name schon, diese Kosten sind privat. Sie können nur als Reisekosten pauschal mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe abgerechnet werden.
  11. Erholungsaufwendung und Erholungstherapie – sagt eigentlich der Name schon, dass es Erholung und Urlaub privat veranlasst ist. Also keine Betriebsausgabe.
  12. Unterschied zwischen Bewirtschaftungskosten und Betriebsausgaben – einige Leute erwarten sogar, dass unsere Suchfunktionen die Frage direkt beantwortet.
  13. Rehabilitation – medizinische Rehabilitation oder auch eine soziale keinen unter Umständen Betriebsausgabe sein oder auch nicht. Das möchten wir hier nicht klären, das sollte die Arbeit eines Steuerberaters oder der Gerichte sein. Dazu sind einfach zu wenige Informationen bekannt. Vielleicht kann man auch unser Forum nutzen, Steuerberater Kexel wird sicher eine brauchbare Antwort schreiben.
  14. abschreibungsbeginn – Der Beginn der Abschreibung ist in der Regel das Datum der Anschaffung des Wirtschaftsgutes. Lesen Sie dazu unsere Artikel: Was Sie über Abschreibungen wissen sollten. sowie Teil 20 Buchführung – Abschreibungen
  15. aufenthaltskosten
  16. krankenfahrt – keine Betriebsausgaben, da privat veranlasst. Als Reisekosten für außergewöhnliche Belastungen in der privaten Einkommensteuererklärung ansetzbar.
  17. kaltes buffet – hier könnten Bewirtungskosten gemeint sein.
  18. ansparungAnsparabschreibung, die es aber nicht mehr, das heißt nun Investitionsabzugsbetrag
  19. Kopie ausreichend – ?!?, was ist hier wohl gemeint? Vielleicht meint er jemand die Kopie einer Rechnung. Ich würde mir immer das Original aufbewahren.
  20. Zahnersatz und Mittagessen – alles privat.
  21. rundfunkgebühr im firmenwagen – einfach mal nach GEZ oder Rundfunkgebühren suchen.
  22. Design-Entwicklung, Entwicklung Logo, Entwurf Briefkopflogo, Briefkopferstellung – das fällt alles unter die Kategorie Werbung.
  23. bildungsurlaub – entweder Urlaub oder Bildung? Eine Mischung daraus gibt mit Sicherheitsprobleme beim Finanzamt. Steuerberater befragen, mit dem den Einzelfall im Detail besprechen. Weiterbildung und Fortbildung ist selbstverständlich abzugsfähig. Die Voraussetzungen sind jedoch eng geknüpft, da hier gern mit privaten Veranstaltungen kombiniert wird.
  24. flügel – wird hier das Klavier oder etwa das Flugzeug als betrieblich abzusetzendes Verkehrsmittel gemeint? Wir werden´s nie erfahren.
  25. anlastung – ich leider nicht. Vielleicht ist die Anrechnung gemeint. Aber selbst dieser Begriff ist so allgemein gefasst, dass man im Rahmen des Lexikons der Betriebsausgaben nicht wissen kann, was der suchende wirklich möchte.
  26. nettolohn selbstständige – ein Trugschluss, selbstständige bekommen kein Gehalt oder ein Nettolohn. Sie erwirtschaften einen Gewinn und der muss versteuert werden. Der Unternehmer lebt von den regelmäßigen Privatentnahmen, die jedoch nicht den Gewinn mindern.
  27. KUK – ?!? – Ich kenne nur KiK
  28. originalrechnung nicht angekommen – dann bitte diese nocheinmal anfordern.
  29. Verwaltungsrat – kann man glaub ich nicht absetzen, sondern nur wählen.
  30. baby – kann und sollte man nicht absetzen, da es die Zukunft unserer Nation ist.
  31. zechprelle – sehr schönes altes Wort. Wenn mich nicht alles täuscht, ist damit jemand gemeint, der eine Rechnung nicht bezahlt. Der Rechnungssteller hat dann eine Forderung. Bei nicht bilanzierenden Unternehmen gibt es jedoch keine Forderungen die irgendwo ausgewiesen werden müssen. Außerdem handelt es sich dabei um Einnahmen, so dass ich auf Punkt 1 dieser Liste verweise.
  32. kreislauf der abschreibung – siehe Gliederungspunkt 14.
  33. vorauszeilung – sicher ist hier die Vorauszahlungen gemeint, welcher eine Betriebsausgabe ist, wenden die gesamte Rechnung ebenso als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Aus dem einzelnen Wort Vorauszahlungen kann man hier im Lexikon nicht die Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs erkennen.
  34. weihnahtsgeld – wenn das Weihnachtsgeld an das Personal gezahlt wird, ist es als Personalkosten selbstverständlich eine Betriebsausgabe.
  35. Nachentgelt post – das könnte die Nachnahme der Deutschen Post sein. Wenn diese Gebühren für eine betriebliche Versendung von Materialien oder waren entrichtet wurde, sind Sie selbstverständlich auch Betriebsausgaben, so wie das Porto.
  36. steuerbefreiuung – Steuerberater befragen.
  37. thesauriert – hat was mit Kapitalgesellschaften und deren einbehaltenen Gewinnen zu tun. Daher nciht hier im Lexikon zu finden.
  38. Mitgliedschaft im Golfclub – privat, das ist schon so alt wie die Menschheit, hat sich trotzdem scheinbar noch nciht herumgesprochen.
  39. gesamtbrutto – sicher Gehalt gemeint.
  40. russland – absetzen? Schwierig, eine Dienstreise dort hin eher. Mal unter Reisekosten nachsehen.

Die lustigen Wörter werden von mal zu mal mehr. das war übrigns nur der halbe Monat. Bis zum nächsten mal im Oktober.

 

Insbesondere Handwerker mussten in der Vergangenheit oft aufgrund von Forderungsausfällen Insolvenz anmelden. Um dem vorzubeugen, wurde das neue Forderungssicherungsgesetz eingeführt, welches speziell im Baubereich für einige Neuerungen sorgt. Durch das Gesetz sollen Handwerker künftig schneller und einfacher an ihre Forderungen heran kommen.

Einfachere Eintreibung von Forderungen

Als wichtigste Punkte sind die Regelungen zu sehen, die im Bezug auf die Abschlagszahlungen und die Durchgriffsleistungen verändert wurden. Die Werkunternehmer, die oftmals von schlechter Zahlungsmoral betroffen waren, sollen somit bessere Instrumente für die Forderungseintreibung an die Hand gegeben bekommen. Für die Abschlagszahlungen galt bisher, dass eine Teilleistung vollständig abgeschlossen sein musste, um die Zahlung zu erhalten. Nach der Neuregelung sieht es hingegen so aus, dass es ausreicht, wenn der Käufer einen Wertzuwachs erhält. Schon dann können Abschlagszahlungen verlangt werden.

Eindeutige Fälligkeiten bei den Forderungen

Ebenfalls wurden die Fälligkeiten bei den Forderungen neu geregelt. So waren Rechnungen der einzelnen Gewerke an einen Generalunternehmer immer dann fällig, wenn der Käufer eine Abschlagszahlung geleistet hat. Da dies jedoch von den Werkunternehmen nicht nachvollzogen werden konnte, wurden die Gelder oft erst verspätet weitergereicht. Nach den Neuregelungen des Forderungssicherungsgesetzes ist es jetzt so, dass keine Abschlagszahlung seitens des Käufers mehr gegeben sein muss. Es reicht aus, wenn dieser das Objekt abgenommen hat oder Grund zur Annahme besteht, dass die Abnahme erfolgt ist. Der Werkunternehmer kann dem Generalunternehmer eine Frist setzen, um ihm mitzuteilen, ob das Objekt abgenommen wurde. Diese Frist gilt ab einer Dauer von zwei Wochen als angemessen. Weist der Generalunternehmer die Abnahme nicht nach, ist die Forderung sofort fällig. Werden Mängel gefunden, durften bisher die dreifachen Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden, bis der Mangel behoben war. Dieses Einbehaltungsrecht wurde jetzt auf die doppelten Kosten eingegrenzt. Außerdem gilt es nicht bei nur unwesentlichen Mängeln, die schnell und kostengünstig beseitigt werden können.

Quelle: Steuerzahler 06/2009, S. 117

Den Unternehmen stehen durch die Rechtsnormen verschiedene Unternehmungsformen zur Verfügung. Zu den Rechtsformen des privaten Rechts zählen die Einzelunternehmen, die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften, Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschafften, Genossenschaften und privatrechtliche Stiftungen.

Zu den Personengesellschaften selbst zählen fünf Unternehmungsformen:

  1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
  2. Partnerschaftsgesellschaft
  3. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  4. Kommanditgesellschaft (KG)
  5. Stille Gesellschaft

Personengesellschaften zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Da es sich bei Personengesellschaften nicht um juristische Personen handelt, sind diese deshalb nur eingeschränkt rechtsfähig. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften in der Regel persönlich und unbeschränkt.
 

Die Gewerbesteuer, sowie die damit verbundenen Nebenkosten, gelten bereits seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben. Dennoch muss auch weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung erfolgen. Diese wird in der Steuerbilanz sichtbar und legt den vollen, zu zahlenden Steuerbetrag zugrunde. Dabei findet die Gewerbesteuer selbst keine Berücksichtigung. Eine 5/6-Regelung, wie bei der Einkommenssteuer, ist nicht vorgesehen. Außerhalb der Steuerbilanz sind die Auswirkungen auf den Gewinn durch die Gewerbesteuerrückstellung wieder zu neutralisieren. Weiterhin mindert die gebildete Rückstellung für die Gewerbesteuer das Betriebsvermögen, was bezüglich des Investitionsabzugsbetrages wichtig ist.

So verbuchen Sie die Gewerbesteuer richtig

Nach den neuen Regelungen zur Gewerbesteuer sollten Sie diese deshalb nicht mehr auf das bisherige Konto für Gewerbesteuer buchen. Vielmehr müssen Sie die Gewerbesteuer wie eine Privatsteuer behandeln. Allerdings sollten Sie vor diesen Überlegungen erst einmal überprüfen, ob Sie überhaupt gewerbesteuerpflichtig sind. Denn eine Gewerbesteuerpflicht besteht nur für gewerbliche Unternehmen.

Dazu zählen alle Unternehmen, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und nicht einem der Freien Berufe zuzuordnen sind. Außerdem besteht ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Sollte dieser Betrag im Rahmen Ihres Gewinns nicht erreicht werden, müssen Sie auch keine Gewerbesteuer bezahlen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften. Das heißt, dass die gezahlte Gewerbesteuer künftig den Gewinn des Unternehmens nicht mehr schmälert. Sie wird jedoch bei der Berechnung der Einkommenssteuern mit berücksichtigt. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich an einen Steuerberater Ihrer Wahl, der Ihre individuelle Situation genauestens beurteilen kann.

Quelle: Steuerzahler 07/2009, S. 131

Die Buchhaltung ist seit jeher das wichtigste Mittel, um unternehmerisch wichtige Kennzahlen zu erhalten. Dabei hat sich die Buchführung in den letzten Jahren immer weiter entwickelt und es wurden zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, um die Effizienz und die zeitnahe Bearbeitung zu steigern bzw. zu verbessern. Eine dieser Möglichkeiten ist der elektronische Belegaustausch für das digitale Buchen. Der besondere Vorteil hierbei besteht darin, dass Unternehmer und Steuerberater die Unterlagen zeitgleich bearbeiten können. War es bisher der Fall, dass die Unterlagen erst zum Steuerberater gebracht oder für diesen kopiert werden mussten, ist dies nun alles bequem vom Büro aus möglich. Damit entstehen deutliche Zeitvorteile und Effizienzsteigerungen.

Der Ablauf des elektronischen Belegaustauschs

Sobald der Unternehmer eine Rechnung erhält, kann er diese an ein Rechenzentrum weiter leiten. Möglich wird dies mittels Faxübertragung oder per Scan. An das Rechenzentrum müssen Unternehmer und Steuerberater gleichermaßen angeschlossen sein. In Frage kommen hier insbesondere die Rechenzentren von DATEV oder Lexware. Hat der Unternehmer die Rechnung oder jeden anderen wichtigen Buchungsbeleg übermittelt, wird dieser elektronisch archiviert. Hierfür steht ein persönliches Belegarchiv für den Unternehmer zur Verfügung. Auf dieses hat auch der Steuerberater direkten Zugriff und kann die Belege auswerten oder bearbeiten. Somit können wichtige betriebliche Kennzahlen direkt ausgewertet und ermittelt werden. Dass aktuelle Zahlen gerade heute immer wichtiger werden, dürfte dabei jedem klar sein. Doch nicht nur der Steuerberater kann die Unterlagen zeitnah bearbeiten und frühzeitig Hinweise auf evtl. Probleme geben. Dies könnte beispielsweise eine falsch ausgestellte Rechnung sein, die noch einmal korrigiert angefordert werden muss. Genauso behält der Unternehmer alle Unterlagen direkt im Haus und kann sie weiter bearbeiten. Somit können Überweisungen zeitnah ausgeführt und Skonto gezogen werden. Auch die Ablage kann direkt im eigenen Haus erfolgen. Selbst die Kontoauszüge können von den Banken direkt elektronisch an das Rechenzentrum weiter geleitet werden. Hierfür muss der Unternehmer lediglich seine Zustimmung geben.

Einrichtung des elektronischen Belegarchivs

Die elektronischen Belegarchive können nach den individuellen Vorstellungen und Wünschen der Unternehmer und Steuerberater angelegt werden. So werden beispielsweise Suchfunktionen eingebaut. Damit entfällt das lästige Suchen nach Belegen in Ordnern, welches zudem sehr viel Zeit kostet. Selbst die aktuellen Unternehmenskennzahlen können vom Unternehmer direkt eingesehen werden, wurden sie vom Steuerberater entsprechend eingestellt. Somit kann bei Problemen deutlich schneller gehandelt werden. Durch den elektronischen Belegaustausch ergeben sich also zahlreiche Vorteile für Unternehmer und Steuerberater.

Quelle: Steuerzahler 07/2009, S. 138

Die Einkommenssteuer ist für Deutschland eine der wichtigsten Steuereinnahmen, da sie von jedem Bürger gezahlt wird. Bei den Arbeitnehmern beispielsweise werden die Einkommensteuern direkt vom Lohn einbehalten. Sie errechnen sich in ihrer Höhe anhand des aktuellen Verdienstes.

Liquiditätsprobleme hausgemacht

Selbstständige und Freiberufler müssen hingegen in regelmäßigen Abständen die Einkommenssteuervorauszahlung leisten. Die Höhe errechnet sich bei ihnen anhand des letzten Steuerbescheides. Der Nachteil dabei: Hohe Einkommenssteuern werden fällig, wenn der vorangegangene Steuerbescheid eine hohe Steuerschuld beinhaltete. Diese Zahlungen werden als Abschläge für die voraussichtliche Steuerschuld des aktuellen Jahres genutzt. Sinkt jedoch in diesem Jahr der Umsatz, dann werden die Einkommenssteuervorauszahlungen nicht automatisch angepasst. Die Folge sind oft Liquiditätsprobleme.

Herabsetzung beantragen

Steuerzahler können in einem solchen Fall eine Herabsetzung beantragen. Das Finanzamt hat einen gewissen Ermessensspielraum, der jedoch in der Vergangenheit kaum genutzt wurde. Nachdem sich zahlreiche Selbstständige beim Bundesfinanzminister über diese Praxis beschwert hatten, schrieb er einen Brief an die Finanzämter. In diesem verlangt er die bessere Nutzung des Ermessensspielraums. Ob und wie die Finanzämter auf diesen Brief reagieren, kann bis dato noch nicht abgeschätzt werden. Allerdings hat wohl das Finanzministerium von Schleswig-Holstein bereits Möglichkeiten gefunden, den Steuerzahlern entgegen zu kommen. Dennoch gilt hier: Es gibt keine allgemein gültige Herabsetzung der Einkommenssteuervorauszahlungen. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden.

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Quelle: Steuerzahler 07/2009, S. 129

In vielen Branchen ist es üblich, dass neu eingestellte Mitarbeiter noch am ersten Tag der Arbeitsaufnahme bei den Sozialversicherungen angemeldet werden müssen. Diese Anmeldung darf laut Gesetz nur auf elektronischem Wege erfolgen. Insbesondere Betriebe, die auf kurzfristige Einstellungen angewiesen sind, finden am Wochenende nicht mehr die Zeit, den Steuerberater mit der Sofortmeldung zu beauftragen. Der BdSt sieht das Ganze als Belastung der Betriebe und beantragte beim Arbeitsministerium, dass die Sofortmeldung auch telefonisch erfolgen könne, da sich nur wenige Unternehmen mit der Software auskennen. Doch bisher bleibt der Antrag erfolglos.

Quelle: Steuerzahler 04/2009, S. 78

Die große Wirtschaftskrise ist in aller Munde und die Regierung hat etwas dagegen getan. Die Konjunkturpakete sollen Unternehmen und Steuerzahler entlasten. Welche Regelungen dabei besonders wichtig sind und welche Änderungen anfallen, soll kurz geschildert werden. Die meisten der Regelungen beziehen sich im Übrigen ausschließlich auf die Zeiträume 2009 bis 2010.

Öffentliche Investitionen und Abschreibungen

Insgesamt 18 Milliarden Euro wollen Bund und Länder in den Jahren 2009 und 2010 in die Infrastruktur investieren. Dabei werden insbesondere Handwerker in den Genuss dieser Gelder kommen, denn zahlreiche Schulen sollen saniert und renoviert werden. Für die öffentlichen Ausschreibungen gelten erleichterte Richtwerte, so müssen viele Projekte nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden. Ebenfalls werden die Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausgaben abgesenkt. Beispielsweise werden freihändige Vergaben bis zu 100.000 Euro möglich. Ebenfalls ergeben sich aus den Konjunkturpaketen Erleichterungen bei unternehmerischen Abschreibungen. Die degressive Abschreibung wurde im vergangenen Jahr abgeschafft, dank Konjunkturpaket rückwirkend zum 01.01.2009 wieder eingeführt. Damit sind auch Sonderabschreibungen in Höhe von 25 Prozent möglich. Diese erfolgen im Jahr der Anschaffung. Möglich waren Sonderabschreibungen bisher, wenn die Gewinne im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Euro betrugen, jetzt dürfen sie bei 200.000 Euro liegen.

Arbeitnehmer in den Konjunkturpaketen

Insbesondere im Arbeitnehmerbereich bringen die Konjunkturpakete viele Änderungen mit sich. Die Arbeitslosenversicherung wird nicht, wie geplant, auf 3,0 Prozent angehoben. Auch können Entlassungen mittlerweile durch Betriebsferien vermieden werden, wenngleich auch weiterhin die Wünsche der Mitarbeiter von Bedeutung sind. Ebenfalls können Arbeitnehmer in Kurzarbeit fortgebildet und qualifiziert werden. Insgesamt stehen in den beiden Jahren 2009 und 2010 zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Neben Kurzarbeitern werden die Förderungen für junge Menschen ohne Berufsabschluss gewährt. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung wurde zum 01.07.2009 von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt. Arbeitnehmer tragen 7,9 Prozent, Arbeitgeber 7,0 Prozent. Bei der Kurzarbeit wurde das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Es müssen derzeit keine Minusstunden mehr angehäuft werden und Kurzarbeit wird auch dann genehmigt, wenn weniger als ein Drittel des Personals betroffen ist. Die Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal hälftig erstattet.

Steuerliche Änderungen

Bei den Handwerkerrechnungen können in beiden Jahren jetzt 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden, der Betrag hat sich damit verdoppelt. Jeweils 20 Prozent von 6.000 Euro sind steuerlich absetzbar, wenn die Rechnungen per Banküberweisung gezahlt wurden. Die steuerlichen Grundfreibeträge werden 2009 auf 7.834 Euro, ab 2010 auf 8.004 Euro erhöht. Der Eingangssteuersatz hingegen wird von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Weitere tarifliche Werte der Steuern werden um 400 Euro angehoben, ab 2010 um noch einmal 330 Euro.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 2 – 5

Schon seit langer Zeit wird darum gestritten, ob für gewerblich genutzte Computer mit Internetzugang GEZ abgeführt werden müssen. Jetzt gibt es hierzu ein neues Urteil des VG Schleswig, das dem Kläger, einem Softwareunternehmen, Recht gab. Wenn ein PC nicht die technische Ausstattung besitzt, um Rundfunkprogramme wiederzugeben, müssen dem Gericht zufolge keine Gebühren entrichtet werden. Wenn dem Computer also eine Soundkarte und Boxen fehlen, muss die Rundfunkgebühr (GEZ) nicht bezahlt werden.

Das Gericht geht im Gegensatz zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass gewerblich genutzte PCs nicht grundsätzlich als Rundfunkgeräte verwendet werden, auch wenn sie über einen Internetzugang verfügen.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de

Unternehmen, die nicht bilanzieren, sondern die Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung nutzen, mussten bisher den amtlichen Vordruck für die EÜR der Steuererklärung anhängen. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz sollten zur Abgabe der Anlage EÜR gezwungen werden.

Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 90

Paul Mertes und Matthias Leven aus Krevenbroich kam die Idee für

www.Aushilfe-Direkt.de

bei einem Abendessen. Dem Besitzer des Restaurants fielen auf einen Schlag zwei Kellner aus. Kurzfristig war kein Ersatz zu bekommen. Der Albtraum eines jeden Gastronomen. Da war die Idee für ein neues Internet Portal geboren, bei dem es ausschließlich um die kurzfristige Vermittlung von Aushilfen geht. In kürzester Zeit finden hier Jobsuchende und Auftraggeber zusammen. Das Prinzip ist einfach: Wer kurzfristig einen Job sucht, registriert sich auf der Seite von Aushilfe-Direkt.de, hinterlegt seine Handynummer und macht Angaben zum Wohnort und dem Bereich, in dem er eingesetzt werden möchte. Sobald ein Auftraggeber ein Hilfegesuch eingibt, werden alle dafür in Frage kommenden Aushilfen per SMS benachrichtigt. Alles Weitere, wie etwa Bezahlung, Beginn und Ende der Tätigkeit, genaue Tätigkeitsbeschreibung, sprechen die Aushilfen per Handy direkt mit ihrem Auftraggeber ab.

Aushilfe-Direkt – die „schnelle Alternative" zu herkömmlichen Jobbörsen

Der Vorteil von Aushilfe-Direkt gegenüber herkömmlichen Jobbörsen liegt in der Schnelligkeit und dem einfachen Verfahren. Kein langes Ausfüllen von Formularen über Qualifikationen und bisherige Tätigkeiten. Ein Betrieb sendet seine Anfrage und kurze Zeit später kommen die Rückmeldungen der zur Verfügung stehenden Aushilfen in der Region, per Telefon. Ob Erntehelfer oder Altenpfleger, Aushilfsverkäuferin oder Bürokraft, es lässt sich schnell eine geeignete Kraft finden.

Kostenstrukturen

Ein weiterer Vorteil ist, dass der Dienst kostenlos ist. Paul Mertens und Matthias Leven finanzieren diesen Service, um Erfahrungen im Bereich Community-Projekte zu machen. Internet-Communities, die überfrachtet mit Pop-ups und Werbeeinblendungen sind und zudem noch ein hochkompliziertes Anmeldeverfahren haben, sind für Nutzer wenig attraktiv. Aushilfe-Direkt hat derzeit über 5.000 Nutzer, Die wichtigsten Kategorien sind: Gastronomie, Büro und Verkauf, Dienst am Menschen, allgemeine Hilfstätigkeiten, Haus und Garten und Landwirtschaft. Noch eine Besonderheit bei Aushilfe-Direkt: Zur Gestaltung trägt die Community bei. Im Ideenlabor können Vorschläge für neue Kategorien eingestellt werden. Ob die Vorschläge angenommen werden, entscheiden die User per Abstimmung.

Wird ein Fahrzeug zu über 50% betrieblich genutzt, wird entweder die 1%-Methode geltend gemacht, oder die Fahrtenbuch-Methode. Sogar nachträglich, jedoch nur bei nicht abgeschlossenem Steuerbescheid, kann die ursprüngliche Entscheidung geändert werden und die 1%-Regel statt der Fahrtenbuch-Methode gewählt werden. Ein Unternehmer beantragte beim Finanzamt, dass er den Privatanteil nach der 1%-Regelung statt nach der Fahrtenbuch-Methode berechnen dürfte. Das Finanzamt lehnte diesen Antrag ab. Der Unternehmer reichte beim Finanzgericht Klage gegen die Entscheidung des Finanzamtes ein. Beim Finanzgericht bekam er recht.

Fazit

Das heißt, dass Unternehmer künftig die private Nutzung des eigenen Pkw nach der günstigeren Variante berechnen dürfen. Dass diese Entscheidung sogar nachträglich geändert werden kann, ist ein bahnbrechender Erfolg. Als Unternehmer sollten Sie deshalb genau durchrechnen, welche Variante für Sie sinnvoller ist.

Beispiel:
Unternehmer A hat einen Pkw gekauft, dessen Listenpreis mit 20.000 Euro angegeben ist. 1 Prozent dieses Preises versteuert er Monat für Monat. Gehen wir von einem Steuersatz von 20 Prozent aus, so fallen Steuern in Höhe von 40 Euro an (1 Prozent von 20.000 Euro = 200 Euro, 20 Prozent von 200 Euro = 40 Euro).

Unternehmer A fährt beruflich 2.000 Kilometer im Monat, privat sind es dagegen nur 200 Kilometer. Insgesamt erreicht der Pkw damit eine Laufleistung von 2.200 Kilometer jeden Monat. Der betriebliche Anteil überwiegt somit. Allerdings muss der Unternehmer bei dieser Variante jede Fahrt einzeln in einem Fahrtenbuch festhalten. Dabei sind Wegstrecke, Reiseziel und Anlass für die Reise festzuhalten. Durch diesen erheblichen Aufwand lohnt sich das Fahrtenbuch nur in den seltensten Fällen, die 1 % Regelung ist in diesen Fällen die einfachere, weil zeitsparendere Variante.
 

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de

Onlinerechner:

Vergleich pauschale Reisekosten mit Fahrtenbuchmethode

Der Pfadfinder – Hilfe für das Fahrtenbuch

Selbstständige kennen das Problem: Man kauft ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), schreibt es direkt ab oder aber die Abschreibung erfolgt innerhalb eines Sammelpostens. Aber welche Möglichkeiten existieren, wenn nachträglich Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstehen?

Abziehen anfallender Kosten als Betriebsausgaben

Fallen die nachträglichen Kosten nicht im Jahr des Kaufes an, werden sie im Jahr ihres Auftretens als Betriebskosten abgezogen. Dies gilt auch, wenn die Nettogrenze von 150 Euro durch diese Kosten überschritten wird. Die Befürchtung, das GWG könnte aufgrund der nachträglichen Kosten in einen Sammelposten wandern, ist unbegründet. Wird das GWG in einem Sammelposten abgeschrieben, erhöhen die nachträglichen Kosten ausschließlich den Sammelposten des aktuellen Wirtschaftsjahres; also des Jahres, in dem diese Kosten entstehen. Der Sammelposten aus dem Jahr der Anschaffung des GWG bleibt unberührt.

Abschreibungsregelung

Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die über einen längeren Zeitraum beruflich genutzt werden, darf nicht vollständig im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst werden. Diese Kosten sind über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes abzuschreiben. Eine Ausnahme stellen die geringwertigen Wirtschaftsgüter dar: Bei Netto-Anschaffungskosten bis zu 150 Euro werden sie vollständig abgeschrieben. Liegt der Kaufwert (netto) über 150 Euro, aber unter 1.000 Euro, wird ein Sammelposten für eine gleichmäßige Abschreibung über fünf Jahre gebildet.

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Quelle: http://www.steuertipps.de

Die Finanzverwaltung will zukünftig alle Steuerprüfungen digital vornehmen. Schon jetzt werden mehr als die Hälfte aller Prüfungen mit entsprechenden Programmen durchgeführt. Die Taktik ist für das Finanzamt ein lohnendes Unterfangen. So wurden von Klein- und Kleinstbetrieben durchschnittlich 11.200,- EUR an Steuernachzahlungen kassiert.

Allgemeine Außenprüfung

Eine allgemeine Außenprüfung kann jeden Unternehmer zu jedem Zeitpunkt treffen.
Wikipedia definiert Außenprüfung folgendermaßen:

Die Außenprüfung ist eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. …Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe der Außenprüfung ist jedoch die Betriebsprüfung (kurz BP), bei der die steuerlichen Verhältnisse von Gewerbebetrieben, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Freiberuflern geprüft werden (§193 Abs. 1 Abgabenordnung).

Prüfung mittels mathematischer Statistik

Prüfer kommen heut zu Tage mit dem Laptop zur Steuerprüfung. Die von ihnen eingesetzten Prüfprogramme arbeiten mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen und können so auf Manipulationen in der Buchhaltung hinweisen. Im Einzelnen zählen zu diesen Prüfmethoden das Benfordsche Gesetz, der Chi- Quadrat-Test und der Zeitreihenvergleich.

Das Benfordsche Gesetz

Das Benfordsche Gesetz hat nachgewiesen, dass es mehr Zahlen mit einer niedrigen Anfangsziffer gibt, als mit einer hohen ersten Zahl. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung kommt diesem Prinzip nach. Wurde die Buchhaltung allerdings manipuliert, folgt sie dem Benfordschen Gesetz nicht. Damit kann der Prüfer eine Unstimmigkeit in der Buchhaltung annehmen.

Der Chi- Quadrat-Test

Der Chi- Quadrat- Test geht von der Erkenntnis aus, das jeder Mensch unbewusst Sympathien und Antipathien für bestimmte Zahlen besitzt. Bei Manipulationsversuchen wird dieses Zahlenempfinden dem Unternehmer zum Verhängnis. Statt einer gleichmäßigen Verteilung gibt der Häufigkeitstest dann die individuelle Lieblingszahl aus.

Der Zeitreihenvergleich

Mit dem Zeitreihenvergleich wird die Entwicklung des Rohgewinnaufschlags innerhalb des Jahres analysiert. Dabei werden der Wareneinsatz und der Erlös auf Kalenderwochen herunter gebrochen und analysiert. Größere Abweichungen zischen dem Jahresdurchschnitt und den einzelnen Wochen müssen durch konkrete und nachweisbare Argumente, bspw. saisonale Schwankungen, erklärt werden. Kann der Unternehmer keine Erklärung liefern, ist der Steuerfahnder berechtigt, die Besteuerungsgrundlage schätzen.

Spezielle Methoden bei Online-Shops

Onlineshops und eBay-Händler sind für High-Tech Betriebsprüfungen prädestiniert. Ein Großteil der geschäftlichen Transaktionen läuft in der digitalen Welt ab und hinterlässt elektronische Spuren. Diese Spuren nach zu verfolgen wird für die Prüfer der Finanzverwaltung immer einfacher.

Prüfer von Online-Shops können vor der Prüfung Testkäufe tätigen. Die dabei ausgeführten Transaktionen müssen im Nachhinein in der Buchhaltung des Steuerpflichtigen wieder zu finden sein.

Bei ebay schützt der Verkauf über einen zweiten oder dritten Account nicht vor der Steuerfahndung. Angeblich soll ebay Deutschland bereits auf Anfrage der Finanzbehörden die verschiedenen Accounts eines Verkäufers weitergegeben haben.

Rechnungen per Email

Onlinerechnungen sind ein bei Prüfern beliebtes Betätigungsfeld. Rechnungen, die dem Unternehmer per Email zugeschickt werden, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Für den Vorsteuerabzug muss der Unternehmer die Signatur überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Enthält die Rechnung keine Signatur oder unterlässt der Unternehmer deren Prüfung, darf er die Vorsteuer aus dieser Rechnung nicht geltend machen. Gerade Onlinerechnungen wird sich der Betriebsprüfer genauer ansehen und ggf. den Vorsteuerabzug streichen. Das kann zu einer hohen Steuernachzahlung führen.

EU Kommission will Signaturregeln vereinfachen

Die Kommission der EU hat am 28. Januar 2009 neue Vorschriften für die Rechnungsstellung vorgeschlagen. Danach sollen die Signaturregelungen vereinfacht und im EU-Raum vereinheitlicht werden.
Nachzulesen ist der Vorschlag unter: Mehrwertsteuer: Kommission schlägt neue Vorschriften für die Rechnungsstellung vor

Bis dieser Vorschlag auch Gesetzeskraft annimmt, bleibt allerdings alles beim Alten, d.h. ohne Signatur kein Vorsteuerabzug.

Fazit

Unternehmer müssen die Steuerunterlagen lückenlos und korrekt führen. Nur dann wird eine Betriebsprüfung, einerlei mit welchen Mitteln und Methoden, ohne Nachzahlungen von statten gehen.

Weitere interessante Seiten zu diesem Thema
Michael Blenkers Zeitreihenvergleich
Endlich Online Rechnungen ohne Signatur?

Quelle: bwr-media

Die Ausgangslage für die Einführung der elektronischen Signatur auf Online-Rechnungen, war die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs in der gesamten EU. Die einzelnen EU-Staaten haben ihre Gesetze den EU-Vorgaben angepasst.
Das deutsche Umsatzsteuergesetz ist im Hinblick auf die elektronische Signierung von Rechnungen am Schärfsten. Will ein Unternehmen die Vorsteuer aus einer Onlinerechnung ziehen, muss diese Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Der Unternehmer muss diese Signatur nach Erhalt der Rechnung prüfen und das Ergebnis der Prüfung dokumentieren.

Das enorm aufwändige und komplizierte Verfahren ist der EU Kommission aufgefallen. Jedes EU Land hat eine eigene Signaturregelung.

Vorschlag der Vereinfachung

Die Kommission hat am 28. Januar 2009 neue Vorschriften für die Rechnungsstellung vorgeschlagen.

In dem Vorschlag heißt es u.a.

Nach Auffassung der Kommission muss die elektronische Rechnungstellung gefördert werden – und zwar indem die Regelung aufgehoben wird, wonach die elektronische Rechnungsübermittlung durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gesichert sein muss.

Den betroffenen Unternehmern bleibt zu hoffen, dass dieser Vorschlag zeitnah Gesetzeskraft gewinnt.

Papier- und Onlinerechnungen werden gleichgestellt

Sobald der Vorschlag der EU Kommission Gesetz wird, sind Papier- und Onlinerechnungen endlich wieder gleichgestellt. Papierrechnungen waren immer ohne Unterschrift gültig. Zukünftig wird das auch für Onlinerechnungen gelten. Damit kann die Digitalisierung in den Unternehmen ohne Hemmschuh wachsen.

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Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung sollen vor allen Dingen Unternehmen entlastet werden. Das Stichwort heißt hier Bürokratieabbau. Insbesondere bei den Bereichen Unfallverhütung und Unfallmeldung soll weniger Bürokratie vorherrschen, wie auch die Experten der Berufsgenossenschaften bestätigen. Durch das Gesetz, welches unter dem Kürzel UVMG bekannt ist, waren jedoch die Fragen der Unternehmen stark angewachsen. So mussten sie alle Angaben zur Unfallversicherung direkt bei der Mitteilung an die Einzugsstellen machen. Dass da einige Fragen aufkamen, die bei den Service-Hotlines der Berufsgenossenschaften geklärt werden sollten, ist natürlich verständlich.

Verbesserter Arbeitsschutz

Ziel des neuen Gesetzes und der damit verbundenen Reformierung in der Unfallversicherung ist neben dem Bürokratieabbau auch ein verbesserter Arbeitsschutz. Hierbei sollen die Unternehmen noch bessere Praxishilfen erhalten, die sie dann auch im betrieblichen Alltag umsetzen können. Insbesondere von den Berufsgenossenschaften initiierte Programme und Kampagnen werden dabei gefördert. Die Muskel-Skelett-Erkrankungen, die bei einseitiger Belastung und bewegungsarmen Berufen, wie etwa im Büro, entstehen, sollen durch neue Kampagnen verringert werden. Dieses Ziel gehört zu den wichtigsten für die Jahre 2008 bis 2012. Daneben kommt es den Berufsgenossenschaften auch auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Zeitarbeitsbereich an.

Quelle: Das Magazin der VBG, 02/2009, Seite 7

Alternative? Private Unfallversicherung

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Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können bislang nur sehr dürftig steuerlich abgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, mit einem Bürgerentlastungsgesetz diese Regelung zu ändern. Der Gesetzesentwurf besagt, dass alle Aufwendungen berücksichtigt werden sollen, die eine Vorsorge bei der KV und PV absichern, ab 1. Januar 2010 steuerlich besser abzusetzen sind. Mit dem Gesetz entsteht eine Gleichbehandlung der gesetzlich und privat Versicherten, Ehepartner und Kinder. Pflegeversicherungsbeiträge können vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden, bei der Krankenversicherung ein Abschlag von vier Prozent. Bei Privatversicherten regelt ein Basiskatalog die Absetzung. Sonstige Versicherungsbeiträge können allerdings nicht mehr als Sonderausgaben angegeben werden.

Mit einer günstigeren Krankenversicherung Geld sparen

Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 3

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. War es bisher so, dass eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen nicht bestand, wenn der Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Standort des Arbeitsplatzes wegverlegt wurde, ist diese Regelung nicht mehr gültig. Solange am Standort des Arbeitsplatzes ein zweiter Hausstand unterhalten wird, um von dort die Arbeit zu erreichen, gilt dies als beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung. Damit sind die Mehraufwendungen, die entstehen, steuerlich absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vorhergehende Wohnung nun als Zweitwohnung genutzt wird oder eine neue Wohnung gemietet wurde.

Quelle: Steuerzahler 07/2009, S. 131

Schon seit Monaten herrscht ein großer Streit um die zu erhebende Mehrwertsteuer. Ein Unding sei es, so die Gegner der aktuellen Regelungen, dass Restaurants Lebensmittel mit sieben Prozent Mehrwertsteuer ein- und mit 19 Prozent Mehrwertsteuer verkaufen müssten. Noch interessanter wird das Bild, wenn Restaurants ihre Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten. Denn dann sind nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Internationaler Vergleich

Auch der Blick über den Tellerrand bestätigt eine Ungerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer. Werden in den nordischen Ländern 25 Prozent erhoben, so gelten in der Schweiz gerade einmal 7,6 Prozent. Die Unterschiede machen sich auch innerhalb der EU-Ministerien schon seit Jahren bemerkbar. Hier wird darauf gedrängt, die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Mitgliedsstaaten anzupassen. Angestrebt werden 15 Prozent Mehrwertsteuer im Allgemeinen und fünf Prozent ermäßigte Steuer.

Ausnahmen sind die Regel

In den EU-Mitgliedsstaaten stellen Ausnahmen bei der reduzierten Mehrwertsteuer eher die Regel dar. Sie gelten nicht nur für die Hotellerie und das Gastgewerbe, sondern genauso für das Handwerk. Ebenfalls sind in insgesamt 18 Mitgliedsländern weitere arbeitsintensive Dienstleistungen mit den reduzierten Sätzen zu versteuern. Die Regelungen gelten bis 2010, sollen nun aber nochmals verlängert werden. In den Verhandlungen einigte man sich auf weitere Ausnahmen. So dürfen die Mehrwertsteuersätze für viele Branchen von den Ländern selbst geregelt werden. Dazu zählen Gaststätten, Handwerk, häusliche Pflegedienste, Kosmetikdienstleistungen und das Friseurhandwerk sowie Bücher.

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Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 28/29

Der Bundesgerichtshof hat dazu folgendes festgestellt:
Nutzung der Mietwohnung zu gewerblichen Zwecken nur bei nicht störendem Einwirken auf Mietsache.

Die Ausübung eines Gewerbes in einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung kann eine Pflichtverletzung darstellen und somit eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Quelle: Bundesgerichtshof; Urteil vom 14.07.2009 [Aktenzeichen: VIII ZR 165/08]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8150.htm

Kein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax

Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen Einkommenssteuerbescheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf; Urteil vom 09.07.2009 [Aktenzeichen: 16 K 572/09 E]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8362.htm

Derzeit ist die Kurzarbeit das Mittel der Wahl, um durch die Wirtschaftskrise möglichst ohne Entlassungen zu kommen. Doch auch hier müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, wobei viele bereits gelockert wurden.

Die Bedingungen

Zunächst einmal dürfen Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig anordnen, sondern müssen dafür die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, etwa durch enorme Auftragsrückgänge. Ebenfalls müssen die Arbeitgeber nachweisen, dass nach spätestens 18 Monaten wieder zur Vollbeschäftigung zurück gekehrt werden kann. Zusätzlich sind vor der Beantragung von Kurzarbeit andere Alternativen, etwa Versetzungen, zu prüfen. Der Arbeitsausfall, der durch Kurzarbeit entsteht, muss mindestens zehn Prozent betragen. Allerdings wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes II die 1/3-Regelung ausgesetzt, nach der mindestens ein Drittel des Personals betroffen sein musste. Ebenfalls ist die Kurzarbeit jetzt auch auf Leiharbeiter ausgeweitet worden.

Kurzarbeit und Fortbildung

Besonders günstig ist es, die Mitarbeiter während der Kurzarbeit weiterbilden zu lassen. Denn in diesem Fall werden die Fortbildungskosten, sowie ein Teil der noch anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen, übernommen. Allerdings muss der Mitarbeiter mindestens in der Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit einer Weiterbildung beiwohnen. Neu ist ebenfalls, dass die Arbeitgeber grundsätzlich 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen.

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Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 8/9

Wir haben uns dazu entschlossen, unserem sehr hilfreichen und aufwendigen Tool zum Herausfinden vergessener Routen und Wegstrecken einen eigenen Namen zu geben. So weiß jeder was gemeint ist, wenn wir vom Pfadfinder sprechen. Der Pfadfinder ermittelt nach Eingabe eines Startpunkts sowie der insgesamt gefahrenen Wegstrecke alle erreichbaren Zielorte für den Unternehmer. Die passenden und in Frage kommenden Orte können dann bequem abgelesen werden.

Warum Pfadfinder?

PfadfinderUnser Pfadfinder hat dabei nicht viel mit der Pfadfinderbewegung nach Baden-Powell zu tun, es handelt sich ja schließlich um eine Software, also ein virtuelles Produkt, mit welchem Landkarten und Routen verarbeitet werden können. Der Name schien trotzdem passend zu sein, denn das Programm findet den richtigen, vergessenen Pfad, Route oder Weg. So ähnlich stellten wir uns das auch bei einem Pfadfinder vor, obwohl wir nie dieser Gruppe angehörten.

Die gehen ins Geländer, sind viel an der frischen Luft und werden so zu kleinen geografischen Genies erzogen und gezüchtet. Und das ist ja unser Pfadfinder auch, kennt sich überall aus und findet stets den richtigen Weg.

Dies sieht zumindest der Bund der Steuerzahler (BdSt) so. Denn derzeit werde die Künstlersozialabgabe oftmals zu Unrecht ausgezahlt. Viele Unternehmen wissen noch nicht einmal, dass sie verpflichtet sind, eine solche Abgabe zu zahlen. Die Künstlersozialabgabe beträgt 4,4 Prozent von gezahlten Honoraren an Künstler und Publizisten. Jedes Unternehmen, das einen Künstler oder Publizisten mit Arbeit versorgt, muss also folglich die Abgabe zahlen. Allerdings ist es sehr schwierig, eine genaue Definition für den Künstler zu finden, da dieser Begriff selbst im Gesetz nicht eindeutig geregelt ist. Deshalb wissen viele Unternehmen nicht, dass beispielsweise die Erstellung von Broschüren, Fotos oder Pressemitteilungen der Künstlersozialabgabe unterliegt. Bei der erstmaligen Überprüfung zur Abgabepflicht fallen sie dann oft aus allen Wolken, denn es wird die Überprüfung aller Aufträge der letzten fünf Jahre verlangt.

Künstlersozialabgabe auch bei nicht versicherten Künstlern

Im Grunde genommen ist die Künstlersozialabgabe, die an die Künstlersozialversicherung gezahlt werden muss, eine gute Sache. Denn die Künstler, die sich in dieser Versicherung abgesichert haben, erhalten hieraus soziale Leistungen. Sie müssen, wie Arbeitnehmer, nur die halben Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialversicherung aus den Mitteln der Künstlersozialabgabe. Kritisch betrachtet dies jedoch der BdSt. Denn die Künstlersozialabgabe wird auch für Künstler fällig, die nicht in der Künstlersozialversicherung versichert sind und demzufolge keinen Nutzen aus der Abgabe ziehen. Und an diesem Punkt setzt auch die massive Kritik des Bundes an.

Bürokratieaufwand zu hoch

Ebenfalls ist der bürokratische Aufwand enorm hoch. Das Institut für die Wirtschaft schätzt den Aufwand auf 221,7 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu stehen Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe von 217 Millionen Euro im Jahr 2007. Somit übersteigen die Bürokratiekosten die Einnahmen deutlich. Ein weiteres Problem ist, dass die Unternehmen die angefallene Künstlersozialabgabe über die letzten fünf Jahre nachzahlen sollen. Das stellt insbesondere für kleine Betriebe eine massive Kostenbelastung dar. Oftmals wird gar deren Existenz bedroht.

Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 96

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