Derzeit ist die Kurzarbeit das Mittel der Wahl, um durch die Wirtschaftskrise möglichst ohne Entlassungen zu kommen. Doch auch hier müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, wobei viele bereits gelockert wurden.
Die Bedingungen
Zunächst einmal dürfen Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig anordnen, sondern müssen dafür die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, etwa durch enorme Auftragsrückgänge. Ebenfalls müssen die Arbeitgeber nachweisen, dass nach spätestens 18 Monaten wieder zur Vollbeschäftigung zurück gekehrt werden kann. Zusätzlich sind vor der Beantragung von Kurzarbeit andere Alternativen, etwa Versetzungen, zu prüfen. Der Arbeitsausfall, der durch Kurzarbeit entsteht, muss mindestens zehn Prozent betragen. Allerdings wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes II die 1/3-Regelung ausgesetzt, nach der mindestens ein Drittel des Personals betroffen sein musste. Ebenfalls ist die Kurzarbeit jetzt auch auf Leiharbeiter ausgeweitet worden.
Kurzarbeit und Fortbildung
Besonders günstig ist es, die Mitarbeiter während der Kurzarbeit weiterbilden zu lassen. Denn in diesem Fall werden die Fortbildungskosten, sowie ein Teil der noch anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen, übernommen. Allerdings muss der Mitarbeiter mindestens in der Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit einer Weiterbildung beiwohnen. Neu ist ebenfalls, dass die Arbeitgeber grundsätzlich 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen.
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Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 8/9
Über den Autor
Torsten MontagAls Dipl. Betriebswirt und KfW Gründungsberater schreibe ich zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung.
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