Kein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax
Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen Einkommenssteuerbescheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf; Urteil vom 09.07.2009 [Aktenzeichen: 16 K 572/09 E]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8362.htm
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite betriebsausgabe.de. Als gelernte Bilanzbuchhalterin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen und der Finanzbuchhaltung.
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